Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4071 21.05.2015 (Ausgegeben am 22.05.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum Stand der Umsetzung des elektronischen Vergabeverfahrens (eVergabe) in den kommunalen Verwaltungen Kleine Anfrage - KA 6/8759 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Europäische Union (EU) hat mit der Richtlinie 2014/24/EU angeordnet, dass ab April 2016 in den Verwaltungen der Kommunen alle Vergabeverfahren elektronisch (eVergabe) erfolgen müssen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Vorbemerkung: Für bestimmte Regelungsbereiche sind nach Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG längere Umsetzungsfristen eingeräumt worden: - Bis zum 18. Oktober 2018 läuft ausnahmsweise die Umsetzungsfrist für nationale Vergabestellen im Bereich der elektronischen Vergabe. - Bis zum 18. April 2017 läuft diese Frist aber nur für zentrale Vergabestellen bezogen auf die Kommunikation und den Informationsaustausch mit Hilfe elektronischer Mittel (Zentrale Vergabestellen sind alle Beschaffungsstellen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene, denen die Hauptaufgabe der Beschaffung obliegt ). - Zum 18. April 2016 sind ausnahmslos u. a. die Vorschriften zur elektronischen Übermittlung und Veröffentlichung von Bekanntmachungen und von Aufforderun- 2 gen zur Interessenbestätigung und zum unentgeltlichen, uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang zu Auftragsunterlagen umzusetzen. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei der eVergabe. Die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG sind bereits 2011 mit der Einrichtung des eVergabe-Portals in Sachsen-Anhalt geschaffen worden. Frage 1: Wie viele Kommunen in Sachsen-Anhalt haben in ihren Verwaltungen bereits auf die eVergabe umgestellt? Auf dem eVergabe-Portal des Landes Sachsen-Anhalt sind 240 kommunale Einrichtungen angemeldet. Frage 2: Wie viele Kommunen werden die eVergabe bis April 2016 einführen? Frage 3: Wie viele Kommunen werden die eVergabe bis April 2016 nicht eingeführt haben ? Die Landesregierung hat die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung der eVergabe bereits geschaffen (siehe Vorbemerkung). Es liegen dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft keine Meldungen vor, dass Kommunen die eVergabe nicht jeweils fristgemäß einführen wollen. Frage 4: Welche Probleme sieht die Landesregierung aktuell bei der Umstellung der kommunalen Verwaltungen auf die eVergabe? Die Landesregierung sieht gegenwärtig keine Probleme bei der Umstellung der kommunalen Verwaltung auf eVergabe. Frage 5: Unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der Einführung der eVergabe ? Wenn ja, in welcher Form, durch wen, zu welchen Kosten? Wenn nein, warum nicht? Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei der eVergabe. Für Bekanntmachungen über die Vergabe öffentlicher Liefer-, Bau- und Dienstleistungen besteht durch den Runderlass des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft vom 7. Februar 2011 (MBl.LSA S. 182 – Nr.12/2011) die Pflicht, diese über das eVergabe-Portal des Landes unter www.evergabe.sachsen-anhalt.de zu veröffentlichen . Die dazu notwendige Vorgehensweise für die Vergabestellen und der zentrale Ansprechpartner (Staatskanzlei mit Telefonnummer und E-Mailadresse) sind im Runderlass bekannt gegeben worden. Kosten entstehen dadurch nicht. 3 Zur Nutzung der Software finden außerdem für die öffentlichen Auftraggeber des Landes seit 2011 jährlich und kostenlos zwei bis vier Schulungen statt. Die Schulungen in diesem Jahr beinhalten die Abwicklung des gesamten Vergabeverfahrens, d. h. die einzelnen Schritte von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung. Die Schulungen finden im Jahr 2015 am 2. Juni 2015 und am 3. Juni 2015 im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr statt. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in SachsenAnhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) zum 1. Januar 2013 sind gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 die Ausschreibungen eines öffentlichen Auftrags in elektronischer Form auf der zentralen Veröffentlichungs- und Vergabeplattform des Landes Sachsen -Anhalt bekannt zu machen. Frage 6: Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten der Kommunen für die Umstellung auf die eVergabe? Die Nutzung des eVergabe-Portals und der Software sind für die Kommunen und die Unternehmen kostenlos. Frage 7: Durch welche Maßnahmen wird der Datenschutz in den Kommunen bei der eVergabe sichergestellt? Die Vergabeplattform des Landes Sachsen-Anhalt benutzt für die eVergabeFunktionalität die eVergabe-Plattform des Bundes. Verantwortliche Stelle für den IT-technischen Betrieb der eVergabe-Plattform des Bundes ist das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern.   Die Sicherheit der über die eVergabe übermittelten Daten wird durch folgende Maßnahmen gewährleistet: - Sämtliche Dokumente und Informationen werden verschlüsselt übertragen. - Zusätzlich werden die Nutzer beim Arbeiten mit den Clients an verschiedenen Stel- len (z. B. beim Starten) über deren Signaturkarte oder Softwarezertifikat identifiziert , so dass auch auf Zugriffsebene die Vertraulichkeit gewährleistet ist. - Die Verschlüsselung der abzugebenden elektronischen Angebote und Teilnahme- anträge bleibt bis zum Ablauf der für ihre Einreichung festgelegten Frist aufrechterhalten . Angebote sind somit für die Auftraggeber/Vergabestelle erst mit Ablauf der Angebotsfrist einsehbar. Die Datensicherheit auf dem verwendeten Client-PC obliegt dem Mandanten (Vergabestelle in den kommunalen Verwaltungen). Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern empfiehlt den Einsatz von Firewalls und tagesaktuellen Virenscannern . 4 Frage 8: Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, dass die eVergabe vor einem manipulativen Eingriff Dritter („Hacker“) geschützt ist? Die eVergabe-Plattform arbeitet zum Schutz der auf ihr ausgetauschten Daten mit Maßnahmen zur Sicherung von DV-Systemen (Firewall, verschlüsselte Datenablage, redundante DV-Systeme), welche vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik überprüft wurden.