Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3920 25.03.2015 Hinweis: Die Antwort wurde dem Fragesteller mit der Maßgabe übermittelt, § 33 GSO LT zu beachten. Eine Einsichtnahme o. g. Antwort ist für Abgeordnete in der Landtagsverwaltung - Geheimschutzstelle - möglich. (Ausgegeben am 27.03.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Immobilienbesitz von Neonazis in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8679 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung trifft aber eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen. Teile der Antwort der Landesregierung müssen insoweit als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2013, Az.: LVG 14/12). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSOLT ). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet , das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). Die öffentliche Preisgabe von weiteren Informationen zu den Fragen eins bis fünf würde Rückschlüsse auf sensible Verfahrensweisen und Taktiken der Verfassungs- 2 schutzbehörde ermöglichen. Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe somit befürchten, dass verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht mehr wirksam entgegengetreten werden kann und hierdurch dem Wohl des Landes Sachsen-Anhalt Nachteile zugefügt würden. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Verfassungsschutzbehörden, Nachrichtenzugänge zu schützen für ihre Funktionsfähigkeit essentiell. Die öffentliche Mitteilung dieser weiteren Informationen, die Rückschlüsse auf Quellen zulassen , würde sich nachteilig auf die Fähigkeit des Verfassungsschutzes in SachsenAnhalt auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Zudem stehen der Bekanntgabe von Besitzern von Immobilien schutzwürdige Interessen i. S. von Art. 53 Abs. 4 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) insoweit entgegen, als die betroffenen Personen es bisher vermieden haben, in der Öffentlichkeit als Rechtsextremist bekannt zu werden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Von wie vielen Immobilien im Besitz von Angehörigen der neonazisti- schen, rechten oder rechtsextremen Szene hat die Landesregierung für das Jahr 2014 Kenntnis, die als Veranstaltungs-, Schulungs- oder Konzerträume genutzt werden bzw. genutzt werden können? 2. Wer sind die Besitzer und welche Rolle (Amts-, Mandatsträger, Parteifunk- tionäre, Kameradschaftsführer usw.) spielen diese innerhalb der neonazistischen , rechten oder rechtsextremen Szene? 3. Wo liegen diese Immobilien, und wie stellt sich die räumliche Verteilung innerhalb Sachsen-Anhalt dar? 4. Wie werden diese sich im Besitz von Angehörigen der extremen Rechten befindlichen Immobilien genutzt? Bitte nach Art der Veranstaltung - Konzert , Parteiveranstaltung, Schulung - und nach einzelnen Immobilien aufschlüsseln . a) Wie viele kommunale, landesweite oder Bundesparteitage der NPD fanden seit 2014 in solchen Immobilen statt? Bitte nach Orten aufschlüsseln . b) Welche dieser Immobilien werden von Kameradschaften genutzt, und wie sieht diese Nutzung aus? c) Wie viele Konzerte der neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Musikszene fanden 2014 in solchen Immobilien statt, und von wie vielen Menschen wurden diese Konzerte besucht? Bitte nach Orten aufschlüsseln . 5. Von welchen Immobilien, für die gegenwärtig eine Kaufabsicht von Ange- hörigen der extremen Rechten besteht, hat die Landesregierung Kenntnis, und wo befinden sich diese Immobilien? 3 Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet. Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. Die Landesregierung erfasst dementsprechend rechtsextremistische Aktivitäten. „Rechte“ Aktivitäten, die nicht als rechtsextremistisch bewertet werden, werden nicht erfasst. Eine gesonderte Erfassung der Teilmenge „neonazistische“ Aktivitäten findet nicht statt. Dies vorangestellt liegen der Landesregierung für das Jahr 2014 die in der beigefügten Übersicht aufgeführten Erkenntnisse im Sinne der Fragen vor. Über die in der anliegenden Übersicht enthaltenen Angaben hinaus liegen der Landesregierung weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragen vor. Deren Mitteilung ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 6. Haben staatliche Behörden in den letzten Jahren Kommunen vor geplan- ten Immobilienkäufen von Angehörigen der extremen Rechten gewarnt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis bezüglich des angestrebten Kaufs? Die Landesregierung sammelt Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen über Bestrebungen gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen -Anhalt (VerfSchG-LSA) und wertet diese aus. Bestrebungen sind nach § 5 Abs. 1 Satz 1 VerfSchG-LSA grundsätzlich Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss. Verhaltensweisen von Einzelpersonen sind nach § 5 Abs. 1 Satz 3 VerfSchG-LSA nur dann Bestrebungen im Sinne des VerfSchG-LSA, wenn sie auf die Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. Bezogen auf als Einzelpersonen auftretende Kaufinteressenten zu denen keine Hinweise auf die Anwendbarkeit des § 5 Abs. 1 Satz 3 VerfSchG-LSA vorliegen und die somit nicht als Einzelperson Beobachtungsobjekt sind, hat die Landesregierung in der Regel keine Kenntnis darüber, ob diese beabsichtigen im Rahmen der Wahrnehmung ihrer staatsbürgerlichen Rechte, Immobilienbesitz zu erwerben. Dies vorangestellt, ist der Landesregierung auf der Grundlage der ihr zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage vorliegenden Informationen bekannt , dass nachstehende Kommunen von staatlichen Behörden auf geplante Immobilienkäufe im Sinne der Frage hingewiesen worden sind. 4 Ehemalige Verwaltungsgemeinschaft Nienburg (Saale), Salzlandkreis Am 27. November 2007 wurde die ehemalige Verwaltungsgemeinschaft Nienburg (Saale) im Salzlandkreis auf einen beabsichtigten Grundstückskauf durch Rechtsextremisten hingewiesen. Der Gemeinderat der Gemeinde Pobzig, in deren Gemarkung das betreffende Grundstück lag, fasste daraufhin am 5. Dezember 2007 den Beschluss, das im Ortsteil Gramsdorf gelegene Grundstück selber zu erwerben. Der Kaufvertrag über das Grundstück wurde am 17. Dezember 2007 beurkundet; das Grundstück wurde auf die damalige Gemeinde Pobzig aufgelassen. Stadt Möckern, Ortsteil Stresow, Landkreis Jerichower Land Vor dem Hintergrund der bekannt gewordenen Kaufabsicht eines bekannten Rechtsextremisten in Bezug auf eine kommunalen Immobilie in Möckern, Ortsteil Stresow im Landkreis Jerichower Land, wurden dem Bürgermeister der Stadt Möckern Möglichkeiten aufgezeigt, den Erwerb zu verhindern bzw. unattraktiv werden zu lassen. Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen , bietet die Stadt Möckern die Immobilie nicht mehr zum Kauf an. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Frage liegen der Landesregierung nicht vor. 7. Wie viele und welche Immobilien aus kommunalem Landesbesitz sind an Interessenten aus der extremen Rechten verkauft worden? Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. 8. Sind der Landesregierung fingierte Kaufangebote für Immobilien durch Angehörige der neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Szene bekannt , die mit dem Zweck getätigt wurden, den Kaufpreis in die Höhe zu treiben, und wenn ja, wo und wann? Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. 5 Anlage zu Antwort KA 6/8679 Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 4a, 4b, 4c Frage Nr. 5 Immobilien in Besitz die als Veranstaltungs- , Schulungs- oder Konzerträume genutzt wurden, bzw. genutzt werden können Name des Besitzers sowie die Funktion in der rechtsextremisti- schen Szene (Amts-, Mandatsträger, Parteifunktionäre, Kameradschaftsführer) Landkreis / kreisfreie Stadt Gemeinde Nutzung in 2014 (Veranstaltung - Konzert , Parteiveranstal- tung, Schulung) Erläuterung Kaufabsichten Name des Kaufinte- ressenten Szeneobjekt Kastanienstraße 6 Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Anhalt-Bitterfeld Köthen Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Keine Erkenntnisse Woltersweg (An der Hopfendarre) Oliver Malina (KSF Honour&Pride) Harz Schwanebeck/ OT Nienhagen Konzert Keine weiteren Erkenntnisse Hagenstraße 34 Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Jerichower Land Gommern Unregelmäßige Musikveranstaltungen , Liederabende und Zusammenkünfte Keine weiteren Erkenntnisse Stresow, ehemalige Kindertagestätte entfällt Jerichower Land Möckern OT Stresow entfällt entfällt Kaufinteressent: Dennis WESEMANN (Szeneangehöriger) WESEMANN plante das Objekt zu erwerben , mit Stand 2/15 wurde bekannt, dass die Stadt Möckern die betreffende Immobilie nicht mehr zum Kauf anbietet. 6 Anlage zu Antwort KA 6/8679 Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 4a, 4b, 4c Frage Nr. 5 Immobilien in Besitz die als Veranstaltungs- , Schulungs- oder Konzerträume genutzt wurden, bzw. genutzt werden können Name des Besitzers sowie die Funktion in der rechtsextremisti- schen Szene (Amts-, Mandatsträger, Parteifunktionäre, Kameradschaftsführer) Landkreis / kreisfreie Stadt Gemeinde Nutzung in 2014 (Veranstaltung - Konzert , Parteiveranstal- tung, Schulung) Erläuterung Kaufabsichten Name des Kaufinte- ressenten Schloss Trebnitz Gesellschafter: Axel Schunk, Bayern, Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Salzlandkreis Könnern, OT Trebnitz , Saaleweg 84 Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Christian Schaar (ehemaliger Vorsitzender des JLOBundesverbandes und ehemaliger JLO Landesvorsitzender BadenWürttemberg ), Dirk Pott (ehemaliger Stellvertreter des JLO Bundesverbandes ) Mansfeld-Südharz Abbenrode OT Steinbrück Osterlager Genutzt von JLO, Schlesische Jugend Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Enrico Marx (Führungsperson der rechtsextremistischen Szene im Landkreis Mansfeld Südharz) Mansfeld-Südharz Allstedt OT Sotterhausen Konzerte Liederabende Siehe Vorbemerkung der Landesregierung 8 Veranstaltungen, Teilnehmer zwischen 50 und 100 Personen Siehe Vorbemerkung der Landesregierung 7 Anlage zu Antwort KA 6/8679 Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 4a, 4b, 4c Frage Nr. 5 Immobilien in Besitz die als Veranstaltungs- , Schulungs- oder Konzerträume genutzt wurden, bzw. genutzt werden können Name des Besitzers sowie die Funktion in der rechtsextremisti- schen Szene (Amts-, Mandatsträger, Parteifunktionäre, Kameradschaftsführer) Landkreis / kreisfreie Stadt Gemeinde Nutzung in 2014 (Veranstaltung - Konzert , Parteiveranstal- tung, Schulung) Erläuterung Kaufabsichten Name des Kaufinte- ressenten Wallstraße 20 Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Wittenberg Geburtstagsfeier, Liederabend Keine weiteren Erkenntnisse