Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4033 05.05.2015 (Ausgegeben am 05.05.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE) Förderung kultureller Maßnahmen Kleine Anfrage - KA 6/8737 Vorbemerkung des Fragestellenden: Aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 9. März 2015 (Drs. 6/3879) ergeben sich nachfolgend aufgeführte Nachfragen . Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchem Grund erfolgt die Einbeziehung des Landesmusikrates und der Werkleitzgesellschaft in die jährlichen Förderverfahren nur in wenigen Einzelfällen ? Die Schwerpunkte der Musikförderung liegen in der Förderung von Musikfesten mit unterschiedlich inhaltlichen Ausrichtungen und der Förderung des künstlerischen Nachwuchses. Die Einbeziehung des Landesmusikrates als beratendes Gremium erfolgt entsprechend seiner Expertise vor allem im Bereich der Nachwuchs- und Künstlereinzelförderung (z. B. Stipendien). Bei der Mehrheit der Projekte in der Musikförderung liegen übergreifende Schwerpunktsetzungen des Landes zugrunde, die im Rahmen der komplexen Bewertung im Rahmen des Zuwendungsverfahrens durch die Bewilligungsbehörde in Abstimmung mit dem Kultusministerium realisiert werden. Bei Bedarf wird auch hier der Landesmusikrat um Stellungnahme zu einzelnen Sachverhalten angefragt. 2 Die Werkleitzgesellschaft war im Filmbeirat für die kulturelle Filmförderung des Landes vertreten. 2006 wurde diese Landesförderung eingestellt, da Filmprojekte über die Mitteldeutsche Medienförderung und die Kunststiftung unterstützt werden. Dort gibt es eigenständige Gremien (Vergabeausschuss bzw. Beirat), die an den Förderentscheidungen mitwirken. Für einzelne Kulturprojekte mit Film- oder Medienkunstrelevanz im Rahmen der Landesförderung (z. B. Filmvorhaben von Kindern und Jugendlichen ) kann - falls es zur Entscheidungsfindung erforderlich ist - die Expertise der institutionell geförderten Werkleitzgesellschaft eingeholt werden. In der Regel wird die Bewertung jedoch durch die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung oder die Bewilligungsbehörde vorgenommen. Frage 2: Wann erfolgt im Jahr 2015 die erstmalige Auslobung des Landesmusikpreises? Die erstmalige Auslobung des Landesmusikpreises erfolgt im Mai 2015. Frage 3: Wird der Landesmusikrat in die Entscheidungsfindung zur Preisvergabe mit einbezogen? Wenn nein, warum nicht und weiche Fachleute sind stattdessen involviert? Ja, der Landesmusikrat wird in die Entscheidung zur Preisvergabe als Mitglied der Jury, die dem Kultusminister den Vorschlag zur Preisverleihung unterbreitet, einbezogen .