Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4104 29.05.2015 (Ausgegeben am 01.06.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verschwinden von Rotmilan-Horsten im Bereich Zeppernick Kleine Anfrage - KA 6/8747 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Hat die Landesregierung im Raum Zeppernick Belege für das Vorhanden- sein von Horsten des Rotmilans? Kann die Landesregierung darüber hinaus bestätigen, dass nachgewiesene Horststandorte aktuell nicht mehr vorhanden sind? Die in den Jahren 2012 und 2013 für das Land Sachsen-Anhalt durchgeführte Kartierung von Brutvorkommen des Rotmilans ergab für den Raum Zeppernick den Nachweis mehrerer Brutplätze, ein Horst bei Dalchau, zwei Horste bei Zeppernick und ein Horst bei Kalitz. Bei einer am 26. März 2015 durch einen Mitarbeiter der Staatlichen Vogelschutzwarte Steckby durchgeführten Ortsbegehung wurde festgestellt, dass drei dieser kartierten Horste nicht mehr vorhanden waren und nur noch der Horst bei Kalitz existent ist. Gleichwohl konnten Rotmilane im Umfeld beobachtet werden. Auch wurde ein bislang nicht dokumentierter Horst vorgefunden, der höchstwahrscheinlich vom Rotmilan errichtet wurde. 2. Wurden mittlerweile Ersatzhorste errichtet? Wenn ja, wurden sie durch die Rotmilane angenommen? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Die Errichtung künstlicher Ersatzhorste bedarf der Einwilligung der Grundeigentümer . Dem Landkreis Jerichower Land liegen Informationen über zwei durch Dritte installierte künstliche Nisthilfen vor, über deren Annahme jedoch nichts bekannt ist. Vom Landkreis sind derartige Artenschutzmaßnahmen gegenwärtig nicht beabsichtigt . Es wird eingeschätzt, dass die Errichtung künstlicher Ersatzhorste für 2 Rotmilane nicht zweckmäßig ist, zumal sich ein solches Vorgehen beim Vorhandensein geeigneter Brutbäume fachlich nicht rechtfertigen lässt. 3. Falls bestätigt wird, dass nachgewiesene Horststandorte im Bereich der von dem geplanten Windpark Zeppernick aktuell nicht mehr vorhanden sind: Wie bewertet die Landesregierung diesen Sachverhalt im Hinblick auf den geplanten Windpark? Muss aufgrund der in der Vergangenheit nachgewiesenen Horststandorte das Vorkommen des Rotmilans im Genehmigungsverfahren unterstellt werden? Der Landkreis entscheidet über den Antrag zur Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich Zeppernick. Für die zu treffende Entscheidung sind die öffentlichen Belange im Abwägungsprozess umfassend zu berücksichtigen. 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum Verdacht der mutwilli- gen Zerstörung von Horsten? Wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet? Wenn ja, welchen Bearbeitungsstand hat das Verfahren? Wenn nein, warum nicht? Seitens des Landkreises Jerichower Land wurde für die drei verschwundenen Horste ein Verfahren eröffnet, welches aufgrund des Verdachts eines Straftatbestands nach § 71 BNatSchG an die Staatsanwaltschaft Stendal übergeben wurde .