Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4018 24.04.2015 (Ausgegeben am 27.04.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Katja Pähle (SPD) Dialogorientiertes Serviceverfahren Kleine Anfrage - KA 6/8733 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Dialogorientierte Serviceverfahren ist ein Verfahren zur Koordinierung der Zulassungen von Bewerbungen auf Studienplätze, die mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen versehen sind. Dieses Verfahren ergänzt im Wesentlichen die zentrale Vergabestelle für Studienplätze in den Bereichen Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Psychologie und soll dafür sorgen, dass sich Studienbewerber an einer zentralen Stelle für die Studienprogramme registrieren können und dies nicht über Einzelregistrierungen an den jeweiligen Hochschulen erledigen müssen. Nach Informationen der Stiftung für Hochschulzulassungen beteiligt sich SachsenAnhalt als einziges Bundesland neben dem Saarland jedoch nicht an diesem Verfahren . Gespräche zum Dialogorientierten Serviceverfahren mit Mitgliedern der Landesregierung wurden nach Aussage der Stiftung für Hochschulzulassung bisher abgelehnt . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Vorbemerkung: Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) führt zurzeit gemäß dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 sowohl ein Dialogorientiertes Serviceverfahren für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge, das u.a. der Vermeidung von Mehrfachzulassungen dient, als auch das zentrale Vergabeverfahren für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge (Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie) durch. Beide Fachverfahren werden derzeit fachlich, technisch und organisatorisch unabhängig voneinander getrennt betrieben. Ein Abgleich der Verfahrensergebnisse findet nicht statt. 2 Frage Nr. 1: Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich das Angebot des Dialogorientierten Serviceverfahrens? Das Dialogorientierte Serviceverfahren für örtlich zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge soll die hochschuleigene Studierendenauswahl stärken und gleichzeitig negative Folgen von Mehrfachbewerbungen, etwa unbesetzte oder im Nachrückverfahren sehr spät vergebene Studienplätze, vermeiden. Außerdem bindet es Bewerberinnen und Bewerber von Anbeginn in das Verfahren aktiv ein. Eine Statusabfrage über das Webportal der Stiftung sorgt für die notwendige Transparenz. Studienanfängerinnen und Studienanfänger können sich rechtzeitig vor Semesterbeginn auf das Studium vorbereiten. Insofern ist diese Serviceleistung der SfH sowohl für Studienplatzbewerberinnen und Studienplatzbewerber als auch für die Hochschulen von Nutzen. Frage Nr. 2: Aus welchen Gründen beteiligt sich Sachsen-Anhalt nicht am Dialogorientierten Serviceverfahren? Eine gesetzliche Rechtsgrundlage für eine verpflichtende Teilnahme der Hochschulen am Dialogorientieren Serviceverfahren besteht nicht. Die Hochschulen im Land Sachsen-Anhalt entscheiden - wie in anderen Ländern auch - eigenständig, ob sie am Serviceverfahren teilnehmen. Beide Universitäten des Landes beabsichtigten in Kürze sich mit jeweils einem Studiengang am Dialogorientierten Serviceverfahren zu beteiligen (siehe dazu auch Antwort zu Frage 4). Frage Nr. 3: Gab es Angebote zu Gesprächen mit der Stiftung für Hochschulzulassung und wenn ja, warum wurden diese abgelehnt? Es gab Angebote der Stiftung zu Gesprächen mit dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt (MW) auf Fachebene. Diese wurden vom MW auch gern angenommen. So gab es u. a. ein Angebot an das MW für eine Informationsveranstaltung der Stiftung für die Hochschulen zur Einführung des Dialogorientierten Serviceverfahrens. Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden und wurde von den Hochschulen gut angenommen. Gesprächswünsche an die Hausleitung des MW gab es nicht. Frage Nr. 4: Gibt es an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt Überlegungen zur Nutzung des Dialogorientierten Serviceverfahrens? Wenn ja, für welche Studienprogramme soll es ab wann genutzt werden? Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wird ab dem Wintersemester 2015/2016 mit dem Bachelorstudiengang „Psychologie“ am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen. Die Otto-von-Guericke Universität Magdeburg plant, ab dem Wintersemester 2016/2017 ebenfalls mit dem Bachelorstudiengang „Psychologie“ am Dialogorientierten Serviceverfahren teilzunehmen.