Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4017 24.04.2015 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 27.04.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Studium an der Fachhochschule Polizei, Aschersleben Kleine Anfrage - KA 6/8722 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Fachhochschule Polizei ist gemäß § 1 Abs. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine staatliche Hochschule des Landes. Seit dem 1. September 2010 kann an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt (FH Polizei) nach § 17 des Gesetzes über die Hochschule der Polizei (FH PolG) ein BA-Studium absolviert werden, dessen erfolgreicher Abschluss zur Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit in der Laufbahngruppe 2 führt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Studierende haben sich seit der Einführung des BA-Grads je- weils in diesen Studiengang eingeschrieben? Bitte auch getrennt nach Geschlecht aufführen. 2. Wie viele Studierende schlossen das betreffende Studium zum bisherigen Zeitpunkt erfolgreich ab? Bitte nach Jahrgang in absoluten Zahlen und prozentual aufführen Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. 2 Mit dem 1. September 2010 wurde an der Fachhochschule Polizei SachsenAnhalt der Studiengang „Polizeivollzugsdienst“ (B.A.) eingeführt. Eine Einschreibung in den Studiengang ist nicht möglich. Jeweils zum 1. März und 1. September werden Bewerberinnen und Bewerber in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, als Polizeikommissaranwärterinnen bzw. Polizeikommissaranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf durch die Fachhochschule Polizei eingestellt. Die eingestellten Polizeikommissaranwärterinnen und Polizeikommissaranwärter sind zum Studium an der Fachhochschule Polizei zugelassen. Als Anlage 1 ist eine Auflistung der seit Einführung des Studiengangs Polizeivollzugsdienst B.A. bislang eingestellten Polizeikommissaranwärterinnen und Polizeikommissaranwärter beigefügt. Die Auflistung enthält ebenfalls die Angaben zum erfolgreichen Abschluss des Studiums. Polizeikommissaranwärterinnen und Polizeikommissaranwärter, die wegen einer Unterbrechung oder Verlängerung des Vorbereitungsdienstes den Studienjahrgang gewechselt haben, sind in der Übersicht beim jeweiligen Einstellungsjahrgang berücksichtigt. 3. Mit welcher Note schlossen die seit dem Bestehen des BA-Studiengangs eingeschriebenen Studierenden diesen ab? Bitte nach Jahrgängen und der Anzahl der jeweils vergebenen Noten aufschlüsseln? Wo lag jeweils der Jahrgangsdurchschnitt? Neben der Bewertung in Noten erfolgt eine Einstufung der Studienleistung nach dem ECTS-Bewertungssystem. Die in den Studienjahrgängen erreichten Noten sind als Anlage 2 aufgeführt. Polizeikommissaranwärterinnen und Polizeikommissaranwärter, die wegen einer Unterbrechung oder Verlängerung des Vorbereitungsdienstes den Studienjahrgang gewechselt haben, sind in der Übersicht beim jeweiligen Abschlussjahrgang berücksichtigt. 4. Zu welchen Themen wurden im BA-Studiengang Abschlussarbeiten an der FH Polizei geschrieben? Eine Übersicht der seit dem Studienjahrgang B 39 / II / 10 gefertigten Bachelorarbeiten ist als Anlage 3 beigefügt. 5. Sind die betreffenden Arbeiten öffentlich zugänglich? Falls nicht, seit wann wird auf eine öffentliche Zugänglichmachung von Abschlussarbeiten (früherer Diplomstudiengang, BA-Studiengang) in der Bibliothek verzichtet ? Die Bachelorarbeiten werden an der Fachhochschule Polizei seit Einführung des Bachelorstudiengangs nicht veröffentlicht. Sie werden als Teil der Studienakte gemäß § 6 Abs. 1 und 3 APVO Bachelor POL für fünf Jahre nach Abschluss archiviert. 3 6. Beabsichtigt die Landesregierung zusätzlich die Einführung eines Master- Studienganges an der FH Polizei? Die Führungskräfte des Polizeivollzugsdienstes werden durch Teilnahme an dem Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement“ an der Deutschen Hochschule der Polizei qualifiziert. Die Einführung eines eigenen Masterstudiengangs an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt ist derzeit nicht beabsichtigt.