Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4103 29.05.2015 (Ausgegeben am 01.06.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Bianca Görke (DIE LINKE) Neubau einer Dreifeldsporthalle in Staßfurt Kleine Anfrage - KA 6/8780 Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit nunmehr über 10 Jahren plant die Stadt Staßfurt den Neubau einer Dreifeldsporthalle . Diese soll als Ersatzneubau für die sanierungsbedürftige Sporthalle „Paul Merkewitz“ der LBS Staßfurt und die Turnhalle der GS Nord errichtet werden. Freudig konnte im März Herr Innenminister Stahlknecht im Rahmen eines Handballspieles des HV Rot-Weiß Staßfurt verkünden, dass die Fördermittel für den Ersatzneubau fest geplant sind und einem baldigen Baubeginn nichts mehr im Wege stehen dürfte. Bei der letzten Stadtratssitzung der Stadt Staßfurt am 16. April 2015 nun verkündete der OB René Zok die Hiobsbotschaft, dass es erneuten Klärungsbedarf zur Standortwahl gibt und dass es Einwände gibt, die zu einer weiteren Klage führen könnten. Angeführt wird wohl im Einwand, dass es sich um ein Rückbaugebiet handeln könnte . Diese Prozedere der Verzögerungen hat die Stadt Staßfurt in den vergangenen Jahren mehrmals erlebt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Hat die Landesregierung zum städtischen Standort für den Ersatzneubau der Dreifeldsporthalle Einwände? Wenn ja, welche und wie begründen sich diese? 2 Einwände gegen den Standort für die Errichtung der Dreifeldsporthalle in Staßfurt werden seitens der Landesregierung nicht erhoben. Die Entscheidung für einen geeigneten Standort ist Bestandteil der Stadtentwicklung, insbesondere des Städtebaus und gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt. Die Planungshoheit liegt allein bei der Stadt (§ 1 BauGB). 2. Verzögert sich das Bauvorhaben dadurch erneut? Da die Landesregierung keine Einwände erhebt, kann sich aus Sicht der Landesregierung das Bauvorhaben aus diesem Grunde nicht verzögern. 3. Ist dadurch die Förderwürdigkeit des Vorhabens gefährdet? Die Förderwürdigkeit des Vorhabens ist nicht gefährdet.