Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4016 24.04.2015 (Ausgegeben am 24.04.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Forschungsressourcen an der Fachhochschule Polizei, Aschersleben Kleine Anfrage - KA 6/8721 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Fachhochschule Polizei ist gemäß § 1 Abs. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine staatliche Hochschule des Landes. Neben Lehre, Studium und Weiterbildung nimmt die FH Polizei nach §§ 2 Abs. 1 und 2, 13 Abs. 3 Nr. 5 sowie 14 Abs. 7 des Gesetzes über die Hochschule der Polizei (FH PolG) Forschungsaufgaben wahr. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachhochschule Polizei (FH Polizei) nahmen in den vergangenen fünf Jahren an der Fachhochschule Aufgaben im Bereich Forschung wahr? Bitte angeben, wer der Auftraggeber bzw. Zuwendungsgeber war, welche Zuwendungen für welchen Gesamtzeitraum gegeben wurden und was der Inhaltsbereich der Forschung war. An der Fachhochschule Polizei nahmen im angefragten Zeitraum insgesamt 3 Professoren vorrangig und verpflichtend Aufgaben der Forschung wahr. Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachhochschule Polizei aus unterschiedlichen Aufgabenbereichen wurden temporär und einzelfallbezogen zur Mitwirkung bzw. zur Unterstützung herangezogen. 2 Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt war für die nachfolgenden Forschungsthemen Auftraggeber: - Wissenschaftliche Forschungen im Kontext des Verkehrspräventionskonzep- tes „Ich bin dein Schutzengel“ - Studien zum Thema: „Der Rechtschreibtest, der Intelligenzstrukturtest und der Sporttest bei weiblichen und männlichen Bewerbern für den Polizeivollzugsdienst der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in Sachsen-Anhalt, eine empirische Analyse zur Fairness des Verfahrens“ - Pilotstudie „Polizeilicher Umgang mit migrantischen Opferzeugen. Eine explorative Untersuchung zur wissenschaftlichen Aufklärung von Vorwürfen mangelnder Sensibilität von Polizeibeamten in Einsätzen bei vorurteilsmotivierten Straftaten“ - Erarbeitung eines Forschungskonzeptes zum Thema: „Wissenschaftliche Un- tersuchung des polizeilichen Registrier- und Interventionsverhaltens bei Fällen des Fahrraddiebstahls in den Städten Halle (Saale) und Magdeburg“. Die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost war Auftraggeber für das Forschungsthema : „Untersuchung der Arbeitsbelastung in der Polizeidirektion SachsenAnhalt Ost“. Darüber hinaus hat die Fachhochschule Polizei mit Zustimmung des Ministeriums für Inneres und Sport an einem Forschungsprojekt unter Federführung der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg (dortiges Drittmittelprojekt) zum Thema: „Risikomanagement der Korruption aus der Perspektive von Klein- und Mittelständischen Unternehmen, Kommunen und Polizei (RiKo) als assoziierter Partner teilgenommen. Die Fachhochschule Polizei hat im angegebenen Zeitraum keine Zuwendungen /Drittmittel erhalten. 2. Wie viele Forschungsaufträge hat das Ministerium für Inneres und Sport in den vergangenen fünf Jahren zur Bearbeitung an die FH Polizei gegeben ? Um welche Forschungsaufträge handelte es sich im Einzelnen? Zur Beantwortung wird auf Frage 1 verwiesen. 3. Inwieweit stellt die Landesregierung zur Erledigung oben genannter For- schungsaufträge finanzielle Ressourcen bereit? Welche sind dies im Einzelnen , wo sind sie im Haushalt vertitelt? Die Fachhochschule Polizei verfügt über kein explizit ausgewiesenes Forschungsbudget . Die Erledigung oben genannter Forschungsaufträge erfolgt über das der Fachhochschule allgemein zur Verfügung stehende Haushaltsbudget . Im Falle eines besonderen und unvorhergesehenen finanziellen Mehraufwandes werden seitens des Ministeriums für Inneres und Sport weitere finanzielle Ressourcen bereitgestellt. 3 4. Inwieweit stellt das Ministerium für Inneres und Sport zur Erledigung oben genannter Forschungsaufträge personelle Ressourcen bereit? Wie wird insbesondere abgesichert, dass zur Erledigung und Unterstützung des Forschungsauftrags zusätzliches wissenschaftliches Personal bereitgestellt wird? Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt prüft jeweils auf Antrag der Fachhochschule Polizei, ob zusätzliche personelle Ressourcen im Einzelfall zur Verfügung gestellt werden können. Im Regelfall liegt es vorrangig in der Kompetenz des Forschenden, etwaige zusätzliche personelle Ressourcen , deren benötigte wissenschaftliche Qualifikation und deren zeitliche Beanspruchung im Forschungskonzept bzw. in einer Forschungsskizze zu präzisieren . 5. Welches Lehrdeputat ist für Professorinnen und Professoren an der FH Polizei vorgesehen? Inwieweit wirkt sich die Übernahme von Verantwortung für wissenschaftliche Forschungsprojekte (Forschungsaufträge des MI, eigene Forschungsprojekte, Drittmittelprojekte, Betreuung von Abschlussarbeiten ) auf das Lehrdeputat aus? Das Lehrdeputat für Professorinnen und Professoren ist gemäß § 4 Abs. 1 Ziff. 1 Lehrverpflichtungsverordnung - FH Pol VO vom 11. September 2007 (GVBl. LSA Nr. 22/2007) auf 16 Lehrveranstaltungsstunden pro Woche festgelegt . Auswirkungen von Forschungsaktivitäten auf das Lehrdeputat werden im Einzelfall entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen geregelt. Gemäß § 6 Abs. 3 Lehrverpflichtungsverordnung-FH Pol VO können durch den Rektor der Fachhochschule Polizei für den Zeitraum der Wahrnehmung von Aufgaben oder Funktionen in der anwendungsorientierten Forschung Ermäßigungen für die Lehrverpflichtung gewährt werden. Der Gesamtumfang dieser Ermäßigungen darf jedoch 7 v. H. der Gesamtheit der Lehrverpflichtung der hauptberuflichen Lehrpersonen der Fachhochschule Polizei nicht überschreiten. 6. Wie viele Forschungsprojekte sind durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FH Polizei in den vergangenen fünf Jahren eigenständig durchgeführt worden? Um welche Forschungsprojekte handelte es sich im Einzelnen? Nachfolgende Projekte wurden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachhochschule Polizei eigenständig durchgeführt: - Wissenschaftliche Forschungen im Kontext des Eignungsauswahlverfahrens - Wissenschaftliche Forschungen im Kontext der Evaluation der Lehre - Nutzung sozialer Netzwerke durch die Landespolizei - Wissenschaftliche Forschung zum Thema „Die berufliche Sozialisation stu- dierender Polizisten zwischen System und Lebenswelt“, die Entwicklung beruflicher Identität bei Polizei-Studierenden - Wissenschaftliche Studie zum Thema: „Polizeilicher Umgang mit migran- tischen Opferzeugen. Eine explorative Untersuchung zur wissenschaftlichen 4 Aufklärung von Vorwürfen mangelnder Sensibilität von Polizeibeamten in Einsätzen bei vorurteilsmotivierten Straftaten“ - Wissenschaftliche Forschungen zum Thema „Determinanten der Problem- wahrnehmung von Polizeibeamten in Einsatzsituationen mit mutmaßlich politisch motiviertem Hintergrund, ein Forschungsprojet zur Erhöhung der Sensibilität von Polizeibeamten im Umgang mit politisch motivierter Kriminalität“ - Innovative Lehre: Lehr- und Lernformate für das kompetenzorientierte Poli- zeistudium - Kompetenzforschung in polizeilichen Handlungsfeldern im Rahmen des Ascherslebener Modells - Übergänge - Motoren der Veränderung von der Genese bis zur Überwindung devianter Episoden (Delinquenzverläufe und polizeiliche Intervention). 7. Wie viele Drittmittelprojekte sind durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FH Polizei in den vergangenen fünf Jahren beantragt worden? Um welche Drittmittelprojekte handelte es sich im Einzelnen? Welche der beantragten Projekte wurden genehmigt? Hat das Ministerium für Inneres und Sport die Beantragung jeweils befürwortet? Ein Mitarbeiter der Fachhochschule Polizei hat in den vergangenen fünf Jahren ein Drittmittelprojekt unter Zugrundelegung einer Ausschreibung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Zivile Sicherheit - Schutz vor Explosionsgefahren und Chemieunfällen“ eigenständig beantragt. Hierbei handelt es sich um das Projekt SONEK (SOziale NEtzwerke in Katastrophensituationen ). Das Drittmittelprojekt wurde nicht genehmigt. 8. Strebt die Landesregierung an, über Drittmittelprojekte auch Zugriff auf materielle Ressourcen (Geräte u. a.) zu erhalten, deren Anschaffung ansonsten haushalterisch nicht gewährleistet werden kann, die aber im Rahmen von Forschungsprojekten erworben werden können? Falls nein, warum nicht? Über die Beantragung von Drittmittelprojekten wird im Einzelfall entschieden. Forschungsvorhaben im Rahmen von Verbundprojekten, die beispielsweise durch das BMBF gefördert werden können, werden durch die Landesregierung unterstützt. 9. Inwieweit werden an der FH Polizei Anreizsysteme in der Besoldung, insbesondere Leistungszulagen genutzt, um (erfolgreiche) Forschungsprojekte /Drittmittelprojekte zu gratifizieren? Für die Professorinnen und Professoren an der Fachhochschule Polizei besteht die Möglichkeit gemäß § 4 Ordnung der Fachhochschule Polizei SachsenAnhalt für die Vergabe von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen (LeistBO FH Pol) vom 3. Juni 2008 Besondere Leistungsbezüge zu beantragen . Bisher wurde von der Vergabe von besonderen Leistungsbezügen noch kein Gebrauch gemacht. 5 10. Seit wann ist die FH Polizei Mitglied im Kompetenznetzwerk für Ange- wandte und Transferorientierte Forschung (KAT)? Falls die FH kein Mitglied ist, warum wurde von einem Beitritt zum Netzwerk bislang Abstand genommen? Die Fachhochschule Polizei ist seit dem Jahr 2014 im Kompetenznetzwerk für Angewandte und Transferorientierte Forschung (KAT) beratender und begleitender Partner. Die Zusammenarbeit im KAT-Netzwerk fördert vorrangig die Synergie zwischen forschenden Stellen und deren Potenziale auf der einen Seite und den nach konkreten Problemlösungen suchenden Klein- und Mittelständischen Unternehmen auf der anderen Seite. Die Beteiligung und Zusammenarbeit der Fachhochschule Polizei in diesem Netzwerk wird von der Landesregierung befürwortet.