Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4014 24.04.2015 (Ausgegeben am 24.04.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Wigbert Schwenke (CDU) Zukunft der Schulsozialarbeit in der Stadt Magdeburg Kleine Anfrage - KA 6/8718 Vorbemerkung des Fragestellenden: Ab 2015/2016 beabsichtigt das Land Sachsen-Anhalt auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF-Programm „Schulerfolg sichern“, die Schulsozialarbeit zu fördern. Derzeit wird Schulsozialarbeit durch das ESF-Programm und durch kommunale Mittel über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert. Für die Landeshauptstadt Magdeburg wurden die bereits bestehenden 34 Schulstandorte der Schulsozialarbeit prioritär bestätigt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1 Wird durch die Landesregierung sichergestellt, dass die Finanzierung der Schulsozialarbeit für bisher direkt geförderte Standorte in der Landeshauptstadt Magdeburg nahtlos ab Januar 2016 weiter erfolgt? Mit der Genehmigung des OP des Landes Sachsen-Anhalt und der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2015/2016 durch den Gesetzgeber wurden die finanziellen Voraussetzungen geschaffen, dass alle bisher im ESF-Programm „Schulerfolg sichern“ geförderten Schulsozialarbeitsprojekte, sofern sie erneut einen Förderantrag gestellt haben, ab dem 1. August 2015 nahtlos weiter gefördert werden können. Neben den 208 vorgenannten Fortsetzungsanträgen liegen dem Landesverwaltungsamt weitere 320 Förderanträge für Schulsozialarbeit vor. Diese werden durch die Bewilligungsbehörde nach fachlicher Prüfung durch die zentrale Koordinierungsstelle 2 und dem Votum der Auswahljury beschieden bzw. abgelehnt. Dabei ist zu beachten, dass die zur Verfügung stehenden Mittel landesweit für ungefähr weitere 160 bis 180 Projekte reichen werden. Die Bearbeitung der Neuanträge wird die Bewilligungsbehörde nach den Fortsetzungsanträgen vornehmen. Frage 2 Kann die Landesregierung gewährleisten, dass für die 12 Grundschulstandorte in der Landeshauptstadt Magdeburg eine nahtlose Förderung aus ESF-Mitteln nach dem 31. Dezember 2015 in Betracht kommt? Wenn nein, warum nicht? Unter Hinweis auf die Antwort zur Frage 1 kann die Landesregierung gewährleisten, dass ESF-Fortsetzungsanträge bei entsprechender Qualität der eingereichten Konzepte nahtlos weiter gefördert werden. Dies betrifft in Magdeburg zwei Grundschulen . Über die Förderung weiterer Schulen bzw. über alle anderen 320 Anträge entscheidet die Auswahljury. Die dann zur Förderung empfohlenen Projekte werden durch die Bewilligungsbehörde sukzessive beschieden. Frage 3 Kann die Landesregierung sicherstellen, dass das Landesverwaltungsamt die Anträge, die sich auf prioritäre Standorte der Schulsozialarbeit beziehen, im Jahr 2015 abschließend bearbeitet und beschieden werden? Wenn nein, warum nicht? Die Landesregierung kann sicherstellen, dass für Fortsetzungsanträge eine nahtlose Förderung realisiert wird. Für Neuanträge, auch wenn diese sich auf Prioritätenlisten der Landkreise und kreisfreien Städte befinden bzw. diese bisher im Kontext des Bildungs - und Teilhabepaketes gefördert werden, ist gleichwohl sicherzustellen, dass die Bewilligung zum 1. Januar 2016 erfolgt. Die Verantwortung dafür liegt beim Landesverwaltungsamt .