Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4012 24.04.2015 (Ausgegeben am 24.04.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unterhaltsvorschuss und Rückgriffsquote in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8711 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales 1. Wie oft werden in Sachsen-Anhalt Leistungen gemäß Unterhaltsvor- schussgesetz gewährt? Bitte Angaben für die Jahre 2008 bis 2013. Die Zahlen sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Dabei handelt es sich um Jahresdurchschnittszahlen, da sich die Zahl der unterhaltsvorschussbeziehenden Personen im Jahresverlauf ändert. Anzahl unterhaltsvorschussbeziehender Personen Altersgruppe 2008 2009 2010 2011 2012 2013 0 - 6 Jahre 12 644 13 038 12 813 13 788 13 067 12 490 7 - 12 Jahre 8 825 9 222 9 292 9 833 9 603 9 239 SUMME 21 469 22 260 22 105 23 621 22 670 21 729 Quelle: Statistik Landesjugendamt  2. Welche Kosten entstehen a) dem Land und b) den Kommunen im Rahmen der Unterhaltsvorschussleistungen? Bitte angeben für die Jahre 2008 bis 2013 und differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Leistungen an Berechtigte nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) setzen sich zu je einem Drittel aus Mitteln des Bundes, des Landes und der Kommunen zusammen . 2 Der Anlage 1 sind die Gesamtzahlungen (Bund + Land + Kommune) im Rahmen des Unterhaltsvorschusses für die Jahre 2008 bis 2013 in den jeweiligen Landkreisen /kreisfreien Städten zu entnehmen. 3. Welche Regelungen bestehen auf Landesebene zur Verteilung der im Rahmen des Unterhaltsvorschusses entstehenden Kosten zwischen Land und Kommunen? Auf Landesebene ist die Verteilung des Unterhaltsvorschusses zwischen Land und Kommunen in den §§ 23, 24 des Gesetzes zur Familienförderung und zur Förderung sozialer Beratungsstellen (FamBeFöG LSA) geregelt. Danach tragen das Land und die Kommunen jeweils ein Drittel der Gesamtleistungen. Die Rückflüsse fallen dem Land und den Kommunen jeweils zu einem Drittel, bezogen auf die Gesamtsumme, zu. 4. Wie hoch ist die Rückgriffquote in Sachsen-Anhalt? Bitte angeben für die Jahre 2008 bis 2013 und differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Rückgriffstatistik ist der Anlage 2 zu entnehmen. 5. Wie hoch ist der Anteil an sog. Ausfallleistungen an den Unterhaltsvor- schusszahlungen? Bitte Angaben für die Jahre 2008 bis 2013 und differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Der Anteil der Ausfallleistungen an den Unterhaltsvorschussleistungen wird statistisch nicht erfasst. Insofern liegen der Landesregierung dazu keine Erkenntnisse vor. 6. Wie sind die für die Rückforderung von Unterhaltsvorschüssen zuständi- gen Stellen personell ausgestattet? Bitte für die Landkreise und kreisfreien Städte differenziert darstellen. Die personelle Ausstattung der Unterhaltsvorschusskassen ist Angelegenheit der Landkreise und kreisfreien Städte. Statistische Angaben liegen dem Land nicht vor. 7. Welche Qualitätsstandards existieren für die Unterhaltsvorschussstellen im Land Sachsen-Anhalt? Landesspezifische Qualitätsstandards für die Unterhaltsvorschusskassen gibt es nicht und werden auch für nicht erforderlich gehalten. Es obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten, die den Unterhaltsvorschuss betreffenden Vorschriften korrekt anzuwenden. 8. Welche Maßnahmen ergreift das Land, um die Rückgriffsquote zu verbes- sern und welche Maßnahmen sind geplant? Der Anlage 2 ist ein stetiger Anstieg der Rückgriffsquote zu entnehmen. Im Jahr 2014 betrug sie 18,86 %. Neben verbesserten wirtschaftlichen Verhältnissen und einem gestiegenen Verantwortungsbewusstsein bzw. einer verbesserten Zahlungsmoral trägt auch die Verbes- 3 serung der Effektivität der Unterhaltsvorschusskassen zum Anstieg der Rückgriffsquote bei. So finden regelmäßig Beratungen der Aufsichtsbehörde mit den Jugendämtern statt, bei denen die Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung zum Unterhaltsvorschussrecht , zum Verfahrensrecht, zum Vollstreckungsrecht und zum Sozialrecht erörtert wird. Das Land hat sich für das Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz vom 3. Mai 2013 eingesetzt. Mit den erweiterten Auskunftsmöglichkeiten und der nun möglichen Dynamisierung der Titulierung des Unterhalts werden auch die Voraussetzungen für den Rückgriff verbessert. 9. Bei welchen Kindern und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt erlischt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss a) aufgrund des Erreichens der Altersgrenze und b) aufgrund des Erreichens der maximalen Bezugsdauer gemäß Unterhaltsvorschussgesetz? Bitte für die Jahre 2008 bis 2013 angeben . Der nachfolgenden Tabelle kann die Anzahl der Kinder und Jugendlichen entnommen werden, bei denen Unterhaltsvorschussleistungen aus den genannten Gründen eingestellt worden sind. Der Unterhaltsvorschuss wird max. 72 Monate lang für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gewährt. Da die angeführten Gründe auch gleichzeitig eintreten können , sind Doppelnennungen möglich. Jahr a) Erreichen der Altersgrenze b) Erreichen max. Bezugsdauer 2008 899 1.983 2009 966 2.035 2010 960 2.192 2011 1.056 2.107 2012 1.014 2.167 2013 961 2.329 Quelle: Bundesstatistik (BMFSFJ)   4         ANLAGE 1 zu KA 6/8711                            Unterhaltsvorschussleistungen gemäß Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) (Anteile Bund + Land + Kommune, je ein Drittel)     (Angaben in Euro)                       Landkreis/ kreisfreie Stadt 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Altmarkkreis Salzwedel  1.416.785  1.417.382  1.560.624  1.524.895  1.471.424  1.470.192  Anhalt‐Bitterfeld  2.551.106  2.549.228  2.948.076  2.915.456  2.832.130  2.744.735  Landkreis Börde  2.291.792  2.251.308  2.579.916  2.573.728  2.439.690  2.436.815  Burgenlandkreis  3.016.474  2.977.066  3.435.220  3.472.856  3.364.340  3.249.031  Stadt Dessau‐Roßlau  1.337.348  1.276.588  1.587.836  1.734.936  1.732.845  1.621.415  Stadt Halle (S.)  5.022.534  4.942.146  5.819.440  5.907.416  5.781.526  5.744.793  Landkreis Harz  3.365.622  3.339.808  3.853.036  3.875.678  3.760.042  3.724.998  Jerichower Land  1.298.838  1.271.922  1.486.795  1.523.658  1.507.390  1.433.778  LH Magdeburg  3.923.024  3.984.030  4.507.412  4.636.172  4.610.691  4.543.557  Mansfeld‐Südharz  1.617.766  1.646.366  1.918.768  1.962.882  1.951.366  1.922.099  Saalekreis  2.440.186  2.420.416  2.900.985  3.082.962  2.921.170  2.610.812  Salzlandkreis  3.360.985  3.254.012  3.685.520  3.699.696  3.627.958  3.470.958  Landkreis Stendal  1.784.040  1.845.636  2.206.296  2.180.902  2.142.101  2.154.867  Landkreis Wittenberg  1.708.346  1.656.596  2.018.584  2.064.608  1.973.552  1.850.008                       Sachsen-Anhalt gesamt 35.134.846 34.832.504 40.508.508 41.155.845 40.116.225 38.978.058               Quelle: Landesjugendamt              5         ANLAGE 2 zu KA 6/8711                                              Rückgriffsquote zu Unterhaltsvorschussleistungen                 Landkreis/ kreisfreie Stadt 2008  2009  2010  2011  2012  2013  Quote in % Quote in % Quote in % Quote in % Quote in % Quote in % Altmarkkreis Salzwedel  15,1  18,3  18,7  20,5  23,8  22,2  Anhalt‐Bitterfeld  13,0  17,5  14,2  16,2  20,2  21,1  Landkreis Börde  12,4  13,1  13,1  17,0  19,1  18,7  Burgenlandkreis  16,3  17,6  17,6  16,6  18,9  18,9  Stadt Dessau‐Roßlau  8,8  10,5  9,9  8,8  10,4  11,2  Stadt Halle (S.)  12,7  14,2  10,5  12,1  12,9  13,3  Landkreis Harz  11,2  11,4  12,4  14,5  19,0  18,7  Jerichower Land  11,5  11,5  10,1  10,4  10,3  8,5  LH Magdeburg  10,7  11,8  10,7  12,6  14,2  15,3  Mansfeld‐Südharz  23,0  24,3  20,5  19,1  20,5  21,5  Saalekreis  15,4  14,7  12,1  12,4  16,7  17,3  Salzlandkreis  15,6  15,3  13,2  15,8  15,2  18,1  Landkreis Stendal  25,8  23,5  20,6  24,9  26,2  24,6  Landkreis Wittenberg  12,3  12,7  10,4  12,1  14,8  16,2                       Sachsen-Anhalt gesamt 14,6  15,5  13,8  15,2  17,3  17,5    Quelle: Landesjugendamt