Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4036 06.05.2015 (Ausgegeben am 06.05.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Nadine Hampel (SPD) Neubau und Sanierung von straßenbegleitenden Radwegen und touristischen Radwegen Kleine Anfrage - KA 6/8736 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr hat auch im Jahr 2014 zum ungeplanten Jahresüberschuss von rund 95 Millionen € im Landeshaushalt beigetragen . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Grundsätzlich besitzen Radwege im Zuge von Bundes- und Landesstraßen in Sachsen -Anhalt einen hohen Stellenwert. Die Trennung des motorisierten vom nicht motorisierten Verkehr dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer . Auch wenn in den zurückliegenden Jahren bereits eine Vielzahl von straßenbegleitenden Radwegen fertiggestellt werden konnten, besteht weiterhin ein erheblicher Nachholbedarf, so dass auch in den nächsten Jahren große Anstrengungen in dieser Richtung unternommen werden müssen. Die Planung und der Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Bundes- und Landesstraßen erfolgt auf der Grundlage des am 15. Juni 2010 vom Kabinett beschlossenen Radverkehrsplanes des Landes Sachsen-Anhalt (LRVP) sowie der darin enthaltenen Radwegebedarfspläne. Grundsätzlich ist anzumerken, dass Planung und Bauvorbereitung von Radwegeneubauvorhaben in den vergangenen Jahren zunehmend arbeits- und damit zeitaufwendiger geworden sind. Insbesondere vor dem Hintergrund der Flächenverfügbar- 2 keit und Verkaufsbereitschaft von Ausgleichs- und Ersatzflächen sowie der für den Bau der Radwege erforderlichen Grunderwerbsflächen, sind zunehmend langfristige Planfeststellungsverfahren zur Erlangung der Baugenehmigung durchzuführen. 1. Auf welche Höhe belaufen sich der Überschuss und die Ausgabenreste im Einzelplan 14, für den das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr zuständig ist? Der eingangs genannte Überschuss von 95 Millionen € ist das Ergebnis des Haushaltsvollzugs des Jahres 2014, mithin also der Saldo aller Einnahmen und aller Ausgaben aller Einzelpläne. Auch die Ist-Einnahmen und die Ist-Ausgaben des Einzelplans 14 haben zu diesem Ergebnis beigetragen. Die Einnahmen des Einzelplans 14 beliefen sich auf 539 Millionen €. Im Haushaltsplan 2014 veranschlagt waren 577 Millionen €. Die Ist-Ausgaben im Jahr 2014 betrugen 787 Millionen €, der Haushaltsplanansatz betrug 862 Millionen €. Im Einzelplan 14 waren damit Minderausgaben von 75 Millionen € und Mindereinnahmen von 38 Millionen € zu verzeichnen. Über den Umfang der in das Haushaltsjahr 2015 zu übertragenden Ausgabereste entscheidet das Ministerium der Finanzen. Diese Entscheidung ist bis dato noch nicht getroffen, so dass momentan noch keine Aussage über die Höhe der Ausgabereste möglich ist. 2. Wie hoch sind die Anteile der Investitionsmittel an den Überschüssen und Ausgaberesten? Wie zur ersten Frage bereits ausgeführt, steht die Entscheidung des Ministeriums der Finanzen über die Höhe der zu übertragenden Ausgabereste noch aus. Daher kann auch die Höhe des Anteils der Investitionsmittel an den tatsächlichen Ausgaberesten nicht genau benannt werden. Der Anteil der Investitionsmittel an den vom MLV zur Übertragung beantragten Ausgaberesten beträgt rund 50 Prozent. 3. Welcher Anteil der nicht ausgegebenen Investitionsmittel entfällt auf stra- ßenbegleitende Radwege und touristische Radwege? Die im Einzelplan 14 veranschlagten Mittel für straßenbegleitende Radwege an Landesstraßen wurden vollständig verausgabt. Für touristische Radwege sind im Einzelplan 14 keine Haushaltsmittel veranschlagt . 4. Werden auch über den Einzelplan 08 Ertüchtigungen der touristischen Radwege finanziert und wenn ja, an welcher Stelle? Im Einzelplan 08 können Ertüchtigungen der touristischen Radwege über folgende Stellen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) finanziert werden: - Kapitel 08 02 Titel 883 67 - Zuweisungen für Infrastrukturmaßnahmen an Gemeinden und Gemeindeverbände, 3 - Kapitel 08 02 Titel 883 68 - Zuweisung für Infrastrukturmaßnahmen an Gemeinden und Gemeindeverbände - Kofinanzierung des EFRE IV, - Kapitel 08 02 Titel 883 69 - Zuweisung für Infrastrukturmaßnahmen an Ge- meinden und Gemeindeverbände - Kofinanzierung des EFRE V. 5. Wie viele Mittel sind in den letzten 5 Jahren in den Neubau und die Sanie- rung von straßenbegleitenden Radwegen und touristischen Radwegen geflossen ? In den Jahren von 2010 bis 2014 flossen in den Neubau und die Sanierung von straßenbegleitenden Radwegen an Landesstraßen 8,45 Millionen €. In derselben Zeit wurden aus der GRW zum Neu-/Ausbau überregionaler touristischer Radwege Mittel in Höhe von 3,97 Millionen € investiert. Außerdem wurde in Folge des Hochwassers 2013 aus der Richtlinie zur Beseitigung der Hochwasserschäden (Teil A: wirtschaftliche Infrastruktur) bislang Fördermittel in Höhe von 10,64 Millionen € für touristische Radwege beantragt. Davon wurden bisher 9,24 Millionen € bewilligt und teilweise umgesetzt. 6. Welche Strecken betraf das? Bitte Umfang der Baumaßnahmen mit ange- ben. Neubau und Sanierung von straßenbegleitenden Maßnahmen an Landesstraßen : Länge km Straße Baumaßnahme OD Seehausen, vor dem Mühlentor 0,543 L 2 Jederitz - Havelberg, 1.+ 2. BA 6,750 L 2 Radwegbrücke Pierengraben 0,061 L 11 OD Beetzendorf, 2. BA 0,442 L 11 OD Diesdorf 0,225 L 15 OD Kläden, 2. BA 0,340 L 15 OD Uenglingen, 2. BA 0,300 L 16 Chausseehaus Hassel - Abzw. Jarchau, 1. BA L 18 Weißer Berg bis Neuschollene 0,943 L 18 Schollene - Molkenberg 2,250 L 19 Klötze - Bandau, 1. BA 3,600 L 19 Klötze - Bandau, 2. BA 0,145 L 19 OD Klötze, 3. BA 0,460 L 21 Bismark bis Poritz, 1. BA L 21 OD Kalbe, Schulstraße 0,600 L 21 OD Wernstedt 2,665 L 24 OE Breitenrode - Oebisfelde 1,500 L 24 Haldensleben - Mitte BW Mittellandkanal 0,400 L 24 OU Oebisfelde, 1. BA, BA 2.3 1,368 L 24 Mittellandkanal bis Bülstringen 1,215 4 Länge km Straße Baumaßnahme L 24 Gröningen bis Großalsleben 0,340 L 24 OD Oebisfelde, Knoten K 1226 - Knoten B 188 0,040 L 27 OD Gardelegen, Bismarker Straße 0,844 L 32 Heeren - Stendal 4,545 L 34 Roßdorf, Brücke über Altkanal 0,100 L 49 Magdeburg, Diesdorf bis OD Niederndodeleben L 50 Morl - Beidersee 0,773 L 51 Brücke Frose 0,725 L 51 OD Schönebeck, Magdeburger Straße 0,665 L 52 OD Burg, Niegripper Chaussee 0,500 L 52 Schopsdorf - Magdeburgerforth 1,756 L 52 BW Gloinebach, Magdeburgerforth 0,003 L 52 OD Burg, Magdeburger Chaussee 0,445 L 54 Güsen, BW 10 0,300 L 65 Calbe, Brücke über die Bahn 0,570 L 66 OU Quedlinburg, 1.TA 1,200 L 98 OD Benneckenstein 0,850 L 100 OD Wernigerode, BA 1.2 1,300 L 100 OD Wernigerode, BA 1.1 1,123 L 138 Friedersdorf - Muldenstein (BW 0030) L 145 Bereich Knoten B 6n 1,471 L 145 Anschlüsse B 6n 0,512 L 145 Sennewitz bis BÜ Teicha 0,715 L 146 OD Gröbzig 0,070 L 148 Bereich Knoten L 145 / L 148, Wülknitz 0,180 L 151 Knoten B 86, Emseloh 0,417 L 159 Halle bis Salzmünde 1,465 L 160 Helbra bis Seidelschacht 0,290 L 167 Dieskau bis KVP Döllnitz 1,090 L 170 Ortseingang Döllnitz bis Stadtgrenze Osendorf 0,644 L 171 Knoten mit B 91 entlang DOW-Werk 1,311 L 172 Abzweig B 250, Hermannseck 4,440 L 172 Milzau K 2156 bis Bad Lauchstädt 0,580 L 220 Hackpfüffel bis Tilleda 3,352 L 240 Thale - Westerhausen 0,743 Die Tabelle enthält alle Baumaßnahmen an straßenbegleitenden Radwegen als separate Maßnahmen bzw. als Teilmaßnahme in Verbindung mit Ortsdurchfahrten . 5 Maßnahmen im touristischen Bereich: Länge Baumaßnahme km Ausbau Elberadweg Tochheim-Steckby 6,200 Rad-/Gehweg zwischen Halle-Osendorf und Döllnitz (L 170) 0,968 Ausbau Radwanderweg „Salzstraße“ in der Gemarkung Beuna, Stadt Merseburg 0,475 Sanierung Jordanbrücke und Wegeanpassung OT Catenstedt Ausbau des Radweges von Arneburg nach Billberge 4,250 Ausbau Aller-Elbe-Radweg TA XII in der Ortslage Hundisburg grundhafter Ausbau Rad- und Gehwegsbrücke Bodewiesen Saale-Radwanderweg (4 Bauabschnitte) 3,009 Touristische Erschließung Blütengrund/Ausbau des UnstrutRadwanderweges 3,200 Ausbau des Unstrutradweges in Nebra, Laucha und Freyburg 5,080 Seeradweg mit Fahrradrast- und Informationsstützpunkt (Teilabschnitt Europaradweg R1) 0,830 Jederitz bis Havelberg 4,480