Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4080 26.05.2015 (Ausgegeben am 27.05.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Gewalt an Kindern Kleine Anfrage - KA 6/8774 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales 1. Wie viele Fälle sind der Landesregierung seit dem Jahr 2010 bekannt, in de- nen Kinder Opfer entwürdigender Erziehungsmaßnahmen, von Körperstrafen oder seelisch verletzenden Sanktionen wurden? Bitte für die Altersgruppen 0 bis 6 Jahre, 6 bis 10 Jahre und 10 bis 14 Jahre geordnet nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben. 2. Welchen Anteil an der jeweiligen Altersgruppe machen die mit Frage 1 er- fragten Kinder aus? Der Landesregierung liegen zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 keine konkreten Zahlen vor. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) führt ausschließlich Straftaten nach dem Strafgesetzbuch auf. Es lassen sich aus dieser daher nur Angaben zum sexuellen Missbrauch und zu schweren Misshandlungen von Kindern herausfiltern. Mit dem zum 01.01.2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz wurde die Kinder- und Jugendhilfestatistik erweitert. In dieser wird gemäß § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) nunmehr die Zahl der Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls nach Geschlecht und Alter erhoben (siehe auch medizinischer Leitfaden „Stoppt Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“; 3. überarbeitete Auflage 2015; in Antwort zu Frage 3). In Sachsen-Anhalt wurden im Jahr 2013 von den örtlichen Jugendämtern insgesamt 2.438 Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls gemäß § 8a SGB VIII durchgeführt . Dies waren 123 mehr als im Jahr 2012. In 374 Fällen bestätigte sich der Ver- 2 dacht auf eine akute Kindeswohlgefährdung. Anzeichen auf körperliche Misshandlungen lagen in insgesamt 146 Fällen vor, Anzeichen auf psychische Misshandlungen wurden in 144 Fällen festgestellt. 3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um über Gewalt an Kin- dern aufzuklären und diese verhindern zu helfen? Die Landesregierung unterstützt den Aufbau von flächendeckenden verbindlichen Strukturen sowie den Auf- und Ausbau von Netzwerken „Frühe Hilfen“. Durch die so genannten „Frühen Hilfen“ können familiäre Belastungen schon frühzeitig erkannt werden. Es wird sichergestellt, dass den Familien Unterstützung angeboten wird, um Risiken und Gefahren für das Kind so weit wie möglich zu verringern. Ziel ist es, die notwendigen Hilfen bedarfsgerecht und aufeinander abgestimmt zur Verfügung zu stellen und so eine gute und effektive Versorgung zu gewährleisten. Die Landesregierung gibt gemeinsam mit anderen Akteuren den bereits in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 genannten medizinischen Leitfaden „Stoppt Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ heraus. Dieser kann unter folgenden Links im Internet abgerufen werden: http://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/690678/Datei/140576/LeitfadenStoppt -Gewalt-gegen-Kinder-und-Jugendliche.pdf oder http://www.ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/M S/Presse_Publikationen_2015/Webversion_leitfaden_kinderschutz_2015.pdf Der Leitfaden soll dazu beitragen, die selbst bei Fachleuten teilweise bestehenden Informationsdefizite in diesem Kontext abzubauen. Damit werden alle Akteure der Interventionskette befähigt, gegen Kinder verübte Gewalt zu erkennen und sachgerecht darauf zu reagieren.