Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4055 13.05.2015 (Ausgegeben am 13.05.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hendrik Lange (DIE LINKE) Ergebnisse der Tarifverhandlungen für Lehrkräfte Kleine Anfrage - KA 6/8756 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 28. März 2015 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder in Potsdam auf einen Abschluss geeinigt, der u. a. in zwei Schritten die Erhöhung der Tabellenentgelte und eine Sicherung der betrieblichen Altersvorsorge durch Steigerungen der Einzahlungen auf Seiten der Arbeitnehmer und eine Erhöhung der Umlage auf Arbeitgeberseite umfasst. Zur erstmaligen Regelung der Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte in einem bundesweiten Tarifvertrag gab es nur eine Einigung mit der dbb-Beamtenbund und Tarifunion. Die Gewerkschaften ver.di und GEW haben die Eingruppierungsregelungen dagegen abgelehnt. Dem Vernehmen nach hatte die GEW im Vorgriff auf ein zu erwartendes Tarifergebnis bereits Anfang des Jahres die Landesregierung aufgefordert, bisher unterbliebene Bereinigungen im Landesbesoldungsgesetz im Bereich von Ämtern für Lehrkräfte mit einer Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR auf den Weg zu bringen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Mit welchen Mehrkosten rechnet die Landesregierung in jedem der beiden Jahre des Doppelhaushaltes 2015/2016 bei der Umsetzung des Tarifabschlusses in den einzelnen Regelungsbereichen (Entgelterhöhung, Auszubildendenvergütung , Umlage zur VBL, Lehrerentgeltordnung etc.)? Bitte erläutern Sie die wesentlichen Berechnungsgrundlagen. Die Landesregierung rechnet bei der Umsetzung des Tarifabschlusses in jedem der beiden Jahre des Doppelhaushaltes 2015/2016 mit folgenden Mehrkosten: 2 Regelungsbereich Mehrkosten 2015 in Mio. Euro Mehrkosten 2016 in Mio. Euro Entgelterhöhung rd. 28,8 rd. 68,8 Auszubildendenvergütung rd. 0,1 rd. 0,1 Umlage zur VBL - - Erhöhung Jahressonder- zahlung rd. 3,4 rd. 7,0 Insgesamt rd. 32,3 rd. 75,9 Die Mehrkosten der Tarifeinigung zu einer Entgeltordnung Lehrkräfte sind nicht quantifizierbar. Sowohl mögliche Höhergruppierungen zum 1. August 2015 als auch die Zahlung einer monatlichen Angleichungszulage in Höhe von 30 Euro ab dem 1. August 2016 erfolgen nur auf Antrag der Lehrkraft. Da die Gewerkschaften ver.di und GEW der Tarifeinigung nicht zugestimmt haben, ist noch offen , welche Lehrkräfte antragsberechtigt sind (siehe Antwort zu Frage 3). Wesentliche Berechnungsgrundlage für die kostenmäßigen Auswirkungen der Tarifsteigerungen sind die Personalausgabenansätze im Haushaltsplan 2015/2016. 2. Wie beabsichtigt die Landesregierung die Übertragung des Entgeltergeb- nisses auf die Beamtinnen und Beamten zu regeln? Soll bei der Übertragung der Einigung zur Entgelterhöhung auch der erhöhte Beitrag der Angestellten zur finanziellen Sicherung der Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung berücksichtigt werden? Mit welchen Mehrkosten rechnet die Landesregierung im Zusammenhang mit der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten? Die Landesregierung beabsichtigt, das Tarifergebnis inhaltsgleich in zwei Anpassungsschritten , jedoch um drei Monate zeitversetzt auf die Beamtinnen, Beamten , Richterinnen, Richter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen. Die Dienst- und Versorgungsbezüge sollen zum 1. Juni 2015 um 2,1 v. H. und zum 1. Juni 2016 um weitere 2,3 v. H., mindestens aber um 75 Euro erhöht werden. Die Anwärtergrundbeträge sollen um jeweils 30 Euro zum 1. Juni 2015 und zum 1. Juni 2016 erhöht werden. Bei der Übertragung der Einigung zur Entgelterhöhung soll der erhöhte Beitrag der Angestellten zur finanziellen Sicherung der Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung nicht berücksichtigt werden. Im Zusammenhang mit der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen , Beamten, Richterinnen, Richter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger rechnet die Landesregierung mit Mehrkosten von insgesamt rd. 12,64 Mio. Euro für das Jahr 2015 und rund 35,5 Mio. Euro für das Jahr 2016. 3 3. Welche Auswirkungen auf die Umsetzung der Tarifeinigung hat aus der Sicht der Landesregierung die Ablehnung des Tarifvertrages zur Lehrerentgeltordnung durch die Gewerkschaften ver.di und GEW? Wie beurteilt die Landesregierung den Umstand, dass hier mit einer der Tarifvertragsparteien eine separate Vereinbarung getroffen wurde, die von den beiden anderen und bekanntermaßen organisationsstärkeren Gewerkschaften des DGB abgelehnt wird? Welche Aktivitäten zieht die Landesregierung in Erwägung, um diese Situation zu bereinigen? Das Land Sachsen-Anhalt ist Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), der Arbeitgebervereinigung der Bundesländer. Die Mitgliedsländer sind verpflichtet, die von der TdL geschlossenen Tarifverträge und sonstigen Vereinbarungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu befolgen. Welche Auswirkungen die Ablehnung des Tarifvertrages zur Entgeltordnung für Lehrkräfte durch die Gewerkschaften ver.di und GEW auf die Umsetzung der Tarifeinigung hat, wird die Mitgliederversammlung in ihrer Klausurtagung vom 19. bis 21. Mai 2015 beraten und beschließen. Die Landesregierung bedauert, dass die Gewerkschaften ver.di und GEW der Tarifeinigung für eine Entgeltordnung Lehrkräfte nicht zugestimmt haben. Die Landesregierung zieht zurzeit keine Aktivitäten in Erwägung, um diese Situation zu bereinigen. 4. Ist damit zu rechnen, dass die Landesregierung dem Landtag bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Lehrerentgeltordnung Änderungen am Landesbesoldungsgesetz im Sinne der Vorschläge der GEW zur Beschlussfassung vorschlägt? Wenn nicht, kann die Landesregierung nachteilige Auswirkungen bei der Umsetzung der Lehrerentgeltordnung z. B. für Lehrkräfte mit einer Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR, die als Lehrkräfte an Gymnasien, Berufsbildenden Schulen oder Förderschulen nicht über eine Bewährungsfeststellung nach den Regelungen des Einigungsvertrages verfügen (Eingruppierung in die E 11, vergleichbar dem alten Eingangsamt A 12 statt Eingruppierung in die E 13, vergleichbar dem heutigen Eingangsamt A 13) ausschließen? Die Landesregierung wird dem Landtag bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Entgeltordnung für Lehrkräfte am 1. August 2015 keine Änderungen am Landesbesoldungsgesetz im Sinne der Vorschläge der GEW zur Beschlussfassung vorschlagen. Aus Sicht der Landesregierung entstehen durch die Umsetzung der Entgeltordnung für Lehrkräfte keine nachteiligen Auswirkungen. Lehrkräfte mit einer Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR, die nicht über eine Bewährungsfeststellung nach den Regelungen des Einigungsvertrages verfügen, werden in der Entgeltgruppe eingruppiert, in welche sie eingestuft wären, wenn sie - bei unterstellter Bewährungsfeststellung - im Beamtenverhältnis stünden. Aus dieser Regelung können sich - in Abhängigkeit von den für die Schulform ausgebrachten besoldungsrechtlichen Ämtern - Ansprüche auf Höhergruppierungen ergeben.