Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4043 08.05.2015 (Ausgegeben am 11.05.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Zur zwangsweisen Rückführung (Abschiebung) von Personen ausländischer Herkunft und zur Situation der Abschiebungshaft in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2013 und 2014 Kleine Anfrage - KA 6/8742 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wie viele Personen ausländischer Herkunft wurden in den Jahren 2013 und 2014 aus Sachsen-Anhalt zwangsweise auf welche Art und Weise a) in welches Land zurückgeführt bzw. b) in einen anderen - für das Asylverfahren zuständigen - EU-Staat überstellt ? Die erfragten Angaben können nachstehenden Aufstellungen entnommen werden. Rückführungen in das Herkunftsland (Frage 1. a)) erfolgten ausschließlich auf dem Luftweg. Zu 1a - Rückführungen in das Herkunftsland Zielland 2013 2014 Albanien 14 92 Algerien - 1 Benin 4 1 Bosnien 26 25 Burkina Faso 1 1 China 1 1 Gambia 2 - Guinea-Bissau 1 - Indien 1 4 Irak 3 - 2 Zielland 2013 2014 Kosovo 20 40 Libanon - 1 Libyen - 1 Litauen - 1 Mali 1 - Mazedonien 16 32 Moldawien 2 - Niger 1 - Nigeria 7 7 Pakistan - 1 Polen 3 - Rumänien 2 3 Russland 8 7 Serbien 63 96 Togo 1 - Tunesien 1 - Türkei 3 2 Ukraine 1 1 Vietnam 9 7 gesamt 191 324 Zu 1b - Rücküberstellungen in einen anderen EU-Staat 2013 Zielland auf dem Luftweg auf dem Landweg Belgien 1 11 Dänemark 2 - Frankreich 1 - Italien 16 - Norwegen 1 - Österreich 1 5 Polen 4 71 Rumänien 1 - Schweden 5 - Schweiz 1 - Slowakei 2 - Spanien 24 - Ungarn 1 - gesamt 60 87 2014 Zielland auf dem Luftweg auf dem Landweg Belgien 9 45 Finnland 6 - Frankreich 6 5 Griechenland 1 - 3 Zielland auf dem Luftweg auf dem Landweg Italien 76 - Kroatien 3 - Luxemburg 1 - Niederlande 4 - Norwegen 5 - Österreich 4 3 Polen - 84 Portugal 3 - Schweden 9 - Schweiz 11 - Spanien 26 - Ungarn 3 - gesamt 167 137 2. Wie viele Personen ausländischer Herkunft sind in den Jahren 2013 und 2014 aus Sachsen-Anhalt nach Androhung der Abschiebung - aber noch im Rahmen der Frist der freiwilligen Ausreise - a) in welche Länder zurückgekehrt bzw. b) in einen anderen - für das Asylverfahren zuständigen - EU-Staat ausgereist ? Die erbetenen Angaben sind der Landesregierung nicht bekannt, da die Daten zu freiwilligen Ausreisen von den Landkreisen und kreisfreien Städten nicht durchgängig und nicht nach einheitlichen Kriterien erhoben werden. 3. Falls die Beantwortung der Frage 2 aufgrund fehlender statistischer Erfassungen nicht möglich sein sollte: Welche statistischen Angaben zu den in Frage 2 beschriebenen Personenkreisen liegen der Landesregierung vor? Auf Basis der in Frage 2 benannten Umstände sind der Landesregierung für das Jahr 2013 insgesamt 156 und für das Jahr 2014 insgesamt 418 freiwillige Ausreisen bekannt . Hauptzielländer waren die Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina , Kosovo, Mazedonien und Serbien. Freiwillige Ausreisen in einen anderen - für das Asylverfahren zuständigen - Mitgliedsstaat der EU sind nur für das Jahr 2014 in 13 Fällen bekannt. 4. Wie viele Personen aus Sachsen-Anhalt befanden sich in den Jahren 2013 und 2014 in Abschiebungshaft bzw. aus Sachsen-Anhalt in einem anderen Bundesland? Angaben bitte aufgeschlüsselt nach Abschiebegrund, Ort der Abschiebungshaft und Altersgruppen (bis 16 Jahre, 16 bis 18 Jahre, 18 Jahre und älter) aufführen. Bei Personen unter 18 Jahren bitte zusätzlich eine Aufschlüsselung nach den Kriterien - unbegleiteter Flüchtling, Geschlecht , Staatsangehörigkeit, Haftdauer und Haftgrund - vornehmen. 4 Aus dem Zuständigkeitsbereich sachsen-anhaltischer Ausländerbehörden befanden sich im Jahr 2013 insgesamt 63 und im Jahr 2014 insgesamt 59 Personen in Abschiebungshaft . Es handelte sich ausschließlich um Personen, die zumindest das 18. Lebensjahr vollendet hatten. Die gerichtliche Anordnung der Haft erfolgte, da die Betroffenen sich bereits aufenthaltsbeendenden Maßnahmen entzogen hatten und mildere Mittel zur Sicherung der Durchsetzung der vollziehbaren Ausreisepflicht (z. B. Sicherheitsleistung , Meldeauflagen) nicht ausreichend waren. Die Haftorte können der folgenden Aufstellung entnommen werden. 2013 Haftort Personenzahl Dessau 2 Frankfurt a. M. 2 Halle 4 Kassel 1 Magdeburg 2 Volkstedt 52 2014 Haftort Personenzahl Berlin 32 Eisenhüttenstadt 1 Volkstedt 26 5. Wie viele Personen befanden sich in den Jahren 2013 und 2014 in Ab- schiebungshaft, a) weil sie nach Stellen eines Asylantrages in einen anderen, für das Asylverfahren zuständigen EU-Staat überstellt werden? b) nachdem sie durch die Ablehnung ihres Asylantrages vollziehbar ausreisepflichtig wurden? c) nachdem sie aufgrund des Erlasses einer Ausweisungsverfügung vollziehbar ausreisepflichtig wurden? a) Im Jahr 2013 befanden sich 26 und im Jahr 2014 45 Personen in Abschiebungs- haft, weil sie nach dem Stellen ihres Asylantrages in einen anderen, für das Asylverfahren zuständigen EU-Staat überstellt werden sollten. b) Bei allen Personen bestand vollziehbare Ausreisepflicht aufgrund der Ablehnung des Asylantrages. c) Es wird auf die Antwort zu Frage 5 b) verwiesen. 6. Wie lange befanden sich in den Jahren 2013 und 2014 Personen aus Sachsen-Anhalt in Abschiebungshaft? Die Angaben können der folgenden Aufstellung entnommen werden. 5 2013 Haftdauer Personenzahl bis zu 2 Wochen 23 2 bis 6 Wochen 30 bis zu 3 Monate 9 bis zu 6 Monate 1 2014 Haftdauer Personenzahl bis zu 2 Wochen 27 2 bis 6 Wochen 29 bis zu 3 Monate 3 7. In wie vielen Fällen ging einer Abschiebung in den Jahren 2013 und 2014 eine angeordnete Abschiebehaft voraus und in wie vielen Fällen erfolgte eine Abschiebung ohne vorausgegangene Abschiebehaft? Die Angaben können der folgenden Aufstellung entnommen werden. Jahr Abschiebungen nach Abschiebungs- haft Abschiebungen ohne Abschiebungshaft 2013 60 278 2014 46 582 8. In wie vielen Fällen in den Jahren 2013 und 2014 wurden Personen, die in Abschiebungshaft genommen wurden, aus der Haft entlassen, ohne die Ausreise zu vollziehen? In wie vielen dieser Fälle erfolgte die Entscheidung aufgrund einer Gerichtsentscheidung? Welche weiteren Gründe gab es für eine Haftentlassung? Im Jahr 2013 wurden 3 Personen aus der Haft entlassen, ohne dass eine Abschiebung vollzogen wurde. In einem Fall erfolgte die Entlassung aufgrund eines Gerichtsbeschlusses . Im Jahr 2014 wurden 13 Personen aus der Haft entlassen, ohne dass eine Abschiebung vollzogen wurde. In 4 Fällen erfolgte die Entlassung aufgrund eines Gerichtsbeschlusses . Weitere Gründe waren eine nicht mögliche Verbringung zum Flughafen aufgrund hochwasserbedingter Verkehrseinschränkungen, der Ablauf der Rücküberstellungsfrist im Rahmen des Verfahrens nach der Dublin II- bzw. Dublin III-Verordnung, Stellung eines Asylfolgeantrages, Verweigerung der Mitnahme durch die Fluggesellschaft , verspätete Ausstellung eines Reisedokumentes sowie eine bevorstehende Eheschließung.