Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4069 21.05.2015 (Ausgegeben am 22.05.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) V-Personen bei der sachsen-anhaltischen Polizei – Nachfrage zur Antwort auf KA 6/8689 – Drs. 6/3957 Kleine Anfrage - KA 6/8757 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage „V-Personen bei der sachsen-anhaltischen Polizei“ führt die Landesregierung aus, dass ihr bzgl. der Fragen 5, 6, 7, 8 und 10 die gewünschten Auskünfte nicht zur Verfügung stünden (vgl. Drs. 6/3957). Ein Teil der angefragten Daten sei lediglich im Zuge einer händischen Auswertung von Akten zu erheben und die erlangten Daten wären für den angefragten Zeitraum von zehn Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit unvollständig und damit nicht aussagekräftig. Um eine unverhältnismäßige Ressourcenbindung bei der Beantwortung auszuschließen, verkürze ich den nachgefragten Zeitraum und bitte – angesichts der mutmaßlich auch in den Jahren 2010, 2011 und 2012 geringen Fallzahlen (2013 waren es 17 und 2014 13 V-Personen) – noch einmal nachdrücklich um vollständige Beantwortung. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wie viele V-Personen wurden in den vergangenen fünf Jahren in welchen Kriminalitätsfeldern eingesetzt? Bitte händisch nach Einsatzfeld (Strafverfolgung /Gefahrenabwehr), Jahresscheiben und Kriminalitätsfeldern auswerten und differenzieren. 2. Wie lang war die durchschnittliche Einsatzzeit von V-Personen der Polizei in den vergangenen fünf Jahren? Was war die längste Einsatzzeit, was war die kürzeste Einsatzzeit? Bitte händisch auswerten. 2 3. Wie hoch fielen Honorarzahlungen für V-Personen der Polizei in den vergangenen fünf Jahren aus? Bitte nach Jahresscheiben händisch auswerten und differenzieren. 4. Soweit für V-Personen neben Honoraren auch Auslagen gezahlt wurden, wie hoch fielen diese Auslagen in den vergangenen fünf Jahren aus? Bitte nach Jahresscheiben händisch auswerten und differenzieren. 5. Wie hoch war die durchschnittliche Summe, die in den vergangenen fünf Jahren eingesetzte V-Personen für ihren Einsatz an Honoraren erhielten? Wie hoch war die höchste Honorarzahlung für eine V-Person, wie hoch die niedrigste? Bitte händisch auswerten. 6. Soweit für V-Personen neben Honoraren auch Auslagen gezahlt wurden, wie hoch war die durchschnittliche Summe, die in den vergangenen fünf Jahren eingesetzte V-Personen für ihren Einsatz erhielten? Wie hoch war die höchste Auslagenerstattung für eine V-Person insgesamt, wie hoch die niedrigste insgesamt? Bitte händisch auswerten. In dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Antworten können keine Informationen zu konkreten Einsätzen und zur durchschnittlichen Einsatzzeit von VPersonen sowie zur Höhe der Honorar- und Auslagenzahlungen an V-Personen mitgeteilt werden. Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung hat allerdings alle Handlungen zu unterlassen, die dazu geeignet sein können, die Wirksamkeit polizeilicher Maßnahmen einzuschränken oder deren Erfolg zu gefährden . Die Antwort der Landesregierung auf diese Fragen muss insoweit als „Verschlusssache - Vertraulich" eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. BVerfGE 124, S. 161 [193]). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSO-LT). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Artikel 53 Absatz 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). a) Die Preisgabe detaillierter Informationen an die Öffentlichkeit zu konkreten Einsätzen von V-Personen der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt kann Rückschlüsse auf sensible Verfahrensweisen und Taktiken der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt ermöglichen. Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe somit befürchten, dass die wirksame Abwehr von Gefahren und die Bekämpfung von Straftaten sowie beeinträchtigt würde und hierdurch dem Wohl des Landes Sachsen-Anhalt Nachteile zugefügt würden. b) Die Offenlegung der durchschnittlichen Einsatzzeit von V-Personen der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt könnte es kriminellen Banden und Gruppierun- 3 gen, insbesondere aus dem Bereich der schweren und Organisierten Kriminalität , ermöglichen, polizeiliche Einsatzressourcen sowie polizeitaktische Optionen dieser verdeckten Ermittlungsmaßnahmen einzuschätzen und daran ihre Verhaltensweisen auszurichten. Das könnte zur Folge haben, dass sich die Erfolgsaussichten für den Einsatz von V-Personen erheblich reduzieren und die staatlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung dieser sehr konspirativ und abgeschottet agierenden Tätergruppen erheblich eingeschränkt werden. c) Die Veröffentlichung der Höhe von Honorar- oder Auslagenzahlungen an V- Personen der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage könnte bewirken, dass sich kriminelle Gruppierungen an den genannten Werten orientieren und durch eine entsprechende Zahlung an Mittäter oder Gehilfen der Weitergabe von Informationen an die Polizei entgegenwirken. Das kann dazu führen, dass der Polizei des Landes Sachsen -Anhalt die für die Bekämpfung der schweren und Organisierten Kriminalität erforderlichen V-Personen nicht zur Verfügung stehen und somit eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr gefährdet wäre. Demgegenüber ist mit der GSO-LT ein Instrument geschaffen, das es den Abgeordneten des Landtages ermöglicht, die entsprechend eingestuften Informationen einzusehen. Dem parlamentarischen Kontrollrecht wird damit Rechnung getragen . Die als „Verschlusssache - Vertraulich" eingestufte Antwort der Landesregierung auf die Fragen 1 bis 6 steht den Abgeordneten des Landtages deshalb in der Geheimschutzstelle des Landtages von Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme zur Verfügung .