Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3923 25.03.2015 Hinweise: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. Die Antwort wurde dem Fragesteller mit der Maßgabe übermittelt, § 33 GSO LT zu beachten . Eine Einsichtnahme o. g. Antwort ist für Abgeordnete in der Landtagsverwaltung - Geheimschutzstelle - möglich. (Ausgegeben am 27.03.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Neonazistische Musikszene, Konzerte, Versand- und Ladengeschäfte in Sachsen -Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8682 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung trifft aber eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen. Teile der Antwort der Landesregierung müssen insoweit als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2013, Az.: LVG 14/12). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSOLT ). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet , das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheim- 2 haltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). Die öffentliche Preisgabe von weiteren Informationen zu den Fragen eins, zwei, drei, 4.1 bis 4.4 und 6 würde Rückschlüsse auf sensible Verfahrensweisen und Taktiken der Verfassungsschutzbehörde ermöglichen. Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe somit befürchten, dass verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht mehr wirksam entgegengetreten werden kann und hierdurch dem Wohl des Landes Sachsen -Anhalt Nachteile zugefügt würden. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Verfassungsschutzbehörden, Nachrichtenzugänge zu schützen für ihre Funktionsfähigkeit essentiell. Die öffentliche Mitteilung dieser weiteren Informationen, die Rückschlüsse auf Quellen zulassen , würde sich nachteilig auf die Fähigkeit des Verfassungsschutzes in SachsenAnhalt auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Zudem stehen der Bekanntgabe von Namen von Veranstaltern, Mitgliedern von Musikgruppen sowie von Gewerbebetrieben schutzwürdige Interessen i. S. von Art. 53 Abs. 4 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) insoweit entgegen , als die betroffenen Personen es bisher vermieden haben, in der Öffentlichkeit als Veranstalter rechtsextremistischer Konzert- und Musikveranstaltungen oder als Inhaber von Gewerbebetrieben, die rechtsextremistische Produkte anbieten, bekannt zu werden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche aktiven neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Musik- gruppen und Liedermacher sind für das Jahr 2014 in Sachsen-Anhalt bekannt und aus welchen Orten kommen ihre Mitglieder? 2. Welche Musikgruppen und Liedermacher sind für das Jahr 2014 in Sach- sen-Anhalt bekannt, bei denen die Landesregierung Anhaltspunkte für eine neonazistische, rechte oder rechtsextreme Ausrichtung hat? Worauf gründet sich der Verdacht und aus welchen Orten kommen ihre Mitglieder ? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. Die Landesregierung erfasst rechtsextremistische Musikgruppen und Liedermacher. Eine gesonderte Erfassung der Teilmenge „neonazistische Musikgruppen und Liedermacher“ findet nicht statt. Entscheidend ist die Einordnung als rechtsextremistisch . Die Einordnung erfolgt anhand der verwendeten Liedtexte. Die Landesregierung interpretiert die Fragen 1 und 2 dahingehend, dass nur solche rechtsextremistischen Musikgruppen und Liedermacher aufzuführen sind, zu denen der Landesregierung aus dem Jahr 2014 Erkenntnisse über Auftritte und die Produktion von Tonträgern vorliegen. Hinsichtlich der weiteren Beantwortung wird auf die Anlage 1 verwiesen. 3 Über die in der Anlage 1 enthaltenen Angaben hinaus liegen der Landesregierung weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragen vor. Deren Mitteilung ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 3. Welche Auftritte der in Frage 1 und 2 genannten Musiker in und außerhalb von Sachsen-Anhalt sind der Landesregierung im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2014 bekannt? Bitte Aufstellung nach Datum, Auftrittsort, gegebenenfalls weiteren auftretenden Bands, Teilnehmern und Teilnehmerinnen und gegebenenfalls Anlass bzw. Zweck des Konzerts übermitteln. Angaben zu den Auftritten der in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 genannten rechtsextremistischen Musikgruppen und Liedermachern sind in der als Anlage 2 beigefügten Übersicht enthalten. Rechtsextremistische Musik hat durch ihre Identitätsstiftende Funktion eine zentrale Bedeutung für die Szene. Rechtsextremisten nutzen die Musik zu dem Zweck, Jugendliche oder junge Erwachsene an ihre Ideologien heranzuführen. Die Protagonisten vermitteln offen oder unterschwellig durch die Liedinhalte und ihre Selbstdarstellung rechtsextremistische Feindbilder und nationalistische, fremdenfeindliche, antisemitische und antidemokratische Ideologien. Zum jeweiligen Anlass der in der Anlage 2 aufgeführten Musikveranstaltungen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Über diese Angaben hinaus liegen der Landesregierung weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragen vor. Deren Mitteilung ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 4. Welche Konzerte bzw. Auftritte im Rahmen von Veranstaltungen (Partei- veranstaltungen, Veranstaltungen von Kameradschaften, versammlungsrechtlichen , kommerziellen, privaten Veranstaltungen usw.) haben im Jahr 2014 mit welchen neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Bands bzw. Musikern in Sachsen-Anhalt, an welchen Tagen, in welchen Orten stattgefunden? 4 4.1 Wer veranstaltete das jeweilige Konzert bzw. den Auftritt im Rahmen einer Veranstaltung und welcher Organisation sind der oder die jeweiligen Veranstalter zuzuordnen? 4.2 Was war das konkrete Veranstaltungsobjekt und in welchem Eigen- tumsverhältnis standen die jeweiligen Veranstalter zum Veranstaltungsobjekt ? 4.3 Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten diese Veranstal- tungen jeweils? Aus welchen Landkreisen/kreisfreien Städten Sachsen -Anhalts kamen jeweils wie viele Teilnehmer und welchen Organisationen waren diese ggf. zuzurechnen? Aus welchen anderen Bundesländern und gegebenenfalls welchen Staaten haben wie viele Personen an diesen Konzerten bzw. Auftritten im Rahmen von Veranstaltungen jeweils teilgenommen? 4.4 Welche Musiker und Bands haben jeweils an diesen Konzerten bzw. Auftritten im Rahmen von Veranstaltungen teilgenommen und aus welchen Orten stammen sie? Die Antworten zu den Fragen 4.1 bis 4.4 sind in der als Anlage 3 beigefügten Übersicht enthalten. Über diese Angaben hinaus liegen der Landesregierung weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragen vor. Deren Mitteilung ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 4.5 Welche Konzerte bzw. Auftritte im Rahmen von Veranstaltungen fan- den unter welchen behördlichen Auflagen statt? Der Landesregierung liegen Erkenntnisse vor, nach denen im Zusammenhang mit den Veranstaltungen in Dessau-Roßlau am 8. März 2014, in Wittenberg am 12. April 2014 und in Schwanebeck, Ortsteil Nienhagen, am 28. Juni 2014 Beschränkungen erteilt wurden. Dessau-Roßlau am 8. März 2014 Im Rahmen des Kooperationsgespräches wurde zwischen der Versammlungsbehörde und dem Veranstalter Einigung darüber erzielt, dass einige der vorgesehenen Musikbeiträge nicht dargeboten werden. Wittenberg am 12. April 2014 5 Im Zuge einer Begehung verfügte die Polizei, dass sich maximal 50 Personen im Veranstaltungsraum aufhalten dürfen. Schwanebeck, Ortsteil Nienhagen, am 28. Juni 2014 Auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6/8477 wird verwiesen. 4.6 Welche Konzerte bzw. Auftritte im Rahmen von Veranstaltungen wurden während der Durchführung aus welchen Gründen von der Polizei beendet? Es wurden keine Konzerte bzw. Auftritte im Rahmen von Veranstaltungen während der Durchführung von der Polizei beendet. 4.7 Wie viele und welche Straftaten wurden im Vorfeld des, während des oder im Nachgang des jeweiligen Konzertes bzw. Auftrittes im Rahmen von Veranstaltungen registriert? Bitte Angabe der Paragrafen. Falls Gegenstände beschlagnahmt wurden: Welche waren das? Falls Platzverweise ausgesprochen wurden: Wie viele waren es jeweils? Dessau-Roßlau am 8. März 2014 Im Zusammenhang mit der Veranstaltung am 8. März 2014 in DessauRoßlau wurden Ermittlungsverfahren wegen je eines Verstoßes gegen § 86a StGB, § 223 StGB, §224 StGB (Versuch) und § 249 StGB eingeleitet . Zudem wurden vier Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 15 i. V. m. § 26 VersG eingeleitet. Es erfolgten vier Sicherstellungen nach der StPO. Im Einzelnen wurden zwei Dosen Pfefferspray, ein Paar Schlagschutzhandschuhe, und ein Vermummungsgegenstand sichergestellt . Darüber hinaus erfolgte die Sicherstellung eines mit Steinen gefüllten Anhängers nach dem SOG. Es wurden zwei Platzverweisungen erteilt. Gommern am 22. März 2014 Im Zusammenhang mit der Veranstaltung am 22. März 2014 in Gommern wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 86a StGB eingeleitet . Es wurden 30 Platzverweisungen erteilt. Schwanebeck, Ortsteil Nienhagen, am 28. Juni 2014 Auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6/8477 wird verwiesen. 5. Sind der Landesregierung personelle Überschneidungen zwischen neo- nazistischen, rechten oder rechtsextremen Musikern/Musikgruppen und anderen neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Vereinigungen und Organisationen in Sachsen-Anhalt bekannt? Wenn ja, welche? Die Landesregierung interpretiert Frage 5 dahingehend, dass sie sich auf die rechtsextremistischen Musikgruppen und Liedermacher im Sinne der Fragen 1 6 und 2 bezieht. Personelle Überschneidungen zwischen diesen Musikgruppen und Liedermachern und anderen rechtsextremistischen Vereinigungen und Organisationen in Sachsen-Anhalt sind der Landesregierung nicht bekannt. 6. Welche neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Ladengeschäfte, Musikversände und -labels gibt es derzeit in Sachsen-Anhalt? Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. Die Landesregierung erfasst dementsprechend rechtsextremistische Ladengeschäfte, Musikversände und –label. „Rechte“ Ladengeschäfte , Musikversände und –label werden nicht erfasst. Eine gesonderte Erfassung der Teilmenge „neonazistische Ladengeschäfte, Musikversände und –label“ findet nicht statt. Entscheidend ist die Einordnung als rechtsextremistisch . Die Einordnung erfolgt anhand des angebotenen Sortiments. Die Landesregierung interpretiert das „derzeit“ in Frage 6 dahingehend, dass nur solche rechtsextremistischen Ladengeschäfte, Musikversände und –label aufzuführen sind, zu denen ihr aus dem Jahr 2014 Erkenntnisse vorliegen. Der Landesregierung liegen aus dem Jahr 2014 Erkenntnisse zu Aktivitäten von zehn rechtsextremistischen Ladengeschäften und Musikversänden vor. Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage ist aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 7. Sind der Landesregierung in Sachsen-Anhalt von Neonazis, Rechten oder Rechtsextremen veranstaltete Musikveranstaltungen mit „unpolitischem Charakter“ bekannt? Wenn ja, welche? Bitte Aufstellung nach Datum, Auftrittsort , gegebenenfalls weitere auftretende Bands, Teilnehmer und Teilnehmerinnen und gegebenenfalls Anlass bzw. Zweck des Konzerts. Eine Beobachtung von Personen, die als Teil von Personenzusammenschlüssen oder einzeln Bestrebungen im Sinne des § 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA verfolgen , erstreckt sich nur auf die Erhebung solcher Informationen, die tatsächliche Anhaltspunkte für das Verfolgen der Bestrebung enthalten. Sonstige Erkenntnisse , die keine tatsächlichen Anhaltspunkte im v. g. Sinne begründen, werden nicht erfasst. Der Landesregierung liegen daher über nicht extremistisches Verhalten von Personen, auch von solchen, die als Teil von Personenzusammenschlüssen oder einzeln Bestrebungen im Sinne des § 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA verfolgen, keine Erkenntnisse vor. Anlage 1 1 Antwort zu den Fragen 1 und 2 Rechtsextremistische Musikgruppe Herkunft Mitglieder Wohnort Agharta Magdeburg Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Fight Tonight Raum Sangerhausen, (Landkreis Mansfeld-Südharz) Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Kraftschlag Weißenfels, (Landkreis Burgenlandkreis) Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Painful Life Raum Angern, (Landkreis Börde) Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Prora Raum Mansfeld, (Landkreis Mansfeld-Südharz) Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Anlage 1 2 Rechtsextremistische Musikgruppe Herkunft Mitglieder Wohnort Permafrost Raum Zeitz, (Landkreis Burgenlandkreis) Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Two Minutes Warning Raum Magdeburg Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Rechtsextremistische Liedermacher Herkunft Mitglieder Wohnort ALBRECHT, Mario alias „Oiram“ Siehe Vorbemerkung der Landesregierung ALBRECHT, Mario Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Anlage 2 1 Antwort zu Frage 3 Rechtsextremistische Musikgruppen Datum Veranstaltungsort Landkreis / Bundesland / Land weitere auftretende Musikgruppen/ Liedermacher Teilnehmer Agharta 05.04.2014 Antwerpen OT Hoboken/Belgien Siehe Vorbemerkung der Landesregierung ca. 350 14.06.2014 Magdeburg Veranstaltung wurde polizeilich verhindert. 27 Siehe Vorbemerk ung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Fight Tonight Siehe Vorbemerk ung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung 04.10.2014 Staupitz/Sachsen Siehe Vorbemerkung der Landesregierung ca. 300 Kraftschlag 19.04.2014 Oltingue/Frankreich Siehe Vorbemerkung der Landesregierung ca. 150 15.11.2014 Balinka/Ungarn Siehe Vorbemerkung der Landesregierung ca. 300 13.12.2014 Souilly (Bar le Duc - bei Verdun) /Frankreich Siehe Vorbemerkung der Landesregierung ca. 600 Painful Life Siehe Vorbemerk ung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Prora 17.05.2014 Allstedt OT Sotterhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz) Siehe Vorbemerkung der Landesregierung ca. 100 26.07.2014 Kieselbronn/BadenWürttemberg Siehe Vorbemerkung der Landesregierung ca. 150 Siehe Vorbemerk ung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Söhne Germaniens 12.04.2014 Wittenberg Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerk ung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Keine Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerk ung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Keine Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Anlage 2 2 Rechtsextremistische Musikgruppen Datum Veranstaltungsort Landkreis / Bundesland / Land weitere auftretende Musikgruppen/ Liedermacher Teilnehmer Two Minutes Warning 08.02.2014 Allstedt OT Sotterhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz) Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerk ung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Rechtsextremistische Liedermacher Datum Veranstaltungsort Landkreis / Bundesland / Land weitere auftretende Musikgruppen/ Liedermacher Teilnehmer Liedermacher ALBRECHT, Mario (alias „Oiram“) 18.01.2014 Gommern (Landkreis Jerichower Land) Siehe Vorbemerkung der Landesregierung ca. 30 Siehe Vorbemerk ung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung 08.03.2014 Dessau-Roßlau Keine Erkenntnisse 200 22.03.2014 Gommern (Landkreis Jerichower Land) Siehe Vorbemerkung der Landesregierung 76 12.04.2014 Wittenberg Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung 26.04.2014 Gommern (Landkreis Jerichower Land) Siehe Vorbemerkung der Landesregierung 52 Siehe Vorbemerk ung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerk ung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Anlage 3 (Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.4 1 Datum 2014 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft 18.01. Gommern (Landkreis Jerichower Land) Liederabend Veranstalter: Keine Erkenntnisse Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Objekt in der Hagenstraße, ehemaliges Gewerbeobjekt (Wäscherei) Eigentumsverhältnis: Nicht Eigentum des Veranstalters Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Anlage 3 (Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.4 2 Datum 2014 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft 08.02 Allstedt, OT Sotterhausen (Landkreis MansfeldSüdharz ) Konzert Veranstalter: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Teilnehmeranzahl: 80 Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Informationen liegen der Landesregierung insoweit vor, als die vor Ort polizeilich festgestellten amtlichen Kennzeichen der für die An- und Abreise genutzten Fahrzeuge aus Sachsen-Anhalt den Landkreisen Jerichower Land und Salzlandkreis sowie der Stadt Dessau-Roßlau zuzuordnen waren. Zudem wurden amtliche Kennzeichen aus Niedersachsen und Thüringen festgestellt. Siehe im Übrigen Vorbemerkung der Landesregierung Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Anlage 3 (Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.4 3 Datum 2014 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft Siehe Vorbemerk - ung der Landesregie - rung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Liederabend Veranstalter: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung 08.03 DessauRoßlau Sonstige Veranstaltung Veranstalter: Alexander Weinert Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: „Freie Nationalisten Dessau“ Veranstaltungsobjekt: Stadtgebiet DessauRoßlau Eigentumsverhältnis: Entfällt Teilnehmeranzahl: ca 200 Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Informationen liegen der Landesregierung insoweit vor, als Teilnehmer aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und Niedersachsen anreisten. Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Keine Erkenntnisse OIRAM Anlage 3 (Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.4 4 Datum 2014 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft 22.03. Gommern (Landkreis Jerichower Land) Liederabend Veranstalter: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Veranstaltungsobjekt: Objekt in der Hagenstraße, ehemaliges Gewerbeobjekt (Wäscherei) Eigentumsverhältnis: Nicht Eigentum des Veranstalters Teilnehmeranzahl: 76 Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Informationen liegen der Landesregierung insoweit vor, als die vor Ort polizeilich festgestellten amtlichen Kennzeichen der für die An- und Abreise genutzten Fahrzeuge aus Sachsen-Anhalt den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Börde, Harz, Jerichower Land, Altmarkkreis Salzwedel, Saalekreis, Wittenberg und der kreisfreien Stadt Magdeburg zugeordnet werden. Darüber hinaus wurden Kfz-Kennzeichen aus Sachsen festgestellt. Siehe im Übrigen Vorbemerkung der Landesregierung Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Drei Personen können der Gruppierung „Weiße Kämpfer Landsberg“ zugeordnet werden. Siehe im Übrigen Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung 12.04. Wittenberg (Landkreis Wittenberg) Liederabend Veranstalter: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Veranstaltungsobjekt: Vereinshaus des ArthurLambert -Stadions in Wittenberg Eigentumsverhältnis: Nicht Eigentum des Veranstalters Teilnehmeranzahl: 130 Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Informationen liegen der Landesregierung insoweit vor, als die vor Ort festgestellten amtlichen Kennzeichen der für die An- und Abreise genutzten Fahrzeuge aus Sachsen-Anhalt dem Landkreis Burgenlandkreis, dem Landkreis Wittenberg sowie den kreisfreien Städten Magdeburg und DessauRoßlau zugeordnet werden konnten. Zudem wurden Kennzeichen aus den Ländern Thüringen, Sachsen, Niedersachsen und Brandenburg festgestellt. Siehe im Übrigen Vorbemerkung der Landesregierung Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Söhne Germaniens, Mario Albrecht (alias Liedermacher „Oiram“) aus Wittenberg, Robert Stange (alias Liedermacher „Julmond“) aus Thüringen Anlage 3 (Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.4 5 Datum 2014 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft 26.04. Gommern (Landkreis Jerichower Land) Liederabend Veranstalter: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Objekt in der Hagenstraße, ehemaliges Gewerbeobjekt (Wäscherei) Eigentumsverhältnis: Nicht Eigentum des Veranstalters Teilnehmeranzahl: 52 Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Informationen zur Herkunft dieser Personen liegen der Landesregierung insoweit vor, als im Rahmen polizeilich durchgeführter Identitätsfeststellungen bekannt gewordene Teilnehmer aus Sachsen-Anhalt aus dem Landkreis Börde und dem Landkreis Jerichower Land anreisten. Darüber hinaus wurden vor Ort Kfz-Kennzeichen aus dem Saalekreis, dem Salzlandkreis, Magdeburg und dem Landkreis Wittenberg sowie aus den Bundesländern Brandenburg, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen festgestellt. Siehe im Übrigen Vorbemerkung der Landesregierung Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Keine Erkenntnisse „Teutonicus“ Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemer - kung der Landesregie - rung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Liederabend Veranstalter: Keine Erkenntnisse Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Anlage 3 (Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.4 6 Datum 2014 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft 17.05. Allstedt OT Sotterhausen (Landkreis MansfeldSüdharz ) Konzert Veranstalter: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Die Veranstalter werden folgenden rechtsextremistischen Organisationen zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Eigentumsverhältnis: Nicht Eigentum der Veranstalter Teilnehmeranzahl: 100 Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen der Landesregierung insoweit vor, als die Teilnehmer aus Sachsen-Anhalt aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz, dem Landkreis Wittenberg, dem Salzlandkreis sowie dem Landkreis Harz anreisten. Darüber hinaus reisten Teilnehmer aus Sachsen an. Siehe im Übrigen Vorbemerkung der Landesregierung Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung 24.05. RaguhnJeßnitz , OT Priorau (Landkreis AnhaltBitterfeld ) Konzert Veranstalter: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Offene Feldscheune Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Teilnehmeranzahl: 80 Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen der Landesregierung insoweit vor, als die wenigen hier bekannten Teilnehmer aus dem Landkreis Wittenberg, dem Salzlandkreis, dem Landkreis Jerichower Land, aus Magdeburg, dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld sowie aus den Ländern Sachsen und Brandenburg anreisten. Siehe im Übrigen Vorbemerkung der Landesregierung Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Anlage 3 (Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.4 7 Datum 2014 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft Siehe Vorbemer - kung der Landesregie - rung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Konzert Veranstalter: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Örtliche Herkunft der Tteilnehmer: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung der Landesregierung 14.06. Magdeburg verhindertes Konzert Veranstalter: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Ehemalige Brauerei in Magdeburg im probenraum der Musikgruppe Eigentumsverhältnis: Nicht Eigentum des Veranstalters Teilnehmeranzahl: 27 Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Informationen zur Herkunft der Teinehmer liegen der Landesregierung insoweit vor, als sich zum Zeitpunkt der polizeilichen Feststellung von Vorbereitungshandlungen zur Veranstaltung 28 Personen vor Ort befanden. Davon kamen 15 Personen aus Magdeburg, vier Personen aus Berlin, drei Personen aus Leipzig, drei Personen aus dem Landkreis Jerichower Land und jeweils eine Person aus Gotha, Eisenach sowie aus Haldensleben. Ein Teil der festgestellten Personen war der Musikgruppe „Agharta“ zuzuordnen. Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: k.E. Agharta Anlage 3 (Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.4 8 Datum 2014 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft Siehe Vorbemer - kung der Landesregie - rung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Liederabend Veranstalter: Keine Erkenntnisse Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Eigentumsverhältnis: angemietetes Objekt Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung 28.06. Schwanebeck , OT Nienhagen (Landkreis Harz) Konzert Veranstalter: Oliver Malina Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Veranstaltungsobjekt: Gelände einer ehemaligen Hopfentrockungsanlage Eigentumsverhältnis: Nicht Eigentum des Veranstalters Teilnehmeranzahl: In der Spitze bis zu 1.300 Personen Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen der Landesregierung insoweit vor, als Personen aus SachsenAnhalt aus den Landkreisen Altmarkkreis Salzwedel, Mansfeld-Südharz, Salzlandkreis, Harz sowie der kreisfreien Stadt Magdeburg kamen. Darüber hinaus ist bekannt, dass Teilnehmer aus Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, MecklenburgVorpommern , Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein sowie aus Italien anreisten. Siehe im Übrigen Vorbemerkung der Landesregierung Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Pitbullfarm aus Schweden, Faustrecht aus Bayern, Abtrimo aus Hamburg, Kraft durch Froide aus Berlin, Kommando Skin aus Baden-Württemberg, GestaBellica aus Italien, I.C.1 (aus Baden- Württemberg und Großbritanien) Anlage 3 (Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.4 9 Datum 2014 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft Siehe Vorbemer - kung der Landesregie - rung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Liederabend Veranstalter: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Eigentumsverhältnis: Nicht Eigentum des Veranstalters Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemer - kung der Landesregie - rung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Konzert Veranstalter: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: k.E. Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemer - kung der Landesregie - rung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Konzert Veranstalter: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Keine Erkenntnisse Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Anlage 3 (Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.4 10 Datum 2014 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft Siehe Vorbemer - kung der Landes regierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Konzert Veranstalter: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Eigentumsverhältnis: Keine Erkenntnisse Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Keine Erkenntnisse Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemer - kung der Landes regierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Sonstige Musikveranst altung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Die Veranstalter werden folgenden rechtsextremistischen Organisationen zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemer - kung der Landes regierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Konzert Veranstalter: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Anlage 3 (Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.4 11 Datum 2014 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft 25.10. Allstedt, OT Sotterhausen (Landkreis MansfeldSüdharz ) Liederabend Veranstalter: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Eigentumsverhältnis: Nicht Eigentum des Veranstalters Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen der Landesregierung insoweit vor, als die wenigen hier bekannten Teilnehmer aus den Landkreisen Harz, Saalekreis, Altmarkkreis Salzwedel, Burgenlandkreis, Salzlandkreis, Anhalt-Bitterfeld und der kreisfreien Stadt Magdeburg. Darüber hinaus wurden Fahrzeuge aus Sachsen, Brandenburg und Thüringen festgestellt. Siehe im Übrigen Vorbemerkung der Landesregierung Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Anlage 3 (Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.4 12 Datum 2014 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft 14.11. Allstedt, OT Sotterhausen (Landkreis MansfeldSüdharz ) Konzert Veranstalter: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Teilnehmeranzahl: 100 Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen der Landesregierung insoweit vor, als die wenigen hier bekannten Teilnehmer aus den Landkreisen Jerichower Land, Salzlandkreis, Stendal, Anhalt Bitterfeld und Börde anreisten und aus den Bundesländern Brandenburg und Thüringen anreisten. Siehe im Übrigen Vorbemerkung der Landesregierung Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung 29.11. Allstedt, OT Sotterhausen (Landkreis MansfeldSüdharz ) Konzert Veranstalter: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Teilnehmeranzahl: 100 Örtliche Herkunft der Teilnehmer: Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen der Landesregierung insoweit vor, als die wenigen hier bekannten Teilnehmer aus den Landkreisen MansfeldSüdharz , dem Saalekreis, und dem Salzlandkreis anreisten. Zudem kamen Teilnehmer aus Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen und Rheinland-Pfalz. Siehe im Übrigen Vorbemerkung der Landesregierung Zuordnung der Teilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Landesregierung anlage3923.pdf KA 6_8682_Anlage_1_offen.pdf KA 6_8682_Anlage_2_offen KA 6_8682_Anlage_3_offen