Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4109 01.06.2015 (Ausgegeben am 02.06.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sperrung von Fördergeldern durch die EU-Kommission Kleine Anfrage - KA 6/8779 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut Medienberichten hat die EU-Kommission dem Land Sachsen-Anhalt die Auszahlung von Fördermitteln in Höhe von mindestens 258 Millionen Euro gesperrt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Welche Förderprojekte hat die EU-Kommission beanstandet? Bitte einzeln und unter Nennung der jeweiligen Fördersumme und der Beanstandung der EU-Kommission auflisten. Die EU-Kommission hat ausweislich des Prüfberichtsentwurfs vom 11.12.2014 die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Förderprojekte beanstandet. 2 Tabelle 1: Beanstandete Förderprojekte Nr. Projekttitel Fördersumme1 Beanstandung durch EUKommission 1. Energy Pull 354.955,90 € Fraunhofer Gemeinkosten Pauschalkorrektur 2. Erweiterung einer Betriebsstätte, IDT Biologika GmbH 8.938.922,12 € offene Frage bzgl. des Markt- wertes des Vertrags mit dem Generalunternehmer 3. Neubau Sekundarschule „Karl Marx“ Gardelegen 4.958.298,88 €  nicht förderfähiges Projekt  Vergabefeststellung 4. Sekundarschulzentrum Haldens- leben, Sanierung, An- und Um- bau 4.344.703,90 €  nicht förderfähiges Projekt  Vergabefeststellung 5. Umbau und Sanierung der Kin- dertagesstätte „Bördebogen“ und Kita „Neustädter See“ 2.172.240,00 €  nicht förderfähiges Projekt 6. EU-Strukturfondskampagne („Landesmarketingkampagne“) 2.507.004,23 €  nicht förderfähiges Projekt  Vergabefeststellung 7. Abschluss der baulichen Sanie- rung des Universitätsklinikums, 1. Bauabschnitt (Teil 1/2) 47.921.755,77 €  Vergabefeststellungen 8. Errichtung, Bau und Erstausstat- tung eines Fraunhofer For- schungszentrums Photovoltaik Halle 46.206.102,94 €  Vergabefeststellung 9. Sanierung und Erweiterung mit Neubau der Sekundarschule „J. W. Goethe“ 3.955.897,90 €  nicht förderfähiges Projekt  Vergabefeststellung 2. Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung auf die Beanstandun- gen der EU-Kommission reagieren? Können diese Beanstandungen überhaupt gelöst werden? Das Land hat auf den Prüfberichtsentwurf der EU-Kommission bereits Stellung genommen sowie die verschiedenen Sachverhalte im Rahmen von Gesprächen mit der EU-Kommission erörtert. Es wurden der EU-Kommission umfangreiche Dokumente, Akten und Erläuterungen überreicht, damit sich diese einen umfassenden Eindruck von den Projekten verschaffen kann. Nahezu alle Feststellungen konnten vom Land widerlegt werden. Eine Reaktion der EU-Kommission auf die Stellungnahme des Landes steht bislang noch aus. Das kontradiktorische Verfahren ist deshalb noch nicht abgeschlossen. 1 Bei den Angaben in dieser Spalte handelt es sich um den zugesagten Zuschuss. 3 Das Land hat bereits folgende Maßnahmen ergriffen, um der EU-Kommission entgegenzukommen und möglichst schnell eine Einigung herbeizuführen:  Es wurden Finanzkorrekturen für folgende Projekte aus Tabelle 1 vorgenom- men: Nr. 4, Nr. 6 und Nr. 7. Bei Nr. 4 und Nr. 7 hat das Land die Prüffeststellung anerkannt. Bei Nr. 6 hat das Land freiwillig davon abgesehen, das sehr kleinteilige Projekt im Wege der Erstattung gegenüber der EU-Kommission geltend zu machen, um so alsbald eine Einigung mit den Auditoren über die übrigen Prüffeststellungen zu erreichen.  Es wurde eine Checkliste entwickelt, die zukünftig für die Überprüfung der Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen im Rahmen von Prüfungen nach Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 Artikel 13 sowie nach Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 Artikel 125 anzuwenden ist. Damit soll weiterhin sichergestellt und belegt werden, dass das Vergaberecht ordnungsgemäß im Land angewandt wird.  Bekanntmachung von Fortbildungsmöglichkeiten im Bereich Vergaben.  Auf Wunsch der EU-Kommission wurde eine Stichprobe von insgesamt 25 EFRE-Projekten gezogen, die einer vertieften Vergabeprüfung unterzogen werden.  Auf Wunsch der EU-Kommission werden ausgewählte Projekte, die in der Förderperiode 2007 bis 2013 aus der Technischen Hilfe EFRE finanziert wurden , einer Sonderprüfung unterzogen, um die Förderfähigkeit zu prüfen bzw. zu bestätigen.  Schaffung einer neuen Personalstelle (Vollzeit) in der EU-Verwaltungs- behörde, die zukünftig Prüftätigkeiten und Qualitätskontrollen im Auftrag der EU-Verwaltungsbehörde durchführen wird sowie Entwicklung einer Prüfstrategie - und -methodik. 3. Welches Ressort war jeweils für die von der EU-Kommission beanstandeten Projekte federführend zuständig bzw. hat den Fördermittelantrag inhaltlich geprüft? Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die zuständigen Ressorts, in deren Auftrag die von der EU-Kommission beanstandeten Förderprojekte umgesetzt wurden. 4 Tabelle 2: Zuständige Ressorts Nr. Projekttitel Ressort 1. Energy Pull MW 2. Erweiterung einer Betriebsstätte, IDT Biologika GmbH MW 3. Neubau Sekundarschule „Karl Marx“ Gardelegen MK 4. Sekundarschulzentrum Haldensleben, Sanierung, An- und Umbau MK 5. Umbau und Sanierung der Kindertagesstätte „Bördebogen“ und Kita „Neu- städter See“ MS 6. EU-Strukturfondskampagne („Landesmarketingkampagne“) Stk 7. Abschluss der baulichen Sanierung des Universitätsklinikums, 1. Bauab- schnitt (Teil 1/2) MF 8. Errichtung, Bau und Erstausstattung eines Fraunhofer Forschungszentrums Photovoltaik Halle MW 9. Sanierung und Erweiterung mit Neubau der Sekundarschule „J. W. Goethe“ MK 4. Seit wann weiß die Landesregierung, dass die EU-Kommission die Auszah- lung der EFRE-Fördermittel gesperrt hat? Welche Maßnahmen hat die Landesregierung daraufhin getroffen? Bitte eine zeitliche Auflistung vornehmen. Am 25.08.2014 hatte die EU-Verwaltungsbehörde ein englischsprachiges Schreiben der EU-Kommission zur Unterbrechung der Zahlungsfrist erhalten. Zu diesem Zeitpunkt lag dem Land noch kein Prüfbericht bzw. ein Prüfberichtsentwurf mit den Prüffeststellungen vor. Im sog. Unterbrechungsschreiben wurde von der EUKommission beispielhaft, nicht vollständig, eine Reihe von Prüffeststellungen angeführt . Die Begründungen in diesem Schreiben zu den einzelnen Feststellungen sind eher kursorischer Natur. Am 11.09.2014 wurde eine „Krisensitzung“ mit den betroffenen Ressorts einberufen und am 29.09.2014 ein Entwurf einer Stellungnahme des Landes an die EUKommission übermittelt, um diesen am 02.10.2014 in Brüssel zu besprechen. Im Rahmen dieser Besprechung ging die EU-Kommission auf Aspekte der Stellungnahme des Landes ein und händigte zugleich den Vertretern des Landes den Prüfberichtsentwurf in englischer Sprache aus. Dieses 68 Seiten umfassende Dokument musste zunächst übersetzt werden. Eine IMA „Zahlungsunterbrechung“ wurde gegründet, der Prüfbericht ausgewertet und Arbeitsaufträge verteilt. Fristgerecht reichte das Land seine Stellungnahme am 11.02.2015 bei der EUKommission ein. Im Rahmen einer Nachschauprüfung der Auditoren vom 12. bis 17.02.2015 wurden die Stellungnahme des Landes erörtert und seitens der EU-Kommission weitere Dokumente und Erklärungen abgefordert. Die daraufhin überarbeitete Stellungnahme des Landes wurde am 17.03.2015 der EU-Kommission übersandt. Eine offizielle Reaktion auf die Stellungnahme steht bislang aus, ebenfalls die Übermittlung eines abschließenden Prüfberichts. Dennoch hat das Land die unter 2. aufgeführten Maßnahmen eingeleitet, um möglichst zügig eine Aufhebung der Zahlungsunterbrechung zu erreichen. 5 5. Welche Kosten, z. B. Zinsaufwendungen, sind dem Land bislang durch die Auszahlungsstopp der EU-Kommission entstanden? Bitte detailliert aufschlüsseln . Unter der Annahme, dass die reguläre Auszahlung der beantragten Fördermittel durch die EU lediglich den jeweiligen Kassenbestand des Landes erhöht hätte und die weitere fiktive haushalterische Verwendung im Jahr 2014 damit offen bleibt, ist dem Land im Jahr 2014 aufgrund des Zinssatzes für kurzfristige Geldanlagen und –aufnahmen um die 0 % lediglich ein geringer Zinsschaden i. H. v. rd. 2.500 € entstanden. Für 2015 entstanden bisher keine Zinsverluste, da der kurzfristige Zinssatz für Geldanlage und -aufnahmen überwiegend seit Jahresanfang negativ war. 6. Ist es zutreffend, dass die EU-Kommission eine neue Kontrollstelle, ange- siedelt am Ministerium der Finanzen, gefordert hat? Wenn nicht, welches Ressort hat die Einrichtung dieser Kontrollstelle vorgeschlagen? Laut Prüfberichtsentwurf der EU-Kommission wird die EU-Verwaltungsbehörde aufgefordert, das für die Förderperiode 2007 bis 2013 bestehende Verwaltungsund Kontrollsystem zu ändern. Die EU-Verwaltungsbehörde soll selbst Qualitätsüberprüfungen der Zwischengeschalteten Stellen mit Aktenprüfungen und Vor-OrtKontrollen durchführen. Obwohl das Land die Auffassung hat, dass das für die Förderperiode 2007 bis 2013 von der EU-Kommission genehmigte und lange Zeit bewährte Verwaltungs- und Kontrollsystem gut funktioniert, folgt es der Aufforderung der EU-Kommission und wird, wie unter Punkt 2 bereits erwähnt, dem Wunsch der EU-Kommission nachkommen und einen zusätzlichen Arbeitsplatz für Prüftätigkeiten bei der EU-Verwaltungsbehörde im Ministerium der Finanzen ansiedeln . Die vorgesehenen Prüftätigkeiten erfolgen ergänzend zu den bereits etablierten , umfangreichen Prüfprozessen im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung. Es handelt sich dabei nicht um die Errichtung einer neuen Kontrollinstitution. 7. Durch welche Institutionen wurde in der Vergangenheit und wird aktuell die EU-Konformität der ausgegebenen Fördermittel geprüft? Welche Probleme hat die Landesregierung diesbezüglich wann identifiziert? Wie und wodurch sollen diese Probleme gelöst werden? Laut von der EU-Kommission genehmigtem OP EFRE 2007 bis 2013 bedient sich die EU-Verwaltungsbehörde sogenannter Zwischengeschalteter Stellen (gemäß Artikel 2 Nr. 6 VO (EG) 1083/2006), die im Auftrag der EU-Verwaltungsbehörde Verantwortung und entsprechende Aufgaben wahrnehmen. Sie können zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben gegenüber den Begünstigten weitere Zwischengeschaltete Stellen als „durchführende Stellen“ (z. B. Landesverwaltungsamt , Investitionsbank) beauftragen. Die Fachministerien als Zwischengeschaltete Stellen verantworten entsprechend dem Ressortprinzip die Umsetzung von Verwaltungs - und Kontrollsystemen (vgl. Artikel 12 und 13 VO (EG) 1828/2006) auf ihren Ebenen. Dabei müssen sie zum Zwecke der einheitlichen Berichterstattung und der Revisionssicherheit die für das gesamte OP EFRE geltenden, von der EUVerwaltungsbehörde vorgegebenen organisatorischen Festlegungen und Standards umsetzen. 6 Stellt die EU-Verwaltungsbehörde Handlungsbedarf fest, z. B. durch Feststellungen der EU-Prüfbehörde oder Informationsbedarf auf Seiten der Zwischengeschalteten Stellen, so formuliert sie im Verlauf der Förderperiode zu einzelnen Themen Erlasse und Arbeitsanweisungen. Diese dienen der Absicherung der wirtschaftlichen und revisionssicheren Verwaltung der EU-Strukturfondsmittel. Die Erlasse und Arbeitsanweisungen werden den Zwischengeschalteten Stellen zur Kenntnis gegeben und allgemein zugänglich veröffentlicht. Sie sind für die an der Umsetzung der EU-Strukturfondsmittel beteiligten Personen bindend. Die EU-Verwaltungsbehörde hat die Überprüfung, ob die kofinanzierten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen geliefert oder erbracht und die im Zusammenhang mit Vorhaben von den Begünstigten geltend gemachten Ausgaben tatsächlich und im Einklang mit den gemeinschaftlichen oder einzelstaatlichen Rechtsvorschriften getätigt wurden, an die Zwischengeschalteten Stellen delegiert. Um sicherzustellen, dass die Zwischengeschalteten Stellen die Vorgaben des Artikel 13 VO (EG) Nr. 1828/2006 erfüllen und sie selbst ihrer Verantwortung gerecht werden kann, hat die EU-Verwaltungsbehörde Mindeststandards zur Durchführung von Vor-Ort-Überprüfungen und deren Dokumentation im Datenbanksystem efREporter erlassen. Die Zwischengeschalteten Stellen sind verpflichtet, Zwischenverwendungsnachweisprüfungen , Verwendungsnachweisprüfungen sowie projektbegleitende VorOrt -Überprüfungen nach Art. 13 VO (EG) Nr. 1828/2006 durchzuführen. Darüber hinaus hat die EU-Verwaltungsbehörde einen Erlass mit Arbeitsanweisungen zur ordnungsgemäßen Durchführung von Vor-Ort-Überprüfungen zur Beachtung durch die Zwischengeschalteten Stellen veröffentlicht. Gemäß dem von der EU-Kommission genehmigten und in der Förderperiode 2007 bis 2013 praktizierten Verwaltungs- und Kontrollsystem übernehmen die Zwischengeschalteten Stellen u. a. folgende Aufgaben:  Antragsberatung und Entscheidungsverfahren (Antragsannahme, -prüfung und –bewilligung);  Projektbegleitung, -kontrolle, -prüfung, -abschluss;  projektbezogene Dokumentation. Neben den Prüftätigkeiten der EU-Verwaltungsbehörde, der Zwischengeschalteten Stellen sowie der Ressortkoordinatorinnen und –koordinatoren übernehmen auch die EU-Bescheinigungsbehörde sowie insbesondere die EU-Prüfbehörde Prüftätigkeiten. Gegenüber der EU-Bescheinigungsbehörde haben die richtlinienverantwortlichen Fachreferate in Vorbereitung der Erstellung der Zahlungsanträge die Richtigkeit der im Abrechnungssystem efREporter enthaltenen Ausgaben zu bestätigen (Ausgabenbestätigungen). Die EU-Bescheinigungsbehörde hat dazu im Jahr 2010 Verfahrenshinweise erlassen. In diesem Zusammenhang führt die EUBescheinigungsbehörde stichprobenhafte Vor-Ort-Kontrollen in den Fachreferaten durch und vergewissert sich, inwieweit die von dem geprüften Referat durchgeführten Prüfungshandlungen geeignet sind, die Korrektheit, Recht- und Ordnungsmäßigkeit der getätigten Ausgaben bestätigen zu können. Die EU-Prüfbehörde nimmt die Aufgaben nach Artikel 62 VO (EG) Nr. 1083/2006 i. V. m. Artikel 16, 17 und 18 VO (EG) Nr. 1828/2006 wahr und gibt die Stellung- 7 nahme nach Artikel 71 Absatz 2 VO (EG) Nr. 1083/2006 i. V. m. Artikel 25 VO (EG) Nr. 1828/2006 über die Konformität der Verwaltungs- und Kontrollsysteme ab. Die EU-Prüfbehörde hat insbesondere die folgenden Aufgaben: a) Gewährleistung, dass die Effizienz des Funktionierens des Verwaltungs- und Kontrollsystems für das Operationelle Programm geprüft wird, indem die Systemprüfungen nach Artikel 62 Buchstabe a VO (EG) Nr. 108 3/2006 durchgeführt werden; b) Sicherstellung, dass die Vorhaben im Hinblick auf die geltend gemachten Ausgaben anhand von geeigneten Stichproben geprüft werden, indem die Stichprobenprüfungen nach Artikel 16 und 17 VO (EG) Nr. 1828/2006 durchgeführt werden; c) Vorlage der Prüfstrategie bei der EU-Kommission gemäß Artikel 62 Abs. 1 c) VO (EG) Nr. 1083/2006 binnen neun Monaten nach Genehmigung des Operationellen Programms. Dieser ist zu entnehmen:  welche Stellen Prüfungen nach lit. a und b durchführen,  welche Methoden diese Stellen anwenden,  welche Verfahren diese Stellen bei der Auswahl von Stichproben für die Prüfung von Vorhaben (Projekten) anwenden,  ein indikativer Zeitplan für Prüfungen, um sicherzustellen, dass die wich- tigsten Stellen geprüft werden und die Prüfungen gleichmäßig über den Programmzeitraum verteilt sind. In jüngster Vergangenheit sind den prüfenden Institutionen keine Probleme aufgefallen , die eines Handlungsbedarfs bzw. einer Änderung des Verwaltungs- und Kontrollsystems bedurft hätten. Die derzeit anstehenden Änderungen werden auf Wunsch der EU-Kommission angegangen. 8. Soll die neue Kontrollstelle die bisherige Verwendungsnachweisprüfung er- gänzen oder ersetzen? Wie werden die Aufgaben der neuen Kontrollstelle sein? Welche Befugnisse wird sie haben? Der zusätzlich bei der EU-Verwaltungsbehörde angesiedelte Arbeitsplatz übernimmt ergänzend zu den bereits existierenden, umfangreichen Prüfungshandlungen (vgl. Punkt 7) selbst Prüfungen und vergewissert sich, dass diese Prüfungen ordnungsgemäß erfolgt sind. Die Qualitätskontrollen der EU-Verwaltungsbehörde umfassen dabei folgende Prüfungshandlungen:  Befragung der in den Zwischengeschalteten Stellen zuständigen Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter zu den durchgeführten Kontroll- und Prüfungshandlungen im Förderverfahren und deren Dokumentation unter Berücksichtigung der relevanten Rechtsvorschriften (einschließlich interner Ermessensfestlegungen ),  Einhaltungstests auf Grundlage der Einsichtnahme in zufällig ausgewählte Förderakten einschließlich der Dokumentation im elektronischen System,  Teilnahme an einer Vor-Ort-Kontrolle der Zwischengeschalteten Stelle beim Endbegünstigten im Rahmen der Einhaltungstests. 8 Die EU-Verwaltungsbehörde wird ihre Prüfungshandlungen in einheitlichen Checklisten dokumentieren und auf deren Grundlage einen zusammenfassenden Prüfbericht für jede geprüfte Stelle erstellen. Dieser enthält neben den Prüfungsfeststellungen auch Empfehlungen und Abhilfemaßnahmen für die Zwischengeschaltete Stelle. Die Umsetzung der Empfehlungen und Abhilfemaßnahmen wird überwacht . Die Prüfungsplanung wird mit der EU-Bescheinigungsbehörde und ggf. mit der EU-Prüfbehörde abgestimmt, um Synergieeffekte zu nutzen und die Qualitätskontrollen sinnvoll in die Verwaltungsverfahren der Zwischengeschalteten Stellen zu integrieren. 9. Welcher Zeitplan ist zur Einrichtung der neuen Kontrollstelle vorgesehen? Welche Form der Stellenbesetzung ist vorgesehen? Welche personelle Ausstattung ist geplant? Bitte Anzahl der Vollzeitäquivalente angeben. Es wird ein neuer Arbeitsplatz (ein Vollzeitäquivalent, Sachbearbeiter/in) geschaffen , der direkt bei der EU-Verwaltungsbehörde im Ministerium der Finanzen angesiedelt ist. Der Bewerbungsprozess ist abgeschlossen. Die Einstellung der neuen Arbeitskraft wird für Juni 2015 angestrebt. Um die für die Förderperiode 2014 bis 2020 notwendige Prüfintensität zu gewährleisten, plant die EU-Verwaltungsbehörde , weiteres Personal zu gewinnen.