Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4115 02.06.2015 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 03.06.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tierschutzrechtliche Kontrollen der Schweinezuchtanlage in Maasdorf („Schweinehochhaus“) Kleine Anfrage - KA 6/8726 Vorbemerkung des Fragestellenden: Diese Anfrage bezieht sich auf die Schweinzuchtanlage der JSR Hybrid Deutschland GmbH in Maasdorf - auch als „Schweinehochhaus“ bekannt und im Folgenden als „Anlage“ bezeichnet. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Wie viele tierschutzrechtliche Kontrollen der Anlage gab es seit dem 1. Januar 2012? Bitte auflisten mit Datum und Angaben zum Umfang der Kontrollen (Anzahl der Kontrolleure, angemeldet oder unangemeldet, welche Bereiche der Anlage wurden kontrolliert). Seit dem 1. Januar 2012 gab es fünf tierschutzrechtliche Kontrollen in der Schweinezuchtanlage der JSR Hybrid Deutschland GmbH in Maasdorf. Die Informationen zu den stattgefundenen Kontrollen sind der anliegenden Tabelle zu entnehmen. 2. Welche Mängel bzw. Verstöße gegen das Tierschutzrecht wurden bei die- sen Kontrollen festgestellt? Bitte auflisten und den Kontrollen unter Frage 1 zuordnen. Die Informationen sind der anliegenden Tabelle zu entnehmen. 2 3. Welche Maßnahmen und/oder Buß- oder Zwangsgelder wurden in Folge dieser Kontrollen angeordnet? Bitte auch hier den Kontrollen unter 1 zuordnen . Die Informationen sind der anliegenden Tabelle zu entnehmen. 4. Welche der angeordneten Maßnahmen wurden vom Betreiber umgesetzt? Welche nicht? Die Informationen sind der anliegenden Tabelle zu entnehmen. 5. In der Mitteldeutschen Zeitung (Ausgabe Köthen) vom 16. März 2015 war zu lesen, dass nach dem Bericht des Fernsehsenders RTL vom 2. März 2015 eine vom Landwirtschaftsministerium veranlasste tierschutzrechtliche Kontrolle in der Anlage stattgefunden habe. Der Zeitungsbericht zitiert den Sprecher des Ministeriums: „Die Kontrolle deckte tatsächlich Mängel auf: teilweise zu schmale Kastenstände, unzureichend ausgestattete Liegefläche, teilweise zu dunkel, ungenügende Sauberkeit. Das sind aber alles in allem keine gravierenden Mängel.“ Im MDR Fernsehen („MDR aktuell“ vom 16. März 2015) sagte ein anderer Mitarbeiter des Landwirtschaftsministeriums , dass auch das Futterregime in der Anlage nicht gestimmt habe. Wie kann es sein, dass vor dem Hintergrund dieser Liste tierschutzrechtlicher Verstöße die festgestellten Mängel von den Behörden als „nicht gravierend“ eingestuft werden? Gemäß Anhang III zu Artikel 3 Buchstabe d) der Entscheidung 2006/778/EG der Kommission vom 14. November 2006 über Mindestanforderungen an die Erfassung von Informationen bei Kontrollen von Betrieben, in denen bestimmte landwirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, sind administrative Kategorien der Verstöße sowie Maßnahmen der zuständigen Behörde festgelegt. Verstöße der Kategorie A sind binnen einer Frist von weniger als drei Monaten zu beseitigen . Es wird keine sofortige Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens angeordnet. Verstöße der Kategorie B haben die Aufforderung, den Verstoß/die Verstöße binnen einer Frist von mehr als drei Monaten zu beseitigen . Wie bei einem Verstoß der Kategorie A ist keine sofortige Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens notwendig. Verstöße der Kategorie C sind gravierend und haben die sofortige Einleitung eines Ordnungswidrigkeits - oder Strafverfahrens zur Folge. Die bei den o. g. Kontrollen vorgefundenen tierschutzrechtlichen Verstöße und die angeordneten Maßnahmen sind in die Kategorie A und bei der Kastenstandhaltung in Kategorie B einzustufen. Insofern kann momentan nicht von gravierenden Mängeln gesprochen werden. 6. Wie erklärt die Landesregierung die Tatsache, dass die in der Kontrolle nach der RTL-Berichterstattung (2. März 2015) festgestellten Verstöße gegen das Tierschutzrecht bei vorausgegangenen Kontrollen nicht bemerkt wurden? Wie bereits zur Beantwortung der Kleinen Anfrage KA 6/8701 ausgeführt, haben die aktuellen Vorgänge im Zusammenhang mit tierschutzrechtlichen Ver- 3 stößen in großen Sauen haltenden Betrieben auf systematische Verstöße in einzelnen Bereichen hingewiesen. Eine wirksame Aufgabenwahrnehmung lag nicht in jedem Fall vor. Im Ergebnis der Kontrollen erfolgte eine Ursachenanalyse , die zu einer Ausweitung der Überwachungskonzepte geführt hat. Es wird für erforderlich gehalten, die diesjährigen Tierschutzkontrollen in Schweinehaltungen auf Sauen haltende Betriebe zu fokussieren. Das Kontrollkonzept beinhaltet - Übersicht und Struktur Sauen haltender Betriebe in Sachsen-Anhalt, - Betriebsklassifizierung in Kategorie 1 bis 5 (Klassifizierung nach Anzahl der Sauen), - Kontrollkonzept nach Kategorieschlüssel für alle Betriebe und Landkreise, - Festlegung der anteilig zu besuchenden Betriebe/Landkreis sowie - Festlegung der Kontrolltermine/Landkreis. Für das Kontrollkonzept sind Kontrollhilfen für die Datenerhebung im Stall erarbeitet worden. Die Grundlage dazu bilden die Checklisten „Schwein“ aus dem Handbuch „Nutztierkontrollen“. Diese sollen die Dokumentation erleichtern und eine rückwirkende Plausibilisierung der Vorortkontrollen ermöglichen. Mit dem Kontrollkonzept, das bereits in der 20. Kalenderwoche gestartet ist, wird eine Einschätzung der gegenwärtigen Situation in Bezug auf die Einhaltung tierschutzrechtlicher Mindeststandards in Sauen haltenden Betrieben aller Größenkategorien ermöglicht. Tierschutzrechtliche Kontrollen der Schweinezuchtanlage in Maasdorf ("Schweinehochhaus") Kleine Anfrage KA 6/8726 - Beantwortung der Fragen 1 bis 4 Datum Anzahl Kontrol- leure Anmeldung/ Datum Anmeldung Grund Anmeldung kontrol- lierte Bereiche festgestellte Verstöße Maßnahmen Stand der Umsetzung 29.11.2012 1 ja/27.11.2012 keine funktionstüchtige Alarmanlage vorhanden schriftliche Anordnung (Kontrollbericht) zur Bereitstellung einer funktionstüchtigen Alarmanlage Mangel behoben (Nachkontrolle 18.04.2013) 18.04.2013 1 ja/16.04.2013 keine keine 16.10.2014 1 ja/14.10.2014 Kastenstände entgegen § 24(4) TierSchNutztV, jedoch übergangsweise zwischen zwei Sauen ein leerer Kastenstand, seitliches Ausstrecken in leeren Kastenstand möglich (Abklärung mit LVwa LSA seitens VLÜA ABI) Anhörung zur Verfügung zur Erfüllung § 24(4) TierSchNutztV vom 25.03.2015 mit Termin zur Umsetzung zum 30.06.2015, Frist der Anhörung 10.04.2015 Äußerung der HET GmbH vom 02.04.2015 zu Anhörung: Umsetzung der Bestimmungen des § 24(4) TierSchNutztV bis 30.06.2015 einzelne Sauen im Abferkelbereich zu dünn schriftliche Anordnung zur Anpassung des Fütterungs- managements (Kontrollbericht), Frist 10.03.2015 Mangel behoben (Nachkontrolle 02.04.2015) einzelne Sauen mit Rückenläsionen schriftliche Anordnung zur Abklärung und Behandlung vereinzelter Rückenläsionen (Kontrollbericht), Frist 10.03.2015 Mangel behoben (Nachkontrolle 02.04.2015) starke Verschmutzung in Eberbuchten und Gruppenhaltung/Sauen schriftliche Anordnung zur Anpassung Reinigungsregime (Kontrollbericht), Frist 10.03.2015 Mangel behoben (Nachkontrolle 02.04.2015) 10.03.2015 2 ja/09.03.2015 Gewähr- leistung der Anwesenheit der verant- wortichen Person Gesamt- bestand Datum Anzahl Kontrol- leure Anmeldung/ Datum Anmeldung Grund Anmeldung kontrol- lierte Bereiche festgestellte Verstöße Maßnahmen Stand der Umsetzung Gewähr- leistung der Anwesenheit der verant- wortichen Person Gesamt- bestand keine Dokumentation von Verlustursachen schriftliche Anordnung zur Dokumentation von Verlustursachen (Kontrollbericht), Frist 10.03.2015 Mangel behoben (Nachkontrolle 02.04.2015) keine ausreichende Hinzuziehung eines Tierarztes gewährleistet schriftliche Anordnung zur ausreichende Heranziehung des bestandsbetreuenden Tierarztes (Kontrollbericht), Frist 17.03.2015 Mangel behoben (Betreuungsbestätigung durch niedergelassene TÄ vom 16.03.2015) Liegeflächen/Sauen im Abferkelbreich teilweise nicht rechtskonform schriftliche Anordnung zur Einhaltung der Maßgaben Liegeflächen/ Abferkelbereich (Kontrollbericht), Frist 24.03.2015 Mangel behoben (Nachkontrolle 02.04.2015) Liegeflächenanteil/Zuchtläufer nicht rechtskonform (Perforationsgrad > 15 %) schriftliche Anordnung zur Einhaltung der Maßgaben Liegeflächen/ Zuchtläufer (Kontrollbericht), Frist 31.03.2015 Mangel behoben (Nachkontrolle 02.04.2015) Richtwerte für Spaltenweiten in Kastenständen und teilweise bei Zuchtläufern nicht eingehalten schriftliche Anordnung zur Einhaltung der Richtwerte für Böden/ Spaltenweite (Kontrollbericht), Frist 31.03.2015 Mangel behoben (Nachkontrolle 02.04.2015) Beleuchtungsstärke von mind. 80 Lux teilweise nicht gewährleistet schriftliche Anordnung zur Einhaltung 80 Lux Beleuchtungsstärke (Kontrollbericht), Frist 30.04.2015 Mangel behoben ( Nachkontrolle 04.05.2015) 02.04.2015 1 ja/31.03.2015 keine keine 04.05.2015 1 ja/30.04.2015 keine keine 10.03.2015 2 ja/09.03.2015 Gesamtbestand Gewähr- leistung der Anwesenheit der verant- wortichen Person Gewähr- leistung der Anwesenheit der verantw. Person Mängel aus Kontrolle vom 10.03.2015