Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4041 08.05.2015 (Ausgegeben am 11.05.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen Kleine Anfrage - KA 6/8739 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlinge wurden 2014 in Sachsen-Anhalt aufgenommen? Die Beantwortung folgt aus der nachfolgenden Tabelle 1. Tabelle 1 - in Sachsen-Anhalt im Jahr 2014 aufgenommene Flüchtlinge und Asylsuchende Personengruppe Anzahl Asylbewerberinnen und Asylbewerber 6.618 Jüdische Zuwanderer 3 Syrische Flüchtlinge nach den Bundesaufnahmeprogrammen 218 Syrische Flüchtlinge nach dem Landesaufnahmeprogramm 135 Resettlement-Programm 2012 - 2014 9 Afghanische Ortskräfte 25 2. Wie viele Flüchtlinge wurden 2014 auf welche Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt verteilt? Bitte aufschlüsseln nach Landkreis bzw. kreisfreier Stadt. Die Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte ist der nachfolgenden Tabelle 2 zu entnehmen. 2 Tabelle 2 - im Jahr 2014 an die Landkreise und kreisfreien Städte verteilte Flüchtlinge und Asylsuchende Landkreis / kreisfreie Stadt Anzahl Altmarkkreis Salzwedel 295 Anhalt-Bitterfeld 574 Bördekreis 566 Burgenlandkreis 598 Dessau-Roßlau 296 Halle (Saale) 779 Harz 13 Jerichower Land 295 Magdeburg 743 Mansfeld-Südharz 483 Saalekreis 614 Salzlandkreis 667 Stendal 379 Wittenberg 397 3. In welchen Orten wurden 2014 Unterkünfte zur Unterbringung von Flücht- lingen eingerichtet? Bitte aufschlüsseln nach Stadt bzw. Gemeinde, Neueröffnung bzw. Reaktivierung, dezentrale Wohnungen bzw. Gemeinschaftsunterkunft , Anzahlen der untergebrachten Personen. Die im Jahr 2014 neu oder wieder eröffneten Gemeinschaftsunterkünfte sind in der Tabelle 3 aufgeführt. Zu den Wohnungen liegt lediglich die Gesamtzahl je Aufnahmekommune vor. Darüber hinaus gehende statistische Erhebungen wurden im Jahr 2014 nicht durchgeführt. Tabelle 3 – Übersicht der neuen bzw. reaktivierten Unterkünfte im Jahr 2014 Landkreis / kreisfreie Stadt Gemeinschaftsunterkünfte (GU) / Wohnungen (soweit nicht anders angegeben neu und nicht reaktiviert) Anzahl der Wohnungen Anzahl der zum 31.12.2014 untergebrachten Personen Altmarkkreis Salzwedel Wohnungen 35 126 Anhalt-Bitterfeld Wohnungen 60 237 Bördekreis Wohnungen 26 187 3 GU Haldensleben - 143 GU Weferlingen - 50 Wohnungen 104 258 GU Eckartsberga - 56 Burgenlandkreis GU Naumburg - 36 Dessau-Roßlau Wohnungen 44 210 Halle (Saale) Wohnungen 136 356 Jerichower Land Wohnungen 38 187 Wohnungen 36 150 GU Alt-Fermersleben - 116 GU Lorenzweg - 41 Magdeburg GU Sandbreite - 65 Mansfeld-Südharz Wohnungen 24 268 Saalekreis Wohnungen 159 491 Wohnungen 83 320 Salzlandkreis GU Schönebeck (reaktiviert) - 106 Stendal Wohnungen 64 263 Wittenberg Wohnungen 61 216 4. Wie hoch waren die 2014 nicht durch das Land zu erstattenden Investi- tionskosten, die jeweils in den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Unterbringung von Flüchtlingen aufgewendet wurden? Bitte aufschlüsseln nach Landkreis bzw. kreisfreier Stadt. Eine entsprechende Statistik liegt nicht vor. 5. Wo sind momentan weitere Unterkünfte für Flüchtlinge in Planung oder Eröffnung begriffen? Bitte aufschlüsseln nach Stadt bzw. Gemeinde, aktuellem Sachstand, Neueröffnung bzw. Reaktivierung, dezentrale Wohnungen bzw. Gemeinschaftsunterkünfte, Anzahl der Wohnplätze. Die Tabelle 4 gibt Auskunft zum Stand der bekannten Planungen bzw. Eröffnungen nach den Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte. 4 Tabelle 4 – Übersicht der Planungen und Eröffnungen zu Unterkünften Landkreis / kreisfreie Stadt Planungen und Eröffnungen (Stand 28.04.2015) Altmarkkreis Salzwedel 1. neue GU in Salzwedel (45 Plätze) ab August 2015 2. weiteres Objekt in Planung 3. Wohnblock in Gardelegen mit 27 Wohnungen ab April 2015 4. Anmietung von 20 Wohnungen in Mieste und Prezier Anhalt-Bitterfeld Kontinuierliche Anmietung von Wohnungen im gesamten Kreisgebiet (ca. 15 Wohnungen pro Monat) Bördekreis 1. neue GU in Wolmirstedt (96 Plätze) ab April 2015 2. Ausschreibung einer GU (150 Plätze + Reserve) zum 1.1.2016 3. Anmietung von 10 Wohnungen zum 01.04. und 20 Wohnungen zum 01.06.2015 4. Anmietung weiterer Wohnungen in Planung Burgenlandkreis 1. neue GU in Hohenmölsen (60 Plätze) seit April 2015 2. wohnraumorientierte GU (ca. 40 Plätze) bzw. Wohnungen in Tröglitz 3. Anmietung von 20 Wohnungen in Naumburg, 12 Wohnungen in Weißenfels und 6 Wohnungen in Zeitz in Vorbereitung Dessau-Roßlau Weitere Anmietung von Wohnungen im Stadtgebiet Halle (Saale) 1. Ausschreibung weiterer Gemeinschaftsunterkünfte in Planung 2. Eröffnung von 2 Appartementhäusern: zum 01.06.2015 – 100 Plätze zum 01.07.2015 – 50 Plätze zum 01.08.2015 – 50 Plätze 3. Ausschreibung weiterer Wohnungen Jerichower Land Landkreis ist in Prüfung und Variantenabwägung Magdeburg 1. Planung einer GU „Lorenzquartier“ (408 Plätze), Belegung ab Mai 2015 2. Anmietung weiterer Wohnungen im Stadtgebiet ab Jahresmitte 2015 (ca. 200 Plätze) Mansfeld-Südharz 1. Erschließung von Übergangsunterkünften in Sangerhausen und Hettstedt 2. Anmietung von weiteren Wohnungen vorrangig in Sangerhausen und Hettstedt 5 Saalekreis 1. Ausschreibung einer GU mit 100 Plätzen und einer GU mit 200 Plätzen in Vor- bereitung 2. weitere Anmietung von Wohnungen, entsprechende Ausschreibungen in Vorbereitung Salzlandkreis 1. GU Bernburg, Köthensche Straße, Erweiterung der Kapazität um 75 Plätze ab Mai 2015 2. GU Aschersleben: Ausbau (ca. 100 Plätze) 2016 3. GU Schönebeck: Erweiterung Kapazität (50 Plätze) durch Belegung Erdgeschoss 4. Schaffung von weiteren 500 Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften in Planung 5. Anmietung von Wohnungen nicht nur in Mittelzentren, sondern auch in Grundzentren und Ortsteilen Stendal 1. Erweiterung der GU Stendal auf 480 Plätze 2. Anmietung weiterer Wohnungen im Stadtgebiet Stendal Wittenberg 1. eine GU in Planung 2. weitere Anmietungen von Wohnungen im gesamten Kreisgebiet in Planung 6. Steht die Landesregierung im Informationsaustausch bzw. Kontakt mit Landkreisen und kreisfreien Städten zur Planung und Vorbereitung der Unterbringung von Flüchtlingen? Wenn ja, in welcher Form und Regelmäßigkeit ? Die Landkreise und kreisfreien Städte sind angehalten, auf Fachebene das Landesverwaltungsamt frühzeitig über geplante neue Unterkünfte zu informieren . Außerdem werden die Ansprechpartner der Aufnahmekommunen für die Unterbringung dem Landesverwaltungsamt wöchentlich aktualisiert durch die Landkreise und kreisfreien Städte mitgeteilt. Auf Ebene der obersten Landesbehörde führt das Ministerium für Inneres und Sport u. a. halbjährliche Gespräche mit der Landrätin, den Landräten und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte durch, die insbesondere die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden zum Gegenstand haben. 7. Wie und in welchem Abstand informiert die Landesregierung Landkreise und kreisfreie Städte über die jeweils bevorstehenden kommunalen Zuteilungszahlen von Flüchtlingen? Existieren für die Entscheidung über die Zuteilung an die einzelnen Kreise bzw. kreisfreien Städte bestimmte Kriterien ? Wenn ja, welche sind dies und wie werden sie begründet? Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten für die Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerber monatlich jeweils für den Folgemonat Informationen der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt zu den geplanten Zuweisungszahlen. Darüber hinaus informiert das Ministerium für Inneres und Sport über die aktuellen Prognosemitteilungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. 6 Die Zuweisung an die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Aufnahmegesetzes unter Berücksichtigung ihrer Einwohnerzahl . Die daraus folgenden Aufnahmequoten ermöglichen eine gleichmäßige Belastung der Landkreise und kreisfreien Städte. Der Landkreis Harz erhält, da sich auf dem Gebiet des Landkreises die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt befindet, keine nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländerinnen und Ausländer zugewiesen.