Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4011 24.04.2015 (Ausgegeben am 24.04.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Extrakosten für Eltern im Rahmen der Kinderbetreuung Kleine Anfrage - KA 6/8710 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales 1. Wie viele Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt verlangen „Son- dergebühren“ von den Eltern bspw. in Form von Konzeptpauschalen, die zusätzlich zu den regulären Elternbeiträgen und den Essenskosten von den Eltern zu entrichten sind? Bitte für die Jahre 2009 bis 2014 angeben, differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten samt den Angaben zu den niedrigsten, den höchsten und den mittleren „Sondergebühren“. Der Landesregierung liegt hierzu keine amtliche Statistik vor. Die Erhebung erfolgt im Laufe der Evaluierung des KiFöG gemäß § 15 Abs. 2 KiFöG. 2. Welche Träger von Kindertageseinrichtungen haben zum Thema „Son- dergebühren“ eigene Leitlinien o. Ä.? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 3. In welcher Weise wurde dieses Thema in den Jugendamtsleitergesprächen bereits diskutiert? In Jugendamtsleitergesprächen, an denen das Ministerium für Arbeit und Soziales und das Landesjugendamt als überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe teilnahmen, stand dieses Thema nicht auf der Tagesordnung. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 2 4. Inwieweit existieren Handlungsanweisungen bzw. Empfehlungen von Sei- ten des Landesjugendamtes zu diesem Thema? Es existieren keine Handlungsanweisungen oder Empfehlungen von Seiten des Landesverwaltungsamtes / Landesjugendamtes zu diesem Thema. 5. Wie oft haben Jugendämter Einrichtungen in Bezug auf die Erhebung von „Sondergebühren“ überprüft? Bitte Angaben für die Jahre 2009 bis 2014 und differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten. 5.1 Welche Konsequenzen hatten diese Überprüfungen? 5.2 Für welche Leistungen, Angebote und/oder Investitionen werden die „Sondergebühren“ der überprüften Einrichtungen genutzt? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 6. Wie bewertet die Landesregierung die Praxis einiger Einrichtungen bzw. Träger „Sondergebühren“ von Eltern zu verlangen in rechtlicher, fachlicher und politischer Hinsicht? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Einrichtungen bzw. Trägern vor, in denen bzw. durch die Sondergebühren verlangt werden. Eine Bewertung ist daher nur sehr eingeschränkt möglich. Grundsätzlich stellen kommerzielle Angebote während der Aktivzeiten einer Kindertageseinrichtung (zum Beispiel Fremdsprachenunterricht, Ballettunterricht , Sport o. ä.), die aufgrund des finanziellen Aspektes oder des Elternwunsches auch bei Umsetzung des Bildungspaketes nicht allen Kindern gleichermaßen zur Verfügung stehen, eine Einschränkung des Tagesablaufs dar und behindern die Erfüllung des Bildungsauftrags der Kindertageseinrichtung. Die Kinder, bei denen das Angebot nicht finanziert wird, würden zu einer bestimmten Zeit aus dem Alltagsgeschehen ihrer Gruppe herausgelöst und in eine andere Gruppe integriert. Dabei bliebe das aktuelle Interesse des Kindes unberücksichtigt (es möchte lieber mit dem Freund weiterspielen, die Gruppe experimentiert gerade o. ä.), was sich auf den Lernerfolg auswirken kann. 7. Welche Gerichtsurteile bestehen in Sachsen-Anhalt, die u. a. solche „Sondergebühren“ betreffen? Der Landesregierung liegen keine Gerichtsurteile zu solchen Sondergebühren vor.