Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3995 16.04.2015 (Ausgegeben am 17.04.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einsatz von Phosphorverbindungen in der Kläranlage Weißenfels Kleine Anfrage - KA 6/8715 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Firma „Hofmann Consulting“ wurde von der „Abwasserbeseitigung Weißenfels - AöR“ mit einem Gutachten zum Thema „Die kommunale Abwasserqualität und deren mögliche Auswirkungen auf die Einleitbedingungen in der Abwasserbeseitigungsatzung und die Bestimmung der Aufwandsgrenzen für einen Starkverschmutzerzuschlag “ beauftragt. Dieses Gutachten vom 7. November 2014 hat im Stadtrat von Weißenfels zu Kontroversen geführt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Teilt die Landesregierung die im Gutachten vertretene Auffassung, dass es sinnvoll sei, eine Erhöhung der Aufwandsgrenzen für einen Starkverschmutzerzuschlag vorzunehmen? Die Kommunen entscheiden in eigener Hoheit über die Angelegenheiten der Abwasserbeseitigung. Das gilt auch für Satzungsregelungen, die einen Starkverschmutzerzuschlag betreffen. Welche Erklärung hat die Landesregierung für die im Vergleich zu anderen Regionen sehr hohen Messwerte, insbesondere für den Chemischen Sauerstoffbedarf (CSB-Wert) im häuslichen Abwasser in Weißenfels? Für die Bemessung von Kläranlagen geht man davon aus, dass die tägliche einwohnerspezifische CSB-Fracht 120 Gramm beträgt. Bei einem Trinkwasserverbrauch von 100 Litern pro Einwohner und Tag ergibt sich schon daraus rein 2 rechnerisch eine Konzentration von 1200 Milligramm pro Liter CSB. Dies sind nur Durchschnittswerte, die im Tagesverlauf auch überschritten werden können. Dazu kommt, dass nach den Angaben des Statistischen Landesamtes der durchschnittliche Trinkwasserverbrauch in Sachsen-Anhalt im Jahr 2012 93 Liter betrug und der Trinkwasserverbrauch regional auch deutlich darunter gelegen hat. Wie bewertet die Landesregierung die daraus resultierende Wirkung der Einnahmenminderung im kommunalen Bereich? Die Abwasserbeseitigung ist eine kostendeckende Einrichtung. Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich über Gebühren und Beiträge. 2. Im Abwasser von Weißenfels liegt nach Angaben des Gutachtens der Firma „Hofmann Consulting“ und der „Abwasserbeseitigung Weißenfels - AöR“ aufgrund des hohen Anteils an Industrieabwasser ein unausgeglichenes Nährstoffverhältnis im Abwasser vor, weshalb das Hinzufügen von Essigsäure und Phosphorverbindungen zur Abwasseraufbereitung nötig sei. Seit wann findet in Weißenfels eine Zudosierung von phosphorhaltigen Verbindungen statt? Aus der Beantwortung der KA 6/7434 (Drs. 6/1090) wurde ersichtlich, dass es in den vergangenen Jahren teilweise zu massiven Überschreitungen der Überwachungswerte kam (z. B. am 4. April 2011 mit einem Gesamt-Phosphor-Gehalt von 38,4 mg/l). Besteht ein Zusammenhang zwischen den erhöhten Werten und der Phosphorzugabe? Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, ob in dem betreffenden Zeitraum Phosphor zugegeben wurde. Konnte die Kläranlage in den letzten Jahren die Grenzwerte für die Einleitung bei Phosphat und andere Schadstoffe einhalten? Wenn nein, für welche Stoffe gab es Überschreitungen? Im Rahmen der behördlichen Überwachung sind seit dem 4. April 2011 keine Überschreitungen der wasserrechtlich festgelegten Überwachungswerte mehr festgestellt worden. Trifft dieser Sachverhalt in Bezug auf das unausgewogene Nährstoffverhältnis auch auf andere Standorte in Sachsen-Anhalt zu? Wenn ja, wird an diesen Standorten auf gleiche Weise vorgegangen? Der Landesregierung liegen darüber keine Informationen vor. Welchen Einfluss auf die Qualität der Vorfluter kann solch ein Vorgehen haben? Gibt es Pläne, wie erhöhter Phosphateintrag durch Undichtigkeiten oder Havarien vermieden werden kann? Sind ggf. Effekte durch Veränderungen von Messwerten im Umfeld von Kläranlagen, die Phosphor zufügen, nachweisbar? 3 Welche Kosten sind bei derartigen Verfahren zu erwarten?   Kläranlagen müssen so betrieben werden, dass die wasserrechtlich festgelegten Überwachungswerte zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden. Dazu kann es erforderlich sein, dass Hilfsstoffe eingesetzt werden. Dies entspricht den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Hilfsstoffe werden eingesetzt, damit es nicht zu negativen Auswirkungen auf das Einleitungsgewässer kommt. Zu den Kosten für derartige Verfahren liegen der Landesregierung keine Informationen vor.