Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3956 10.04.2015 (Ausgegeben am 13.04.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) V-Leute-Datei Kleine Anfrage - KA 6/8688 Vorbemerkung des Fragestellenden: Bund und Länder haben sich nach jahrelangem Streit im November 2014 auf den Aufbau einer zentralen Datei für ihre V-Leute geeinigt. Die technische Umsetzung sei nach Medienberichten ab Frühjahr 2015 geplant. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Bei der Zentralen Datei zur Koordinierung der Zugangslage von Vertrauenspersonen, Informanten sowie Zielpersonen in der Werbung (VP-Datei) wird es sich um eine Amtsdatei des Bundesamtes für Verfassungsschutz handeln, sie unterfällt damit der alleinigen Zuständigkeit des Bundes. Da die Dateianordnung zur VP-Datei vom Bundesministerium des Innern noch nicht in Kraft gesetzt wurde, kann auch zu den Fragen , die ausschließlich den Zuständigkeitsbereich des Landes Sachsen-Anhalt betreffen , keine Aussage getroffen werden. 1. Welche Informationen/Daten sollen in der vom Bundesamt für Verfas- sungsschutz gepflegten V-Leute-Datei künftig im Einzelnen gespeichert werden und damit auch dem Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung stehen? 2. Wer hat im Einzelnen Zugriff auf die zentrale Datei für V-Leute? Welche Be- hörden, welche Personen in den Behörden? Hat das Land Sachsen-Anhalt bereits Zugriff auf die V-Leute-Datei? Falls nein, ab wann ist der volle Zugriff auf die V-Leute-Datei für Sachsen-Anhalt realistisch möglich und für wen ist dieser volle Zugriff geplant? 2 3. Unter welchen rechtlichen und tatbestandlichen Voraussetzungen wird ein Zugriff auf die V-Mann-Datei zulässig sein? 4. Welchen technischen Abfragenmöglichkeiten hat das Land Sachsen-Anhalt über die V-Leute-Datei künftig? 5. Inwieweit hat die technische Umsetzung in Sachsen-Anhalt bereits begon- nen bzw. für wann ist sie derzeit geplant? Welche Voraussetzungen muss Sachsen-Anhalt hierfür schaffen? 6. Wann hat/wird Sachsen-Anhalt Namen/Daten für die Datei liefern/geliefert? 7. Haben die Verfassungsschutzämter aller Länder und des Bundes sämtliche V-Leute aus ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich in die zentrale Datei eingetragen bzw. sich dazu bereit erklärt und welche Ämter haben eine Mitarbeit verweigert? Gilt dies auch für alle Polizeibehörden des Bundes und der Länder? 8. Werden in die Datei auch Vertrauenspersonen der Polizei, des Bundes- nachrichtendienstes (BND) und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) aufgenommen? 9. Welche Bedenken und Probleme sieht die Landesregierung bei der Umset- zung/Handhabung der Datei für V-Leute? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen.