Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4070 21.05.2015 Hinweis: Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader . Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 22.05.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fragen zur Nachbereitung des Juni-Hochwassers 2013 Kleine Anfrage - KA 6/8758 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. In der DIN-Vorschrift 19712 „Hochwasserschutz an Fließgewässern“ (2013) wird die Anlage von Überlaufstrecken und Sollbruchstellen an Deichen zum Schutz der Anlagen und der gezielten Kappung von Hochwasserscheiteln empfohlen (vgl. Punkt 7.5.4 Abs. 1 und 3). Wo in Sachsen -Anhalt waren bis 2013 Überlaufstrecken und Sollbruchstellen an Deichen eingerichtet worden? Wo in Sachsen-Anhalt wurden nach dem Hochwasserereignis vom Juni 2013 Überlaufstrecken und Sollbruchstellen an Deichen gebaut bzw. wo sind solche geplant bzw. befinden sich in Planung? Bitte sowohl tabellarisch mit Angabe der Gemarkung und des Deichkilometers und korrespondierendem Flusskilometer als auch kartographisch angeben. In der Fragestunde der Landtagssitzung vom 24. April 2015 zur Drs. 6/3996 (Frage 8 „Sanierung und Bau von Hochwasserschutzanlagen“) wurde diese Frage mündlich durch das federführende Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt beantwortet. Zur Angabe der Gemarkung und des Deichkilometers und korrespondierendem Flusskilometer als auch kartographisch geben die folgende tabellarische Übersicht und die als Anlagen beigefügten Karten Auskunft: 2 Bezeichnung Gemarkung Deichkilometer Flusskilometer Überlauf Aland Aulosen 22,600 5,300 Überlauf Wrechow Aulosen 0,490 4,850 Überlauf OTH-Deich Tangermünde 3,442 387,500 Deichöffnungen Havelpolder * Polderöffnung Rösa Rösa 5,750 61,510 * Bei den Deichöffnungsstellen an den insgesamt zehn Havelpoldern in SachsenAnhalt und Brandenburg erfolgen die Deichöffnungen durch Sprengungen oder Baggeröffnungen in engem Zusammenwirken mit den Landkreisen und Gemeinden. Die genaue Örtlichkeit und die Anzahl der erforderlichen Öffnungen werden operativ entsprechend des vorgesehenen Flutungsverlaufes festgelegt und können demzufolge nicht im Vorlauf kartographisch fixiert werden. Anlagen • Karte Überlauf Aland • Karte Überlauf Onkel-Toms-Hütte-Deich • Karte Überlauf Wrechow • Karte Polderöffnung Rösa 2. Gemäß Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013 können pau- schalisierte Entschädigungssummen für Ein-Personen-Haushalte von 4000 Euro, für Zwei-Personen-Haushalte von 6000 Euro und für jede weitere zum Haushalt gehörige Person von 1500 Euro gewährt werden. Im Vergleich dazu liegen die möglichen pauschalisierten Entschädigungssummen in Bayern bei 13000 Euro für Ein-Personen-Haushalte, für MehrPersonen -Haushalte für die erste Person mit 13000 Euro und den Ehegatten oder Lebenspartner von 8500 Euro und jede weitere Person von 3500 Euro sowie Wohngemeinschaften für jede Person 3500 Euro. Welche Überlegungen und Abwägungen haben in Sachsen-Anhalt zu diesen Pauschalen geführt? Bitte auch im Vergleich zu anderen Bundesländern darstellen. Wie hoch sind die Pauschalen in anderen Bundesländern? In der Fragestunde der Landtagssitzung vom 24. April 2015 zur Drs. 6/3996 (Frage 9 „Entschädigungszahlungen nach Schaden durch Hochwasser“) wurde diese Frage bereits mündlich durch das federführende Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr beantwortet. Eine Förderung in Form pauschalierter Zuschüsse zu gewähren, folgte der Überlegung, betroffenen Haushalten schnell und unbürokratisch zu helfen. Für den Fall, dass Haushalte in Sachsen-Anhalt von einer pauschalierten Förderung keinen Gebrauch machen, hat das Land die Möglichkeit einer Förderung bis zur Höhe von 80 v. H. des Wertes der beschädigten Sachen einge- 3 räumt, der nachzuweisen ist. Im Freistaat Bayern dagegen stellen die Pauschalen Höchstbeträge dar. Insoweit beläuft sich die Spanne der bisherigen Förderung in Sachsen-Anhalt zwischen 178,- und 75110,- €/Haushalt. Die Erhebungen im Ländervergleich sind in der folgenden Übersicht zusammengefasst : 3. Bei Förderanträgen können gemäß Richtlinie Hochwasserschäden Sach- sen-Anhalt 2013 Ansprüche auf Leistungen Dritter, die sich zum Beispiel aus Versicherungen oder Spenden ergeben, vorläufig unberücksichtigt bleiben, soweit diese nach Einschätzung der bewilligenden Stelle nicht kurzfristig durchgesetzt werden können. Die dann eventuell später entstehenden Ansprüche des Zuwendungsempfängers sind dann an die bewilligende Stelle abzutreten. Betroffene hingegen beklagen, dass solche Anträge abgelehnt wurden. In anderen Bundesländern, wie zum Beispiel in Bayern, sei dies möglich gewesen, sodass die Betroffenen wesentlich schneller ihre Wohnhäuser sanieren konnten. Ist es zutreffend, dass Förderanträge , bei denen die Höhe der Ansprüche aus Versicherungen als auch die Höhe der zu erwartenden Spenden zum Antragszeitpunkt unklar waren bzw. noch nicht abschließend geklärt werden konnten, abgelehnt Förderung Sachsen-Anhalt Sachsen Thüringen Bayern Niedersachsen Brandenburg Hausrat ja nein, über Spenden möglich ja, Höchstbetrag nach Personenhaushalt ja, Pauschalbetrag lt. Zuschussprogramm ja, Bemessungs- sätze nach Personenhaushalt ja Schadensregulierung ab > 0 € - > 2.000 € > 1.500 € > 500 € > 0 € Höchstbetrag der Förderung nein, bzw. pauschal für - ja, für ja, für ja, für - 1 Personenhaushalt 4.000 € - 4.000 € 13.000 € 13.000 € - 2 Personenhaushalt 6.000 € - 6.000 € 21.500 € 21.500 € - jede weitere Person im Haushalt 1.500 € - 1.500 € 3.500 € 3.500 € - Wiederbeschaffung , angemessener Bedarf ja, 80 % des Wertes , bis 30 % Abzug „neu für alt“ Zeitwert - ja, 80 % des Wertes, bis 30 % Abzug „neu für alt“ Zeitwert ja, Zeitwert, Pauschalför- derung ja, bis 30% Abzug „neu für alt“ Zeitwert ja, 80 % des Wertes, bis 30 % Abzug „neu für alt“ Zeitwert 4 bzw. nicht angenommen wurden? Um wie viele Fälle handelt es sich? Welches Vorgehen wurde den Betroffenen empfohlen? Ist es richtig, dass dies in anderen Bundesländern anders gehandhabt wurde? Bitte Bundesländer nennen und Vorgehen skizzieren. Förderanträge, bei denen die Höhe der Ansprüche aus Versicherungen als auch die Höhe der zu erwartenden Spenden zum Antragszeitpunkt unklar waren , liegen der Bewilligungsstelle nicht vor. Bei einem vollumfänglichen Versicherungsschutz kann es keine Schäden geben , die die Antragsteller selbst tragen müssen. Es erfolgt eine 100 v. H. Regulierung des Schadens. Im Gegensatz dazu werden über die Fluthilfe 80 v. H. der anerkannten Schäden reguliert und die Bürger mit einem Eigenanteil von 20 v. H. beteiligt. Bei einer Unterversicherung, sei es der Höhe nach oder dass für einzelne Objekte kein Versicherungsschutz besteht, gibt es die Möglichkeit für diese Schäden Anträge zur Schadensregulierung aus dem Fluthilfefonds zu stellen. Auch mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligungen können beantragt werden. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Versicherungen und den Bürgern über die Höhe des Schadens am Objekt bleibt nur das Klageverfahren. Lt. Aufbauhilfeverordnung § 3 Abs. 3 Punkt 3 sind die Mittel „soweit die Ansprüche trotz Erfolgsaussicht nach Einschätzung der bewilligenden Stelle nicht kurzfristig von den Geschädigten realisiert werden können“ zu gewähren. Sollte trotz eines bestehenden Versicherungsschutzes die Versicherung nicht regulieren wollen, weil sie der Meinung ist, dass es sich nicht um Schäden durch das Hochwasser handelt, erfolgt auch keine Schadensregulierung aus der Fluthilfe. Denkbar ist übergangsweise mit einer Zwischenfinanzierung einzuspringen, wenn der Betroffene gegen seine Versicherung klagt. In diesem Fall wird es immer zu einer Rückforderung kommen. Erhält der Kläger Recht, wird die Versicherung zahlen müssen und die nunmehr entstandene Überkompensation wird aus der Versicherungssumme zurücküberwiesen . Erhält die Versicherung Recht, mit der Begründung, dass es sich nicht um Hochwasserschäden handelt, muss der Kläger den Zuschuss ebenfalls zurückzahlen , da die maßgebliche Voraussetzung, dass ein Hochwasserschaden vorliegt , fehlt. Diese Möglichkeiten wurden den Antragstellern erläutert. Bisher hat kein Antragsteller den Klageweg eingeschlagen und eine Zwischenfinanzierung angenommen. Die Handhabung in den anderen betroffenen Bundesländern ist uns nicht bekannt . Vergleiche dazu liegen uns nicht vor. Legende Der Ersteller übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten. Eine Vervielfältigung dieses Ausdrucks ist nur mit Erlaubnis des Erstellers gestattet. Als Vervielfältigung gelten z.B. Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträgern. Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen- Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg 0 250 500 750 1000 m250 Maßstab 1 : 20 000 Ausgabe vom: 22.04.2015 Bundesland DTK25 (farbig) Deichregister (lt. WG LSA) Hauptdeich Leitdeich Polderdeich Qualmdeich Rückstaudeich Teilschutzdeich DOP 20 Gewässer 1.Ordnung 1.Ordnung Bundeswasserstrasse Polderöffnung Rösa ê Überlauf OTH Deich Polderöffnung Rösa Polderöffnung Rösa DOP20 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2014 / 010114] DVG-Daten © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2014 / 010414] DTK25 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2014 / 010114] DOP20 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2014 / 010114] DVG-Daten © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2014 / 010414] DTK25 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2014 / 010114] N 45 45 34 34 35 35 36 36 45 45 37 37 57 5718 18 19 19 20 20 57 5721 21 Legende Der Ersteller übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten. Eine Vervielfältigung dieses Ausdrucks ist nur mit Erlaubnis des Erstellers gestattet. Als Vervielfältigung gelten z.B. Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträgern. Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen- Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg 0 250 500 750 1000 m250 Maßstab 1 : 20 000 Ausgabe vom: 22.04.2015 Bundesland DTK25 (farbig) Deichregister (lt. WG LSA) Hauptdeich Leitdeich Polderdeich Qualmdeich Rückstaudeich Teilschutzdeich DOP 20 Gewässer 1.Ordnung 1.Ordnung Bundeswasserstrasse Überlauf Aland ç çç Überlauf OTH Deich Überlauf Aland DOP20 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2014 / 010114] DVG-Daten © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2014 / 010414] DTK25 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2014 / 010114] DOP20 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2014 / 010114] DVG-Daten © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2014 / 010414] DTK25 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2014 / 010114] N 44 44 73 73 74 74 44 44 75 75 58 5874 74 75 75 58 5876 76 Überlauf OTH Deich Maßstab 1 : 20000 Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg Kartenausdruck: cardo WebGis unter Nutzung von Apache FOP Legende Der Ersteller übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten. Eine Vervielfältigung dieses Ausdrucks ist nur mit Erlaubnis des Erstellers gestattet. Als Vervielfältigung gelten z.B. Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträgern. Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen- Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg 0 250 500 750 1000 m250 Maßstab 1 : 20 000 Ausgabe vom: 21.04.2015 Bundesland Deichregister (lt. WG LSA) Hauptdeich Leitdeich Polderdeich Qualmdeich Rückstaudeich Teilschutzdeich DOP 20 Gewässer 1.Ordnung 1.Ordnung Bundeswasserstrasse Überlauf Wrechow î Überlauf Wrechow DOP20 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2014 / 010114] DVG-Daten © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2014 / 010414] DOP20 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2014 / 010114] DVG-Daten © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2014 / 010414] N 44 44 72 72 73 73 44 44 74 74 58 5874 74 75 75 58 5876 76 d4070_Anlage.pdf Polderöffnung Rösa.pdf Überlauf Aland Überlauf OTH Überlauf Wrechow