Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4037 06.05.2015 (Ausgegeben am 06.05.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Entwicklung der Einbürgerungszahlen in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2013 und 2014 Kleine Anfrage - KA 6/8740 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt wird die Einbürgerungsstatistik für das Jahr 2014 erst im Mai dieses Jahres vorliegen. Die Fragen 1 bis 3 können daher nur für das Jahr 2013 beantwortet werden. 1. Wie viele Personen sind in den Jahren 2013 und 2014 insgesamt und diffe- renziert nach a) Staatsangehörigkeit (fünf häufigste Herkunftsländer), b) Alter, c) Geschlecht, d) Rechtsgrundlage der Einbürgerung sowie e) Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet/Bundesland nach Jahren eingebür- gert worden? Bitte die prozentualen Abweichungen vom Vorjahreswert angeben. Im Jahr 2013 sind in Sachsen-Anhalt 642 Personen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) eingebürgert worden. Die prozentuale Abweichung zu 2012 beträgt - 9,1%. 2 Zu 1. a) Vietnam 93 Einbürgerungen (- 4%), Ukraine 93 Einbürgerungen (+ 20,5%), Russland 51 Einbürgerungen (+ 70 %), Irak 41 Einbürgerungen (- 35%), Türkei 35 Einbürgerungen (- 43,75%). Zu 1. b) unter 6 11 Einbürgerungen (- 50%), 6 bis 16 57 Einbürgerungen (- 46%), 16 bis18 31 Einbürgerungen (- 8%), 18 bis 23 107 Einbürgerungen (- 4,5%), 23 bis 35 140 Einbürgerungen (- 9%), 35 bis 45 164 Einbürgerungen (+ 2,5%), 45 bis 60 103 Einbürgerungen (0 %), 60 und älter 10 Einbürgerungen (- 54%). Zu 1. c) männlich 309 Einbürgerungen (- 11%), weiblich 333 Einbürgerungen (- 7,25%). Zu 1. d) § 8 StAG 20 Einbürgerungen (- 5%), § 9 StAG 49 Einbürgerungen (- 7,5), § 10 Abs. 1 StAG 489 Einbürgerungen (- 4,3%), § 10 Abs. 2 StAG 72 Einbürgerungen (- 32,7%), Sonstige 12 Einbürgerungen (- 4,3%). Zu 1. e) unter 8 Jahre 89 Einbürgerungen (- 15,3%), 8 bis 9 Jahre 59 Einbürgerungen (- 3,3%), 9 bis 15 Jahre 308 Einbürgerungen (- 16,5%), 15 bis 20 Jahre 115 Einbürgerungen (+ 2,6%), 20 Jahre und mehr 71 Einbürgerungen (+ 20.3%). 2. Wie hoch war die Einbürgerungsquote in den Jahren 2013 und 2014? Bitte nach den zehn häufigsten Herkunftsländern differenziert darstellen und den Vorjahreswert angeben. Die Einbürgerungsquote des Landes für das Jahr 2013 beträgt 1,18%. Der Vorjahreswert beträgt 1,44%. 2013 2012 Vietnam 2,35% 2,38% Ukraine 3,14% 2,6% Russland 1,41% 0,89% Irak 3,08% 4.55% Türkei 1,58% 3,62% Bulgarien 2,28% 2,0% Polen 0,57% 0,46% Syrien 1,44% 1,9% 3 Kosovo 2,28% 3,15% Kasachstan 2,47% 5,02.% 3. In wie vielen Fällen erfolgte die Einbürgerung in den Jahren 2013 und 2014 unter Hinnahme des Fortbestandes der bisherigen Staatsangehörigkeit? Bitte auch nach den zehn häufigsten Herkunftsländern differenzieren und den Vorjahreswert angeben. Im Jahr 2013 erfolgten 225 Einbürgerungen unter Fortbestand der bisherigen Staatsangehörigkeit. Im Jahr 2012 waren es 242 Einbürgerungen. 2013 2012 Polen 30 19 Bulgarien 29 21 Syrien 24 25 Russland 15 14 Irak 15 22 Rumänien 11 13 Türkei 11 25 Ungarn 10 13 Kuba 9 8 Marokko 9 18 4. In wie vielen Fällen wurden Einbürgerungen in den Jahren 2013 und 2014 aus welchen Gründen zurückgenommen? Bitte die vorherigen Staatsangehörigkeiten angeben. Wie viele der seit 2013 ausgesprochenen Rücknahmen wurden bestandskräftig? Im Jahr 2013 ist keine Einbürgerung zurückgenommen worden. Im Jahr 2014 erfolgte die Rücknahme der Einbürgerung nach § 35 Staatsangehörigkeitsgesetz eines ehemals indischen Staatsangehörigen. Der Eingebürgerte täuschte über seine Identität und verweigerte seine Mitwirkung. Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig . 5. Wie viele Anträge auf Einbürgerung waren zum 31. Dezember 2014 anhän- gig und wie ist gegenwärtig die durchschnittliche Bearbeitungsdauer vom Zeitpunkt des Antrags bis zur Einbürgerung? Bitte nach den zehn häufigsten Herkunftsländern und den zehn Herkunftsländern mit längster Bearbeitungsdauer differenziert angeben. Zum 31. Dezember 2014 waren 911 Anträge auf Einbürgerung anhängig. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Einbürgerungsanträge beträgt 3 bis 9 Monate. Soweit Verfahren zur Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit erforderlich sind, verlängert sich die Bearbeitungszeit bis zum Vollzug der Einbürgerung auf 24 bis 36 Monate. Die häufigsten Herkunftsländer sind: Ukraine, Vietnam, Türkei, Polen, Russland, Irak, Syrien, Bulgarien, Kasachstan, Kosovo. 4 Die Herkunftsländer mit der längsten Bearbeitungsdauer sind: Ukraine, Vietnam, Russland, Irak, Kosovo, Türkei, Kirgisistan, Aserbaidschan, Weißrussland, Pakistan. 6. Wie viele Deutsche wurden in den Jahren 2013 und 2014 nach § 29 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz optionspflichtig, wie viele von ihnen wurden durch die Behörde auf die gemäß § 29 Absätze 2 bis 4 Staatsangehörigkeitsgesetz möglichen Rechtsfolgen hingewiesen, und in wie vielen Fällen konnte dieser gesetzlich vorgesehene Hinweis nicht zugestellt werden? Bitte nach den zehn wichtigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten differenzieren . Im Jahr 2013 wurden drei Deutsche und im Jahr 2014 wurden vier Deutsche nach § 29 Abs. 1 StAG optionspflichtig. In allen Fällen wurden die Betroffenen gemäß § 29 Abs. 4 StAG auf die möglichen Rechtsfolgen hingewiesen. Der Hinweis wurde in allen Fällen zugestellt. 2013 2014 Indien 1 Türkei 1 1 Vietnam 2 2 7. Wie viele Optionspflichtige haben in den Jahren 2013 und 2014 erklärt, die deutsche bzw. die ausländische Staatsangehörigkeit behalten zu wollen? Bitte getrennt angeben. Wie viele Personen haben ihre deutsche Staatsangehörigkeit entsprechend bereits verloren? Bitte nach den zehn häufigsten betroffenen ausländischen Staatsangehörigkeiten differenzieren. Im Jahr 2013 haben zwei Optionspflichtige und im Jahr 2014 hat ein Optionspflichtiger erklärt, die deutsche Staatsangehörigkeit behalten zu wollen. Ein Optionspflichtiger hat sich 2013 für die ausländische Staatsangehörigkeit (China) entschieden und dadurch im Jahr 2013 die deutsche Staatsangehörigkeit verloren . Im Jahr 2014 hat kein Optionspflichtiger die deutsche Staatsangehörigkeit verloren . 8. Wie viele Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen, haben in den Jahren 2013 und 2014 a) die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit nach § 29 Abs. 3 Satz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz bereits nachgewiesen? b) eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt? c) eine Beibehaltungsgenehmigung nach § 29 Abs. 3 bzw. Abs. 4 Staatsan- gehörigkeitsgesetz erhalten? Bitte jeweils auch nach den zehn häufigsten betroffenen ausländischen Staatsangehörigkeiten differenzieren. Zu 8. a) Im Jahr 2013 haben zwei Personen (jeweils ein pakistanischer und ein türkischer Staatsangehöriger) die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit nachge- 5 wiesen. Im Jahr 2014 haben zwei Personen (jeweils ein pakistanischer und ein türkischer Staatsangehöriger) die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit nachgewiesen. Zu 8. b) Im Jahr 2013 hat eine Person (ein polnischer Staatsangehöriger) eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt. Im Jahr 2014 hat eine Person (ein polnischer Staatsangehöriger) eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt. Zu 8. c) Im Jahr 2013 wurde einer Person (ein polnischer Staatsangehöriger) eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt. Im Jahr 2014 wurde keiner Person eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt. 9. Wie viele Personen erhielten in den Jahren 2013 und 2014 eine Aufent- haltserlaubnis nach § 25a Aufenthaltsgesetz? Im Jahr 2013 erhielten 48 Personen und im Jahr 2014 60 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Aufenthaltsgesetz. 10. Wie viele Personen erhielten in den Jahren 2013 und 2014 eine Aufent- haltserlaubnis nach § 18a Aufenthaltsgesetz? Im Jahr 2013 erhielt keine Person und im Jahr 2014 eine Person eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a Aufenthaltsgesetz.