Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/401 13.09.2011 (Ausgegeben am 19.09.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wagner (DIE LINKE) Barrierefreiheit bei Webpräsenzen Kleine Anfrage - KA 6/7156 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die meisten Websites der öffentlichen Verwaltung des Landes sind mit mehreren Barrieren versehen. Das Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG LSA) vom 16. Dezember 2010 verpflichtet die Landesregierung zur schrittweisen Etablierung barrierefreier Angebote im Web. Zudem existieren mit den „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“ (WCAG) international anerkannte Rahmenbedingungen für die Gestaltung von Webpräsenzen in der zweiten Version. Die Bundesregierung hat ihre Vorstellungen der barrierefreien Informationstechnik in Anlage 1 der „Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung“ (BITV) festgesetzt, welche sich auf die erste Version der WCAG bezieht. Antwort der Landesregierung erstellt durch die Staatskanzlei 1. Wie sieht das Konzept aus, in dem die Landesregierung den schrittweisen Umstieg hin zu barrierefreien Webangeboten beschreibt? Falls es ein solches Konzept nicht gibt, worin liegen die Gründe dafür und wann soll das Konzept fertig gestellt werden? Zurzeit gibt es in Sachsen-Anhalt keine rechtsverbindliche Norm, die den barrierefreien Zugang zu Webangeboten der Landesverwaltung fordert. Das Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt - BGG LSA vom 16. Dezember 2010 enthält in Abschnitt 3, Barrierefreiheit, § 16, eine Verordnungsermächtigung zur Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen. 2 Die VO LSA zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung Sachsen-Anhalts befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung. Der Verordnungsentwurf geht in den Ausführungsbestimmungen über die zurzeit für die Bundesverwaltung rechtlich verpflichtenden Standards hinaus und basiert auf den im Dez. 2008 verabschiedeten internationalen Zugänglichkeitskriterien für Webinhalte in der Version 2.0 (Web Content Accessibility Guidelines 2.0 - WCAG 2.0). Entsprechend sieht das Konzept der Landesregierung für die schrittweise Umsetzung dieser Standards aus. Trotz fehlender Rechtsgrundlage werden die Redakteure des Landesportals (www.sachsen-anhalt.de) stets auf die BITV Richtlinien zur Herstellung barrierefreier Webzugänge verpflichtet, u. a. auf: a. leicht verständliche Sprache, Texte und Grafiken, möglichst wenige Fremdwörter, kein Behördendeutsch, b. übersichtliche und schlüssige Navigationsmechanismen und -strukturen, möglichst wenige Links, verständlich beschriftete Links, c. alle audio- und visuellen Inhalte sind stets mit geeigneten äquivalenten Texten zu versehen, d. sprachliche Besonderheiten, wie Wechsel der Sprache (Bsp. Computer ) oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen, e. Tabellen sind ausschließlich zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden, f. keine aktiven Inhalte (Laufschrift oder Blinkende Bilder unterlassen). Die Redakteure sind angewiesen, die in ihrem Verantwortungsbereich eingestellten Informationen regelmäßig anhand von BITV-Checklisten (Priorität I und II) auf den barrieregerechten Zugang zu prüfen. 2. Welche Richtlinien der WCAG (2.0) gedenkt die Landesregierung nicht an- zuwenden? Bitte mit jeweiliger Begründung. Nach dem Entwurf VO LSA zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung Sachsen-Anhalts sind die Standards der WCAG (2.0) umzusetzen (vgl. Zu 1). 3. Welche Zielvereinbarungen nach § 17 BGG LSA hat die Landesregierung abgeschlossen? Welche weiteren Zielvereinbarungen sind geplant Zurzeit sind keine Zielvereinbarungen nach § 17 BGG LSA konkretisiert. 3 4. Inwiefern plant die Landesregierung Anlage 1 der BITV in die Konzeption für barrierefreie Informationstechnik in Sachsen-Anhalt mit aufzunehmen? Die Vorgaben für die Realisierung barrierefreier Webangebote nach der im Entwurf vorliegenden VO LSA zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung basieren auf den Standards der WCAG (2.0) und gehen damit über die festgelegten Maßnahmen der zurzeit für den Bund geltenden BITV hinaus. (Vgl. auch Antwort zu Frage 1 dieser Anfrage)