Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3918 25.03.2015 (Ausgegeben am 26.03.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Finanzielle Risiken des Landes Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit den Tierhaltungsverboten in der Sache Straathof Kleine Anfrage - KA 6/8672 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Gab oder gibt es mittelbar oder unmittelbar Kredite, Kreditlinien oder Bürgschaften des Landes Sachsen-Anhalt oder von Banken, an denen das Land Sachsen-Anhalt beteiligt ist, an oder für Firmen, welche zum Konzernverbund des Herrn Adrianus Straathof gehören? Kredite, Kreditlinien oder Bürgschaften wurden durch das Land nicht gewährt. An drei Unternehmen, die in der GLAVA GmbH aufgegangen sind, wurden Zuwendungen gewährt. Alle Zuwendungen wurden widerrufen und zurückgezahlt. Inwieweit weitere schuldrechtliche Verträge zwischen dem Konzernverbund und Banken bestehen, an denen das Land beteiligt ist, ist nicht bekannt, da sie dem Bankgeheimnis unterliegen. 2. Wenn ja, wofür, in welcher Höhe und für welches Unternehmen? Entfällt. 3. Gab es in der Vergangenheit Ausfälle bezüglich dieser Kredite oder Kre- ditlinien? Sieht die Landesregierung zukünftig Ausfallrisiken im Zusammenhang mit dem Tierhaltungs- und Betreuungsverbot gegen die Person von Herrn Straathof vom 24. November 2014 und dem Tierhaltungs- und Betreuungsverbot gegen die GLAVA GmbH vom Januar 2015? Könnten Bürgschaften fällig werden? Entfällt.