Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4042 08.05.2015 (Ausgegeben am 11.05.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8741 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in den Jahren 2013 und 2014 in Sachsen-Anhalt angelangt? Aufstellung bitte nach Alter und Geschlecht differenziert vornehmen. In Sachsen-Anhalt erfolgt die Erfassung der unbegleiteten Minderjährigen stichtagsbezogen jeweils zum 30.6. und 31.12. eines Jahres. Die statistische Erhebung erfolgt nur nach Altersgruppen. Eine weitergehende Ausdifferenzierung nach Alter und Geschlecht erfolgt nicht. Die näheren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Jahr Stichtag Altersgruppe Anzahl der Minderjährigen Gesamtzahl 0 – 15 Jahre 13 30.06. 16 – 17 Jahre 18 31 0 – 15 Jahre 10 2013 31.12. 16 – 17 Jahre 5 15 0 – 15 Jahre 20 30.06. 16 – 17 Jahre 31 51 0 – 15 Jahre 37 2014 31.12. 16 – 17 Jahre 18 55 2 2. Wo und wie wurden diese untergebracht? Aufstellung bitte nach Land- kreisen und kreisfreien Städten differenziert vornehmen. Der Landesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor, da diese für die Personengruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) statistisch nicht gesondert erfasst werden. In Sachsen-Anhalt steht für die vorläufige Unterbringung und qualifizierte Betreuung von UMF die Clearingstelle in Magdeburg als Inobhutnahmeeinrichtung im Sinne des § 42 SGB VIII allen Jugendämtern des Landes zur Verfügung. Falls eine Familienzusammenführung nicht möglich ist, erfolgt im Anschluss an das Clearingverfahren eine Unterbringung entsprechend des vom Vormund und dem Jugendamt erarbeiteten individuellen Hilfeplans in einer geeigneten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Ausführlichere Informationen zum Verfahren in Sachsen-Anhalt können der im Jahr 2010 zur UMF-Thematik in Sachsen-Anhalt von MS und MI herausgegebenen Arbeitshilfe für Jugendämter und Ausländerbehörden entnommen werden . Die Aufgaben der Clearingstelle sind in dem auch in der Arbeitshilfe abgedruckten Gemeinsamen Runderlass des MI und MS „Unbegleitete ausländische Minderjährige in Sachsen-Anhalt“ vom 14.08.2009 (MBl. LSA 2009, S. 579) festgelegt. 3. Wie gestaltet sich die soziale und psychologische Betreuung und Beglei- tung dieser Kinder und Jugendlichen? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Welche Pläne verfolgt die Landesregierung bezüglich der Unterbringung und sozialen und psychologischen Betreuung für die Zukunft? Die Unterbringung von und der Umgang mit UMF wird sich auch in Zukunft an den zu beachtenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere des SGB VIII) orientieren. Sobald konkretere Eckpunkte der vorgesehenen Novellierung des SGB VIII bezüglich der UMF vorliegen, wird die Landesregierung auf Grundlage der Arbeitshilfe und des gemeinsamen Runderlasses (s. Antwort zu Frage 2) die bestehende Konzeption an die neue Gesetzeslage anpassen. Im Hinblick auf die zu erwartenden Fallzahlen ist nach derzeitigem Planungsstand die Einrichtung zusätzlicher Clearingstellen und der Ausbau geeigneter Betreuungsplätze im Kinder- und Jugendhilfebereich in Sachsen-Anhalt vorgesehen . 5. Mit wie vielen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die in Sachsen- Anhalt unterzubringen und zu betreuen sind, rechnet die Landesregierung in den kommenden Jahren? Die Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Vorläufige Schutzmaßnahmen - liegen für das Jahr 2014 noch nicht vor. Für das Jahr 2013 werden bundesweit 6.584 Fälle ausgewiesen (davon 10 Fälle in Sachsen-Anhalt). Grundsätzlich ist 3 aufgrund der allgemeinen geopolitischen Lage auf absehbare Zeit von weiteren Steigerungen bei den UMF-Fallzahlen auszugehen. Im Übrigen ist die Zahl der von Sachsen-Anhalt zukünftig aufzunehmenden UMF abhängig von einer Realisierung der vorgesehenen Novellierung des SGB VIII. Bei einer bundesweiten Umverteilung der UMF müsste Sachsen-Anhalt nach dem Königsteiner Schlüssel für das Jahr 2015 von allen bundesweit zukünftig ankommenden UMF 2,85 % aufnehmen. Nach den bisherigen langjährigen Erfahrungen aus der Clearingstelle ist allerdings nach Abschluss des Clearingverfahrens nur etwa bei einem Drittel der Fälle eine Unterbringung und Betreuung in einer Kinderund Jugendhilfeeinrichtung erforderlich.