Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4028 04.05.2015 (Ausgegeben am 04.05.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE) Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8724 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut Satzung der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt die Berufung des Vorstands, bestehend aus der hauptamtlichen Direktorin bzw. des hauptamtlichen Direktors, für mindestens drei, höchstens fünf Jahre. Am 1. August 2010 erfolgte die Wiederberufung der derzeitigen Stelleninhaberin für weitere fünf Jahre. Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist bei der Besetzung der hauptamtlichen Direktorin/des hauptamtlichen Direktors der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt ab August 2015 eine öffentliche Ausschreibung vorgesehen? Wenn ja, in welchem Zeitrahmen erfolgt die Ausschreibung? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Diese Entscheidung obliegt dem Stiftungsrat der Kunststiftung des Landes SachsenAnhalt . Dieser tagt am 13. Mai 2015. Erst nach dieser Stiftungsratssitzung ist die Beantwortung der Frage möglich. Frage 2: Welche Kriterien liegen der Besetzung der hauptamtlichen Direktorin/des hauptamtlichen Direktors der Stiftung zugrunde? Grundlage für die Besetzung sind die unmittelbaren satzungsgemäßen Aufgaben der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt. 2 Frage 3: Erfolgen im Jahr 2015 Personalveränderungen im Rahmen des künstlerischen Beirats der Kunststiftung Sachsen-Anhalt? Wenn ja, wie erfolgt die Neubesetzung ? Die Mitglieder des Beirates werden für fünf Jahre vom Stiftungsrat berufen. Im März 2015 lief die Berufungszeit einiger Beiratsmitglieder aus, sodass Neu- bzw. Wiederberufungen erforderlich waren. Die Mitglieder des Stiftungsrates haben die Vorschläge zur Besetzung in die Stiftungsratssitzung eingebracht und entsprechend § 9 des Gesetzes über die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt die Mitglieder des Beirates berufen. Frage 4: Welche Kriterien müssen die Mitglieder des künstlerischen Beirats erfüllen? Gemäß § 9 des Gesetzes über die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt besteht der künstlerische Beirat aus fünf Fachvertretern verschiedener Kunst- und Kulturbereiche . Er berät den Stiftungsrat und den Vorstand in allen den Stiftungszweck betreffenden Fragen und gibt Empfehlungen für Fördermaßnahmen. Die Mitglieder des Beirates müssen auf ihrem Fachgebiet entsprechend ausgewiesen und in besonderer Weise geeignet sein, um durch ihre fachliche Kompetenz und Vernetzung in der nationalen und internationalen Kunst- und Kulturszene die satzungsgemäßen Aufgaben der Kunststiftung befördern zu können. Der Stiftungsrat ist bei seiner letzten Besetzung des Beirates der Empfehlung des Kulturkonventes gefolgt und hat eine freiwerdende Stelle mit einer ausgewählten Expertin für den Bereich Literatur besetzt . Frage 5: Wie bewertet die Landesregierung die vom Kulturkonvent beschriebenen Herausforderungen bezüglich der Kunststiftung und die daraus abgeleiteten Empfehlungen ? Die vom Kulturkonvent formulierten Herausforderungen sind davon getragen, die Kunststiftung als wichtigen Partner bei der Förderung und Entwicklung der Kulturund Kunstlandschaft Sachsen-Anhalts zu stärken. Die Empfehlungen des Kulturkonventes wurden intensiv diskutiert. Die Ergebnisse dieses Prozesses haben Eingang in das Kulturkonzept des Landes gefunden. Bei Förderentscheidungen kann es auch immer einmal zu Konflikten kommen, das liegt in der Sache selbst begründet. Nach Einschätzung des Landes hat sich die Kommunikation der Kunststiftung mit den Kulturschaffenden und Kulturträgern im Land einiges positiv entwickelt. Frage 6: Werden die Empfehlungen des Kulturkonvents bezüglich der Kunststiftung umgesetzt? Wenn ja, welche der fünf Empfehlungen in welchem Zeitraum? Der Kulturkonvent hat fünf Empfehlungen zur Kunststiftung gegeben (s. Anlage). 3  Verbesserung der Arbeit der Kunststiftung Die Kunststiftung erfüllt erfolgreich ihre satzungsgemäßen Aufgaben. Das 10-jährige Jubiläum hat eindrucksvoll diese Entwicklung und die Zusammenarbeit mit Partnern deutlich gemacht. Die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt steht seit einem Jahrzehnt für erfolgreiche, spartenübergreifende und international vernetzte Arbeit. 311 Stipendiaten erhielten eine Förderung für Aufenthalte im Rahmen von Artist-inResidence -Programmen oder ein Einzelstipendium. Zudem bekamen 241 Vereine und Institutionen Projektförderungen. Des Weiteren steht die Kunststiftung Kooperationen aufgeschlossen gegenüber.  Erweiterung des künstlerischen Beirats Nicht das Land, sondern der Stiftungsrat ist für die Besetzung des künstlerischen Beirates zuständig. Der künstlerische Beirat ist gesetzlich auf fünf Personen begrenzt , eine Erweiterung ist deshalb derzeit nicht möglich. Trotzdem lässt die ebenfalls gesetzliche Regelung - darüber hinaus bis zu vier weitere externe Sachverständige fakultativ hinzuzuziehen - es zu, die Intension der zweiten Empfehlung des Kulturkonventes zu berücksichtigen.  Gemeinsame Finanzierung von überregionalen Projekten Eine gemeinsame Finanzierung von überregionalen Projekten kann aufgrund der begrenzten Mittel immer nur in bedeutsamen Ausnahmen geschehen.  Bemühen um Zustiftungen Die Kunststiftung nutzt stets alle Möglichkeiten der Mehrung des Stiftungskapitals, um die Tätigkeit der Kunststiftung zu sichern und weitere Förderspielräume zu erschließen .  Überprüfung von Aufgabenzuweisung und Zusammensetzung des Stiftungsrates Die Aufgabenzuweisung für die Kunststiftung ist mit dem Errichtungsgesetz geregelt. Die erfolgreiche Tätigkeit der Stiftung unterstreicht, dass der Gesetzgeber die erforderlichen Regelungen ausreichend im Errichtungsgesetz bedacht hat. Für die Nachbesetzung der vakanten Position des Vertreters des Kultursenats wird seitens des Landes derzeit keine Notwendigkeit gesehen. 4 Anlage KA 6/8724 Empfehlungen 1. Der Kulturkonvent empfiehlt der Kunststiftung eine grundsätzliche Ver- besserung ihrer Arbeit, um den satzungsgemäßen Zielen und dem Stiftungszweck gerecht zu werden und kooperativ mit anderen Partnern im Land zusammenzuarbeiten. 2. Der Kulturkonvent empfiehlt dem Land, den künstlerischen Beirat um weitere personelle und künstlerische Perspektiven, u.a. aus den Bereichen Literatur, Musik, Theater und neue Medien zu erweitern, die mit der Kulturlandschaft Sachsen-Anhalts vertraut sind. 3. Der Kulturkonvent empfiehlt dem Land und der Kunststiftung, eine gemeinsame Finanzierung von überregionalen Projekten zu ermöglichen. 4. Der Kulturkonvent empfiehlt der Kunststiftung, sich um Zustiftungen zu bemühen. Es wird empfohlen, Möglichkeiten von Zustiftungen, die der Anhebung des Stiftungskapitals und der Erweiterung des Fördermittelspielraumes zugutekommen, zu nutzen. 5. Der Kulturkonvent empfiehlt dem Land, die Aufgabenzuweisung und Zusammensetzung von Stiftungsrat und Stiftungsvorstand - auch im Zuge der Neubesetzung der vakant gewordenen Position des Vertreters des im Dezember 2012 aufgelösten Kultursenates - zu prüfen und ggf. zu verändern. Quelle: Kulturkonvent des Landes Sachsen-Anhalt, 2013