Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3924 25.03.2015 (Ausgegeben am 27.03.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Polizeiliche Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten Kleine Anfrage - KA 6/8683 Vorbemerkung des Fragestellenden: Für die polizeiliche Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten unterliegt die Polizei Sachsen-Anhalt genauso wie die anderer Bundesländer einer erheblichen Einsatzbelastung, die tendenziell steigt. Fachleute aus Bund und Ländern haben deshalb ein sog. Regelplanverfahren entwickelt . Für stark frequentierte Routen können Regelpläne für die erforderlichen Verkehrsmaßnahmen eingesetzt werden. Diese müssen dann von den privaten Transportbegleitern exakt umgesetzt werden. Durch diese Standardisierung kann auf häufig von Großraum- und Schwerlasttransporten befahrenen Strecken - etwa beim Bau eines Windparks - von der Begleitung durch die Polizei abgesehen werden. Bundesverkehrsminister Dobrindt wurde von der Innenministerkonferenz gebeten, die Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend anzupassen. Einzelne Bundesländer verzichten im Rahmen von Pilotversuchen schon im Vorfeld der StVO-Änderung auf solchen standardisierten Strecken auf eine Begleitung durch Streifenwagen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Arbeitsstunden von Polizeibeamten wurden im Jahr 2014 für die polizeiliche Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten im öffentlichen Straßenverkehr in Sachsen-Anhalt aufgewandt? Insgesamt wurden in Sachsen-Anhalt im Jahr 2014 für die polizeiliche Begleitung von Großraum- und Schwertransporten im öffentlichen Straßenverkehr 23.111 Mannstunden aufgewendet. 2 2. Plant die Landesregierung nach dem Vorbild anderer Bundesländer, z. B. Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, im Vorgriff auf eine Änderung der StVO gleichfalls im Rahmen des sog. Regelplanverfahrens auf standardisierten Strecken, auf eine polizeiliche Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten zu verzichten? Nach Darstellung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur steht eine Anpassung der bundesrechtlichen Vorschriften (insbesondere der Regelpläne für die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch Privatunternehmen, der Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte und der VwV-StVO) vor dem Abschluss. Darüber hinaus werden in einer Bund-Länder -Arbeitsgruppe Maßnahmen geprüft, inwieweit im Wege der Beleihung Privater die polizeiliche Begleitung von Großraum- und Schwertransporten minimiert werden kann. Vor diesem Hintergrund plant die Landesregierung unter Beachtung der Rechtslage gegenwärtig keine Regelungen im Vorgriff auf die zu erwartenden Rechtsänderungen im Bundesrecht.