Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3951 07.04.2015 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 07.04.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von der Polizei registrierte Gewaltstraftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ im Monat Januar 2015 Kleine Anfrage - KA 6/8695 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut polizeilichem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) gilt eine Tat als politisch motiviert, „wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet“ (vgl. u. a. BMI/BMJ (Hrsg.): Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2006, S. 135; VS-Bericht LSA 2012). Sachsen-Anhalt hat mit einer zunehmenden rechtsextremistischen Belastung zu kämpfen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem durch das Landeskriminalamt Sachsen -Anhalt erstellten „Lagebild Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK). Im Lagebild PMK werden ausschließlich Fälle erfasst, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte den Verdacht für eine mit Strafe bedrohte Handlung begründen, der eine - zumindest zu vermutende - politische Motivation (hierunter fallen auch rechtsextremistische, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten) zugrunde liegt. 2 Die aufgeführten Zahlen für den Monat Januar 2015 stellen keine abschließende Statistik dar, sondern können sich aufgrund von Nachmeldungen noch (teilweise sehr deutlich) verändern und haben daher nur vorläufigen Charakter. Die Erhebung erfolgte mit Stand vom 31. Januar 2015. 1. Wie viele Gewaltstraftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kri- minalität - rechts“ wurden von der Polizei in Sachsen-Anhalt im Jahr 2015 für den Monat Januar registriert? Wie viele Gewaltdelikte im Themenfeld „Hasskriminalität“, Unterthema „Sexuelle Orientierung“ wurden von der Polizei in Sachsen-Anhalt im Jahr 2015 für den Monat Januar registriert? Im Monat Januar 2015 wurde in Sachsen-Anhalt eine politisch motivierte Gewaltstraftat , die dem Phänomenbereich - rechts - zugeordnet werden konnte, registriert. 2. Um welche Art von Delikten handelte es sich bei den unter 1. erfragten Taten? An welchen Tatorten (in welcher Straße, auf welchem Platz, in welchem Bahnhof bzw. öffentlichen Verkehrsmittel etc.) wurden diese Straftaten wann (Datum und Uhrzeit) verübt? Bitte konkrete Auflistung in jeweils einer Zeile pro Delikt nach Polizeidirektionen und Polizeirevieren, entsprechend der verletzten Rechtsnorm, Angaben zum Sachverhalt (Tathergang /Art und Weise; ggf. Aufführung der Nationalität bzw. des Herkunftslandes der Opfer und Grad der Verletzungen), Themenfeldern im Phänomenbereich PMK-rechts (Rassismus, Antisemitismus, gegen links, Konfrontation/politische Einstellung, sexuelle Orientierung, etc.), Geschädigten nach Alter und Geschlecht, Festnahmen, Untersuchungshaft. Welche dieser Gewaltstraftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welcher materielle Schaden entstand jeweils? Zu welchen der genannten Gewaltdelikte erschien eine Pressemitteilung der Polizei? Im Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt werden keine Statistiken mit Angaben zum Tathergang geführt. In keinem der registrierten Fälle wurde eine Untersuchungshaft angeordnet. Die erfragten Angaben zu den Tatorten, Tatzeiten, Polizeidirektionen und Polizeirevieren , verletzten Rechtsnormen, Themenfeldern, vorläufigen Festnahmen, materiellen Schäden, Presseveröffentlichungen und Tatverdächtigen/Geschädigten sind in der Anlage 1 dargestellt. Die Angaben über die polizeilichen Vorerkenntnisse zu den Tatverdächtigen beziehen sich auf Politisch motivierte Kriminalität im Allgemeinen. Phänomenspezifische Vorerkenntnisse, wie „rechts“ etc., werden nicht erhoben. 3. Wie viele Tatverdächtige hat die Polizei im Zusammenhang mit den in Frage 1 genannten Straftaten jeweils ermittelt? Bitte aufschlüsseln nach Alter und Geschlecht. Über wie viele Tatverdächtige lagen polizeiliche Vorerkenntnisse aus dem Bereich PMK-rechts vor? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Seite 1 von 1 Anlage 1 männl. weibl. 18-20 1 0 ab 21 14 0 1 0,00 € 0 1 0 15 0 2 Summe 1 Straftat Tatzeit Delikt PD ST Nord § 224 StGB1:5004.01.2015DiskothekGewerbegebiet Buckau Magdeburg, Lan- deshauptstadt Magdeburg, Lan- deshauptstadt Verherrlichung/Propaganda gegen sonstige politische Gegner Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus PD St Nord Extr. Schaden Vor- erk. Fest- nahmen Presse- mittlg. Magdeburg, Lan- deshauptstadt Diskothek 04.01.2015 ja 0,00 € 0ja0 KA 6/8695 - Gewaltstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität - rechts - im Januar 2015¹ Polizei- direktion Polizeirevier Tatort Ortsteil Örtlichkeit Tatdatum Tatzeit Delikt Tatverdächtige GeschädigteAlter Konfrontation/Politische Einstellung Oberbegriff Unterthema Gewerbegebiet Buckau Magdeburg, Lan- deshauptstadt Tatdatum Summe 1 Straftat Polizei- direktion Polizeirevier Tatort Ortsteil Örtlichkeit 1 (Alter: 26, 29 J., StAng. BRD) 1:50 § 224 StGB ¹ Tatzeit: 01.01.2015 bis 31.01.2015, Stand: 31.01.2015