Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4102 29.05.2015 (Ausgegeben am 01.06.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Graner (SPD) Videoüberwachung in Bereichen der Innenstadt sowie am sowjetischen Ehrenmal in der Stadt Burg Kleine Anfrage - KA 6/8763 Vorbemerkung des Fragestellenden: Aus dem Stadtrat der Stadt Burg wurde berichtet, dass die Videoüberwachung in der Schartauer Straße sowie am sowjetischen Ehrenmal wieder eingestellt werden soll. Die Videoüberwachung begann im Juni 2014. Der Stadtrat der Stadt Burg hatte sich für eine Videoüberwachung dieser Bereiche ausgesprochen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Warum werden aufgebaute Videoüberwachungsanlagen wieder abgebaut, wenn der Stadtrat sich für diese Form der Überwachung ausgesprochen hat? Die Maßnahmen zur Anfertigung von Bildaufnahmen und –aufzeichnungen gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 SOG LSA werden nach der Analyse und Bewertung der relevanten Lagefelder jeweils für die Dauer von sechs Monaten angeordnet und bei Fortbestehen der Voraussetzungen um weitere sechs Monate verlängert. In der Stadt Burg werden von der Polizei derzeitig Maßnahmen gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 SOG LSA an den Standorten Schartauer Straße und Gedenkstätte für sowjetische Gefallene im 2. Weltkrieg im unveränderten Umfang fortgeführt . Ein Abbau eingesetzter Video- und Übertragungstechnik erfolgt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. 2 Am Standort Schartauer Straße werden die Maßnahmen seit dem 01.05.2014 - nach zweimaliger Verlängerung des Anordnungszeitraums - vorerst bis zum 30.09.2015 durchgeführt. Über eine weitere Verlängerung der Maßnahmen wird die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord auf der Grundlage der Lageentwicklung entscheiden. Seit dem 04.06.2014 erfolgen Maßnahmen zur Anfertigung von Bildaufnahmen und –aufzeichnungen gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 SOG LSA an der Gedenkstätte für sowjetische Gefallene im 2. Weltkrieg. Der Anordnungszeitraum ist bisher einmal verlängert worden und dauert vorerst bis zum 04.06.2015 an. Die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord bereitet die Verlängerung dieser Maßnahmen um weitere sechs Monate vor. 2. Konnten Straftaten in den überwachten Bereichen reduziert werden? Das Straftatenaufkommen und die Einsatzhäufigkeit der Polizei sind an den von den Maßnahmen gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 SOG LSA betroffenen Standorten in den jeweiligen Anordnungszeiträumen auf annähernd gleichem Niveau geblieben . Im Bereich der Schartauer Straße wurden während der ersten beiden abgeschlossenen Anordnungszeiträume jeweils 49 und 54 Einsatzanlässe sowie im gegenwärtigen Anordnungszeitraum seit 01.04.2015 insgesamt 16 Einsatzanlässe erfasst, bei denen 44 Strafanzeigen aufgenommen worden sind. Die Aufklärungsquote stieg von 53 % auf 82 %. Für den Standort Gedenkstätte für sowjetische Gefallene im 2. Weltkrieg sind im ersten abgeschlossenen Anordnungszeitraum 19 und im aktuell laufenden Anordnungszeitraum elf Einsatzanlässe erfasst worden. Insgesamt wurden 30 Strafanzeigen aufgenommen. Die Aufklärungsquote beträgt derzeit 47 %. 3. Wie hoch sind die Kosten für Aufbau und Nutzung der Videoüber- wachungsanlage? Die in der Stadt Burg für die Anfertigung von Bildaufnahmen und -aufzeichnungen gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 SOG LSA eingesetzten Kameras, Monitore, Richtfunkstrecken und Netzwerkserver im Gesamtwert von ca. 28.550 Euro sind von der Polizei nicht für die ausschließliche Nutzung an den o. g. Standorten beschafft worden. Nach Wegfall der Voraussetzungen für die Fortführung der Maßnahmen gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 SOG LSA an den Standorten in der Stadt Burg, wird die Technik landesweit entsprechend der polizeilichen Lagebeurteilung eingesetzt werden.