Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3990 16.04.2015 (Ausgegeben am 16.04.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Höhn (DIE LINKE) Schulrechtsgutachten von Prof. Winfried Kluth Kleine Anfrage - KA 6/8709 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Rahmen von Arbeitsbesuchen habe ich davon Kenntnis erhalten, dass der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Winfried Kluth im Auftrag von Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft ein Gutachten zu schulrechtlichen Fragen erarbeitet hat. Das Gutachten soll auch dem Kultusministerium vorliegen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind diese Informationen zutreffend und wenn ja, a) seit wann liegt der Landesregierung dieses Gutachten vor? b) Welche Themen behandelt das Gutachten? c) Zu welchen Ergebnissen kommt der Gutachter? Antwort zu 1a): Der VDP hat mit Email vom 16. Oktober 2014 alle Fraktionen informiert, dass der Landesregierung seit 10 Tagen ein Rechtsgutachten vorliegt. Antwort zu 1 b): In der unter a) benannten Email an alle Fraktionen des Landtags hat der VDP mitgeteilt , dass er in seinen Stellungnahmen zum Bericht der Landesregierung gemäß 2 § 18g SchulG LSA Mängel und Verstöße gegen den gesetzlich vorgegebenen Berichtsinhalt feststellen musste und er mit dieser Auffassung durch ein Gutachten bestätigt wird und das Gutachten sich mit den gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der Ersatzschulen in Sachsen-Anhalt beschäftigt. Weitere Ausführungen zum Inhalt des Rechtsgutachtens können nicht vorgenommen werden, weil der VDP die Landesregierung gebeten hat, das Gutachten vertraulich zu behandeln. Antwort zu 1c): Siehe Ausführungen unter b) Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse des o. g. Gutachtens von Herrn Prof. Kluth? Sieht die Landesregierung kurz- und mittelfristigen Handlungsbedarf aufgrund der Ergebnisse des o. g. Gutachtens? Wenn ja, welchen konkreten Handlungsbedarf sieht sie und in welcher Form soll dem entsprochen werden? Antwort: Siehe Ausführungen unter b) Frage 3: Hat die Landesregierung Ergebnisse des o. g. Gutachtens mit Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft ausgewertet? Falls ja, in welcher Form, wann und mit welchem Ergebnis? Falls nein, wann ist dieses ggf. beabsichtigt? Antwort: Das Gutachten konnte mit den Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft noch nicht ausgewertet werden. Ein vereinbarter Termin musste im Februar verschoben werden. Als neuer Termin wurde der 27. April 2015 verabredet.