Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4029 04.05.2015 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 04.05.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE) Institutionell geförderte Einrichtungen im Kulturbereich Kleine Anfrage - KA 6/8725 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs. 6/3361 neu) vom 28. Juli 2014 verfolgt die Landesregierung mit der Evaluation der institutionell geförderten Einrichtungen im Kulturbereich das Ziel, die Aufgabenerfüllung der Einrichtungen realistisch einschätzen zu können und die Leistungsbilanz transparent zu machen . Um diese Evaluation durchführen zu können, sollte laut Antwort des Kultusministeriums die Fremdevaluation durch ein professionelles Unternehmen, welches über Erfahrungen bei der Evaluation im Kulturbereich verfügt, im IV. Quartal 2014 erfolgen . Die Bewilligung der Haushaltsmittel für die Dynamisierung der institutionell geförderten Einrichtungen im Kulturbereich sind laut Erläuterung im Haushaltsplan 2015/2016 Einzelplan 07 an die Ergebnisse der Evaluation gebunden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie erfolgte die Ausschreibung zur Vergabe der Fremdevaluation und welches professionelle Unternehmen wurde damit beauftragt? Welche Kosten wurden für die Fremdevaluation veranschlagt und in welchem Haushaltstitel sind diese eingestellt? Die Ausschreibung erfolgte im Wege der beschränkten Ausschreibung. Der geschätzte Auftragswert für die Fremdevaluation betrug 40.000 €. Die Finanzierungs- 2 quelle ist Kapitel 07 87 Titel 533 61. Die Deckung geht zulasten von Kapitel 07 86 Titel 633 61. Der Ausschuss für Finanzen hat am 8. April 2015 der Vergabe der Beraterleistung zugestimmt. Eine Mittelfreigabe in Höhe von 35.700 € wurde festgelegt. Der in Fragen der Kulturevaluationen sehr erfahrenen Firma Culture Concepts, die ein Angebot in Höhe von 35.700 € unterbreitet hatte, wurde am 21. April 2015 der Zuschlag für die Fremdevaluation erteilt. Frage 2: Wurden im Rahmen der Fremdevaluation bereits Gespräche mit den Institutionen geführt? Wenn ja, wann und mit welchen Einrichtungen? Es wurden bisher keine Gespräche geführt. Frage 3: Zu welchem Zeitpunkt ist mit den Gesamtergebnissen der Evaluation zu rechnen ? Wann sollen diese dem Ausschuss für Bildung und Kultur vorgelegt werden ? Die Evaluatoren werden gemäß der vorgesehenen Planung bis zum 30. September 2015 arbeiten. Im Anschluss daran wird das Ergebnis im IV. Quartal 2015 im Kultusministerium bewertet und aufbereitet. Dem Ausschuss für Bildung und Kultur und dem Ausschuss für Finanzen werden die Endergebnisse im I. Quartal 2016 vorgelegt . Frage 4: Welche Kriterien müssen die Einrichtungen erfüllen, um von den im Haushalt eingestellten Dynamisierungsmitteln zu profitieren? Erst im Ergebnis der Evaluierung können ggf. Kriterien festgelegt werden. Frage 5: Ist nach Rechtsauffassung der Landesregierung eine Kopplung der Evaluationsergebnisse an die Bewilligung einer Dynamisierung von Gehältern möglich ? Eine Koppelung der Evaluationsergebnisse an die Bewilligung einer Dynamisierung von Gehältern ist grundsätzlich möglich. Eine Entscheidung darüber wird getroffen, wenn die Evaluationsergebnisse vorliegen und bewertet sind. Frage 6: Nach welchem tariflichen Grundgerüst erfolgt die Bewilligung der Stellenpläne der institutionell geförderten Einrichtungen im Kulturbereich? Der Stellenplan ist verbindlicher Bestandteil der Haushaltspläne der institutionell geförderten Vereine und Verbände und muss sämtliche Stellen für die Arbeitnehmer (Stammpersonal) enthalten. 3 Die Bewertung der Stellen für die Arbeitnehmer im Stellenplan erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage der Entgeltgruppen des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L). Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes über Feststellung des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom 15. Januar 2015 […dürfen Zuwendungen zur institutionellen Förderung im Sinne § 23 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt nur mit der Auflage bewilligt werden, dass der Zuwendungsempfänger seine Beschäftigten nicht besser stellt als vergleichbare Arbeitnehmer des Landes . Vorbehaltlich einer abweichenden tarifvertraglichen Regelung dürfen keine günstigeren Arbeitsbedingungen vereinbart werden, als sie für vergleichbare Arbeitnehmer des Landes jeweils vorgesehen sind. …] . Frage 7: Gilt für alle im Rahmen der institutionellen Förderung abhängig Beschäftigten im Kulturbereich die Anlehnung an den TVL Stand 31. Dezember 2014? Wenn nicht, welche Einrichtungen lehnen sich nicht an den TVL an und wie erfolgt bei diesen Einrichtungen die Stellenbewertung? Bei den unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen der Vereine und Verbände, die im Geschäftsbereich des Kultusministeriums institutionell gefördert werden, mit Ausnahme des Landesheimatbundes, wird der TV-L Stand 31. Dezember 2014 ff. entweder in direkter Anwendung oder in Anlehnung angewandt. Dazu wird auf die Spalten 3 und 4 der anliegenden von der Bewilligungsbehörde (Landesverwaltungsamt) erstellten Tabelle verwiesen. Der Landesheimatbund Sachsen-Anhalt hat darüber hinaus einen Haustarifvertrag mit der GEW geschlossen, der zusätzlich die direkte Anwendung des TV-L regelt, allerdings mit Gültigkeit der Entgelttabelle Stand 1. Januar 2013. Die Stellenbewertung erfolgt grundsätzlich nach TV-L. Frage 8: In welcher Höhe wurden den institutionell geförderten Einrichtungen im Kulturbereich im Haushaltsjahr 2014 Bewilligungen ausgesprochen und haben die Bewilligungen des Haushaltsjahres 2014 aufgrund personalrechtlicher Verpflichtungen Auswirkungen auf die Folgejahre? Bitte einzeln nach Einrichtung auflisten. Die Höhe der Bewilligungen 2014 an die institutionell geförderten Einrichtungen im Kulturbereich kann der Spalte 5 der von der Bewilligungsbehörde (Landesverwaltungsamt ) erstellten beigefügten Tabelle entnommen werden. Neue personalrechtliche Verpflichtungen mit Auswirkungen auf die Folgejahre wurden mit der Bewilligung nicht eingegangen. Anlage zu Antwort 8, KA 6/8725 Haushaltsstelle im EPl. 07 Name der institutionell geförd. Einrichtung gültiger Tarifvertrag lt. Arbeitsverträgen Anwendung Stand TV-L bei Personalkostenberechnung HH-Ansatz 2014 - in € - Bewilligungen HHJ 2014 - in € - endgültiges IST lt. HAMISSA Stand 31.12.14 - in € - Bemerkungen zum IST lt. HAMISSA 0702/685 61 Verein der Freunde und Förderer des Museums Synagoge Gröbzig e.V. in Anlehnung an TV-L TV-L Stand 31.12.2014 bzw. 2015 70.300 70.300 70.300 0775/685 51 Werkleitz Gesellschaft e.V. in Anlehnung an TV-L TV-L Stand 31.12.2014 bzw. 2015 224.800 237.125 237.125 0775/685 52 Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung S.- A. e.V. (LKJ) in Anlehnung an TV-L TV-L Stand 31.12.2014 bzw. 2015 114.200 114.200 114.200 0775/685 53 Friedrich-Bödecker-Kreis in S.- A. e.V. in Anlehnung an TV-L eigentlich lt. Vertrag aktueller Stand TV- L: 31.12.2014 bzw. 2015; aber aufgrund begrenzter HH-Mittel 2015 nur Umsetzung Entgelttabelle 2009 (2 Beschäftigte) und 2014 (1 Beschäftigte) möglich 146.100 153.100 153.100 0775/685 54 Museumsverband S.-A. e.V. direkte Anwendung TV-L TV-L Stand 31.12.2014 bzw. 2015 141.500 149.300 149.300 abzüglich in 2014 vereinnahmter Haushaltsrest 2013 iHv. 65,35 € = 149.234,65 € 0775/685 55 Landesmusikrat S.-A. e.V. direkte Anwendung TV-L TV-L Stand 31.12.2014 bzw. 2015 298.900 325.243 321.343 3.900 € nicht abgerufene Landesmittel: Bedarfsänderung zum 31.12.2014 aufgr. nicht vorhersehbarer Rückerstattungen der Krankenkassen 0775/685 56 Landeszentrum "Spiel und Theater" S.-A. e.V. in Anlehnung an TV-L TV-L Stand 31.12.2014 bzw. 2015 144.900 144.900 144.900 Haushaltsstelle im EPl. 07 Name der institutionell geförd. Einrichtung gültiger Tarifvertrag lt. Arbeitsverträgen Anwendung Stand TV-L bei Personalkostenberechnung HH-Ansatz 2014 - in € - Bewilligungen HHJ 2014 - in € - endgültiges IST lt. HAMISSA Stand 31.12.14 - in € - Bemerkungen zum IST lt. HAMISSA 0775/685 57 Landesheimatbund S.-A. e.V. Haustarifvertrag mit GEW/ direkte Bindung an TV-L (außer JSZ) für HHJ 2015: Entgelttabelle Stand 01.01.2013 420.900 427.600 427.600 0775/685 58 Landesverband der Musikschulen S.-A. e.V. in Anlehnung an TV-L TV-L Stand 31.12.2014 bzw. 2015 126.800 132.540 132.540 abzüglich in 2014 vereinnahmter Haushaltsrest 2013 iHv. 661,90 € = 131.878,10 € 0775/685 59 Förderkreis Gleimhaus e.V. direkte Anwendung TV-L TV-L Stand 31.12.2014 bzw. 2015 255.900 284.600 284.600 abzüglich in 2014 vereinnahmter Haushaltsrest 2013 iHv. 3.320,08 € = 281.279,92 € 0775/685 60 Zentrum für Mittelalterausstellungen direkte Anwendung TV-L TV-L Stand 31.12.2014 bzw. 2015 149.000 122.100 122.100 26.900 € nicht benötigte/nicht bewilligte Landesmittel zugunsten Deckungskreis 0775 (685 51, 685 53, 685 55, 685 57) 0775/685 64 Historische Kuranlagen & Goethe-Theater Bad Lauchstädt GmbH direkte Anwendung TV-L TV-L Stand 31.12.2014 bzw. 2015 410.000 410.000 410.000 Summe: 2.503.300 2.571.008 2.567.108 Differenz Bewilligung- Ansatz i.H.v. 67.708 € aufgrund teilweiser Höherbewilligung durch Inanspruchnahme des genehmigten Ausgaberestes 2013; IST-Differenz i.H.v. 3.900 € (LMR)