Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4032 05.05.2015 (Ausgegeben am 05.05.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Nadine Hampel (SPD) Lärmbelästigung an der B 85 Ortsausgang Kelbra Kleine Anfrage - KA 6/8732 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Bundesstraße 85 von Kelbra in das Mittelgebirge Kyffhäuser ist eine äußerst beliebte Strecke für Motorradfahrer. An schönen Wochenendtagen ist die ab der Landesgrenze zum Freistaat Thüringen kurvenreiche Strecke Ziel mehrerer hundert Motorradfahrer . Am Ortsausgang Kelbra beginnt diese mit einer langen Geraden bis zur Landesgrenze, die von den Motorradfahrern zu einer enormen Beschleunigung genutzt wird. Reizvoll sind dabei schnelle Beschleunigungen (Hochziehen der Drehzahlen bis in Grenzbereiche) mit ihren hörbaren Pegel- und Frequenzänderungen. Hier entstehen mitunter erhebliche Lärmbelästigungen bei den Anwohnern. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie häufig wurden in den letzten drei Jahren im Bereich des Ortsaus- gangs Kelbra Geschwindigkeits- und Geräuschbelastungsmessungen durchgeführt? Seit dem Jahr 2012 bis zum 15. April 2015 wurden insgesamt 34 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dabei waren von 4091 gemessenen Fahrzeugen 164 zu schnell. Darüber hinaus wurden im Erhebungszeitraum 15 Verkehrskontrollen durchgeführt . Zum Kontrollumfang hierbei gehörte auch der technische Zustand der Fahrzeuge. Zudem erfolgten und erfolgen weitere Kontrollen im Rahmen der Streifentätigkeit und in Abhängigkeit der jeweiligen polizeilichen Lage. Geräuschbelastungsmessungen mit einem Geräuschpegelmessgerät wurden nicht durchgeführt. 2 2. Wurden bei diesen Kontrollen auch Manipulationen an Motorrädern, von denen teils besonders hohe Geräuschbelastungen ausgehen, geprüft und festgestellt? Manipulationen mit einer besonders hohen Geräuschbelastung wurden bei den Kontrollen nicht festgestellt. Hierzu ist aus polizeilicher Sicht anzumerken, dass die jeweils eingerichteten Kontrollstellen, von den Motorradfahrern rechtzeitig erkannt werden und diese ihr Verhalten sehr schnell darauf einstellen. Nach einer gewissen Zeit ist zudem festzustellen, dass die Kontrollstelle von Motorradfahrern gemieden wird. 3. Wurden Prüfungen mit der Polizei des Freistaates Thüringen, die für den kurvenreichen Abschnitt der Strecke zuständig sind, abgestimmt und gemeinsam durchgeführt? Zurückliegend gab es verschiedene Aktionen (z. B. „Sicher durch den Harz“), bei denen gemeinsame Kontrollen durchgeführt wurden. Auch die Verkehrsunfallkommissionen der Landkreise Sondershausen und Mansfeld-Südharz tauschen sich regelmäßig über ihre Erkenntnisse und Ergebnisse aus. Gemeinsame Ortstermine wurden ebenfalls durchgeführt, um die B 85 im Bereich Kyffhäuser sicherer zu machen. So wurden auf den Geraden des kurvenreichen Abschnittes in Thüringen entsprechende Rüttelstreifen installiert um die Geschwindigkeit der Motorradfahrer zu beeinflussen. 4. In der Vergangenheit wurde vor Ort geäußert, dass zur Minderung der Be- schleunigung am Ortsausgang Kelbra ein Kreisverkehr auf der B 85 installiert werden soll. Gibt es hierzu konkrete Pläne zur Umsetzung dieser Baumaßnahme? Wenn ja, wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? Aussagen zum Bau eines Kreisverkehrs am Ortsausgang von Kelbra sind der Straßenbauverwaltung nicht bekannt. Planungen eines Kreisverkehrs bzw. sonstige Um- und Ausbaumaßnahmen im Bereich der Knotenpunkte B 85/ L 220 und B 85/ L 234 durch die Straßenbauverwaltung sind nicht vorgesehen. 5. Welche baulichen Maßnahmen erwägt das Land darüber hinaus, um Lärmbelästigung am Ortsausgang Kelbra zu mindern und ist die Installation eines festen Blitzers angedacht? Zu Teilfrage 1 wird zu den Ausführungen zu Frage 4 verwiesen. Die Installation einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage ist weder durch die Polizei noch die zuständige Kommune gegenwärtig vorgesehen. Diese erscheint aus fachlicher Sicht auch nicht geeignet den in Rede stehenden schnellen Beschleunigungen und übermäßigen Geschwindigkeiten von Motorradfahrern zu begegnen, da die so festgestellten Verstöße kaum verfolgbar sind. Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen erfassen die vorderen Fahrzeugkennzeichen und den Fahrzeugführer. Motorräder besitzen dagegen lediglich ein hinteres Kennzeichen und der Motorradfahrer ist bedingt durch den getragenen Sturzhelm, Mundschutz o. ä. auf dem Beweisfoto nicht identifizierbar .