Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4081 26.05.2015 (Ausgegeben am 26.05.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Helga Paschke (DIE LINKE) Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Teilzeitarbeit Kleine Anfrage - KA 6/8775 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Aus der Langzeitprojektion im Abgeordneteninformationssystem (AIS) geht hervor, dass die Anzahl der Teilzeitbeschäftigungen systematisch weniger wird. Auf welche Ursachen/Annahmen stützt sich diese Projektion? Die im ISA in der Version für die Abgeordneten - Abgeordneteninformationssystem (AIS) - vorgehaltene Personalprojektion Teilzeitbeschäftigung Einzelplan Kapitel Titel stellt für die Personalfälle der unmittelbaren Landesverwaltung die Laufzeit der aktuell bestehenden Teilzeit-Arbeitsverhältnisse nach. Dabei werden die monatlich aktualisierten Daten des Bezügeabrechnungsverfahrens KIDICAP zugrunde gelegt, allerdings nicht im Sinne einer prozentualen Hochrechnung. Vielmehr kommen für den Bereich Teilzeitarbeit die Bezügeänderungsmitteilungen der Ressorts zum Tragen. Sofern dort vermerkt, haben diese Mitteilungen für die Dauer der bewilligten Teilzeitarbeit eine der Höhe nach reduzierte Bezügezahlung zur Folge und werden entsprechend im AIS abgebildet. 2. Wie viele Anträge auf Teilzeitbeschäftigung/Verlängerung der Teilzeitbe- schäftigung wurden im Jahr 2014 und im I. Quartal 2015 in den einzelnen Ressorts gestellt, wie viele wurden davon negativ beschieden? Die angeforderten Daten werden statistisch nicht erfasst. Es gibt auch keine regelmäßige Berichtspflicht der Ressorts dazu. Das den Personaldienststellen zur Verfügung stehende Personalbewirtschaftungsprogramm bietet ebenfalls keine Möglichkeit zur Erhebung der gewünschten Daten. Die Informationen können nur durch enormen manuellen Aufwand (Ziehen jeder einzelnen Personalakte in je- 2 der Dienststelle des Landes) ermittelt werden. Dieser Aufwand ist im Rahmen der für die Beantwortung Kleiner Anfragen vorgegebenen Fristen nicht zu leisten. Von einer Beantwortung der Frage muss daher abgesehen werden. 3. Welche grundsätzliche Position nimmt die Landesregierung zur Teilzeitbe- schäftigung ein? Die Landesregierung steht Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich positiv gegenüber. Es gibt Regelungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), die Tarifbeschäftigten die Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen oder aus sonstigen Gründen eröffnen (§ 11 TV-L). Darüber hinaus gibt es landesspezifische Tarifverträge über die Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung und zur Regelung von Altersteilzeitarbeit. Das sind der Tarifvertrag über die Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung im Bereich der Landesverwaltung Sachsen -Anhalts (Teilzeit-TV LSA), der Tarifvertrag über die Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung von Lehrkräften an öffentlichen Schulen des Landes SachsenAnhalt (Teilzeit-TV Schulen LSA 2014) und der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit im Bereich der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts (TV ATZ LSA). Für Beamtinnen und Beamte sieht bereits das Beamtengesetz des Landes Sachsen -Anhalt (LBG LSA) familienfreundliche Arbeitszeitregelungen vor, zu denen auch ein Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung im Fall der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen gehört (§ 65 LBG LSA). Die Regelungen lassen eine Senkung der Arbeitszeit auf bis zu einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit zu und schaffen damit Bedingungen, die es ermöglichen, dass auch bei Kinderbetreuung durch die Teilzeitbeschäftigung die Verbindung zum Beruf aufrecht erhalten wird, welches gerade für Berufseinsteiger wichtig ist. Sonstige Anträge auf Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung, also solche, die nicht auf Betreuung oder Pflege von Angehörigen beruhen, werden unter Berücksichtigung dienstlicher Belange nach Möglichkeit positiv beschieden.