Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3922 25.03.2015 Hinweis: Die Antwort wurde dem Fragesteller mit der Maßgabe übermittelt, § 33 GSO LT zu beachten. Eine Einsichtnahme o. g. Antwort ist für Abgeordnete in der Landtagsverwaltung - Geheimschutzstelle - möglich. (Ausgegeben am 27.03.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Rechte Musikgruppen und Liedermacher in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8681 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung trifft aber eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen. Teile der Antwort der Landesregierung müssen insoweit als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2013, Az.: LVG 14/12). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSOLT ). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet , das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). Die öffentliche Preisgabe von weiteren Informationen zu den Fragen eins, zwei und vier würde Rückschlüsse auf sensible Verfahrensweisen und Taktiken der Verfas- 2 sungsschutzbehörde ermöglichen. Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe somit befürchten, dass verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht mehr wirksam entgegengetreten werden kann und hierdurch dem Wohl des Landes Sachsen-Anhalt Nachteile zugefügt würden. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Verfassungsschutzbehörden, Nachrichtenzugänge zu schützen für ihre Funktionsfähigkeit essentiell. Die öffentliche Mitteilung dieser weiteren Informationen, die Rückschlüsse auf Quellen zulassen , würde sich nachteilig auf die Fähigkeit des Verfassungsschutzes in SachsenAnhalt auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche neonazistischen, rechten oder rechtsextremistischen Bands bzw. Musiker welchen Musikstils aus Sachsen-Anhalt haben im Jahr 2014 existiert ? 2. Aus welchen Orten kommen diese Bands bzw. Musiker? 3. Seit wann existieren die jeweiligen Bands bzw. Musiker? Antwort zu den Fragen 1 bis 3 Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. Die Landesregierung erfasst dementsprechend rechtsextremistische Musikgruppen und rechtsextremistische Musiker. „Rechte“ Musikgruppen und „rechte“ Musiker, die nicht als rechtsextremistisch bewertet werden , werden nicht erfasst. Eine gesonderte Erfassung der Teilmenge „neonazistische “ Musikgruppen und „neonazistische“ Musiker findet nicht statt. Dies vorangestellt sind der Landesregierung für das Jahr 2014 die in der beigefügten Übersicht aufgeführten Musikgruppen und Musiker bekannt. Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 4. Welche Verbindungen zu welchen neonazistischen, rechten oder rechts- extremistischen Organisationen in Sachsen-Anhalt haben die Mitglieder der jeweiligen Bands bzw. Musiker? Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. Die Landesregierung erfasst rechtsextremistische Organisationen . „Rechte“ Organisationen, die nicht als rechtsextremistisch bewertet werden, werden nicht erfasst. Eine gesonderte Erfassung der Teilmenge „neo- 3 nazistische“ Organisationen findet nicht statt. Dies vorangestellt sind der Landesregierung Verbindungen im Sinne der Fragestellung bekannt. Die Mitteilung vorliegender Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 5. Welche Verbindungen zu welchen nicht als neonazistisch, rechts oder rechtsextremistisch eingestuften Organisationen haben die Mitglieder der jeweiligen Bands bzw. Musiker? Die Landesregierung erfasst rechtsextremistische Organisationen. „Rechte“ Organisationen , die nicht als rechtsextremistisch bewertet werden, werden nicht erfasst. Dementsprechend sind der Landesregierung keine Verbindungen zu nicht als rechtsextremistisch eingestuften Organisationen bekannt. 4 Anlage 1 zur Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 6/8681 Zu den Fragen 1 bis 3 Musikgruppe/ Liedermacher Herkunft Musikstil Gründung Agharta Magdeburg Balladenstil und melodischer Deutschrock 2009 Fight Tonight Raum Sangerhausen, (Landkreis Mansfeld-Südharz) Oldschool Hardcore 2006 Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung RAC 2011 Hateful Raum Sotterhausen, (Landkreis Mansfeld-Südharz) Hatecore 2007 Kraftschlag Weißenfels, (Landkreis Burgenlandkreis) Rock mit Metaleinflüssen 1989 Mortuary Raum Wolmirstedt, (Landkreis Börde) Deathcore 2009 Painful Life Raum Angern, (Landkreis Börde) Keine Erkenntnisse 2010 Permafrost Raum Zeitz, (Landkreis Burgenlandkreis) NSBM (National Socialist Black Metal) 2006 Perspektive Hass Raum Dessau-Roßlau Keine Erkenntnisse 2009 Prora Raum Mansfeld, (Landkreis Mansfeld-Südharz) Keine Erkenntnisse 2013 Söhne Germaniens Hecklingen (Salzlandkreis) Keine Erkenntnisse 2013 Strongside Raum Mansfeld, (Landkreis Mansfeld-Südharz) Hatecore 2008 Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Keine Erkenntnisse 2014 Two Minutes Warning Raum Magdeburg Hardcore 2006 White Society Raum Genthin, (Landkreis Jerichower Land) Keine Erkenntnisse 2008 Wolfsgarde Raum Zeitz, (Landkreis Burgenlandkreis) Hatecore 2007 Mario ALBRECHT alias „Oiram“ Wittenberg zumeist Balladenstil 2009 René SCHULZE Köthen zumeist Balladenstil 2011/12