Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4116 02.06.2015 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 03.06.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hendrik Lange (DIE LINKE) Hochschulpakt III Kleine Anfrage - KA 6/8770 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Vorbemerkung: Die Regierungschefs des Bundes und der Länder stimmten am 11. Dezember 2014 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes über den Hochschulpakt 2020 (Bund-Länder-Vereinbarung zum Hochschulpakt 2020) zu. Sie regelt die Finanzierung der zweiten Programmphase ab 2015 sowie die von 2016 bis 2020 geltende dritte, abschließende Programmphase (inclusive der Ausfinanzierung bis 2023) und trat am 19. März 2015 in Kraft. Für wesentliche Teile der letzten Phase des Hochschulpaktes 2020 bilden die Ausgangsdaten des Bezugsjahrs 2005 die Grundlage. Frage 1: Welche Studienanfängerzahlen im 1. Hochschulsemester müssen die Hochschulen in Sachsen-Anhalt im Jahr 2015 und in den Jahren der dritten Programmphase des Hochschulpaktes konkret erreichen, um die zur Verfügung stehenden Bundesmittel vollständig zu nutzen? Bitte geben Sie die Zahlen für jedes Jahr bis 2020 an. Gliedern Sie, wenn möglich , die Gesamtzahl auf die Hochschulen in Sachsen-Anhalt auf. Geben Sie zusätzlich die Zahlen für Human- und Zahnmedizin gesondert an. Geben Sie zum Vergleich die Studienanfängerzahlen im 1. Hochschulsemester aus den Jahren 2005 bis 2014 an, und zwar als Gesamtzahlen für das Land und aufgeschlüsselt auf die einzelnen Hochschulen sowie auf Human- und Zahnmedizin. 2 Mit der neuen Bund-Länder-Vereinbarung zum Hochschulpakt 2020 vom 19. März 2015 wird auf eine Festbetragsfinanzierung umgestellt. Grundlage der Zahlung der Bundesmittel sind die Studienanfängerzahlen laut Vorausberechnung der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 8. Mai 2014 für die Jahre 2014 bis 2025 (KMK-Prognose 2014, KMK-Dokumentation Nr. 205). Daraus leitet sich die in Sachsen-Anhalt zu erbringende Anzahl an Studienanfängern (StudA; Tabelle 1) ab. Um vollständig, d. h. ohne Ausgleiche mit anderen Ländern oder Rückzahlungen an den Bund, am Hochschulpakt teilzuhaben, muss die KMK-Prognose 2014 erfüllt werden. Tabelle 1: StudA für Sachsen-Anhalt gemäß KMK-Prognose 2014 für die Jahre 2015-2020 (einschließlich Human- und Zahnmedizin) 2015 2016 2017 2018 2019 2020 9.812 9.871 9.875 9.896 9.857 9.775 Die Aufschlüsselung der StudA auf die Hochschulen (HS) des Landes im Ressortbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft (MW) soll Bestandteil der noch zwischen den HS und dem MW abzuschließenden Vereinbarung zur Umsetzung des Hochschulpaktes 2020 in Sachsen-Anhalt sein (siehe Tabelle 2). Sie basiert auf einem bereits etablierten Verfahren aus der ersten und zweiten Phase des Hochschulpaktes 2020. Tabelle 2: Aufteilung der StudA-Vorgaben auf die HS entsprechend KMK-Prognose 2014 (einschließlich Human- und Zahnmedizin) MLU OvGU KHH HAn HHz HMd-Sdl HoMe HS-aMW Summe 2015 3.440 2.207 177 1.320 618 1.208 731 111 9.812 2016 3.461 2.220 178 1.328 622 1.216 735 111 9.871 2017 3.464 2.221 178 1.328 622 1.216 735 111 9.875 2018 3.471 2.226 178 1.331 623 1.219 737 111 9.896 2019 3.456 2.217 178 1.326 621 1.214 734 111 9.857 2020 3.427 2.198 176 1.315 616 1.204 728 111 9.775 Legende: MLU = Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg OvGU = Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg KHH = Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle HAn = Hochschule Anhalt HHz = Hochschule Harz HMd-Sdl = Hochschule Magdeburg-Stendal HoMe = Hochschule Merseburg HS-aMW = Hochschulen außerhalb MW-Ressort (Fachhochschule Polizei Aschersleben, Theologische Hochschule Friedensau, Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Halle) Entsprechend § 1 der Bund-Länder-Vereinbarung zum Hochschulpakt 2020 verpflichtet sich Sachsen-Anhalt, die Studienanfängerkapazität des Jahres 2005 in den Fächern Human- und Zahnmedizin aufrecht zu erhalten. Diese Studienanfängerkapazität beträgt für die MLU und OvGU je 185 Studienanfänger in der Humanmedizin sowie zusätzlich an der MLU 40 Studienanfänger in der Zahnmedizin. SachsenAnhalt kommt seit Beginn des Hochschulpaktes diesbezüglich seinen Verpflichtungen nach (siehe auch Zielvereinbarungen 2015-2019 zwischen dem MW und den Medizinischen Fakultäten vom 29. Januar 2015). Die StudA-Zahlen im 1. Hochschulsemester aus den Jahren 2005 bis 2014 können als Gesamtzahlen für das Land und aufgeschlüsselt nach HS (einschließlich der Human- und Zahnmedizin) der Tabelle 3 entnommen werden. Sie werden unter 3 http://www.mw.sachsen-anhalt.de/themen/hochschulen/hochschulstatistik/ (Stand 5. Mai 2015) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Tabelle 3: StudA im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte) in Sachsen-Anhalt (einschließlich Human- und Zahnmedizin) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 MLU 2.787 2.266 2.649 3.019 3.061 3.423 3.813 3.587 3.417 2.477 OvGU 2.228 2.470 2.602 2.680 2.730 2.429 2.754 2.390 2.516 2.572 KHH 143 131 140 135 149 193 128 184 121 129 HAn 1.255 1.096 1.346 1.412 1.269 1.439 1.477 1.391 1.233 1.408 HHz 582 544 693 757 841 633 721 610 595 593 HMd-Sdl 1.020 1.120 1.259 1.364 1.440 1.291 1.295 1.294 1.282 1.175 HoMe 639 748 580 567 567 509 525 515 566 601 MWRessort 8.654 8.375 9.269 9.934 10.057 9.917 10.713 9.971 9.730 8.955 FH Polizei 69 66 45 137 115 118 116 93 94 91 HGS 13 Friedensau 38 37 25 26 53 44 63 44 47 65 EKH 4 9 7 10 5 6 4 10 3 7 SachsenAnhalt 8.765 8.487 9.346 10.120 10.230 10.085 10.896 10.118 9.874 9.118 Quelle: amtliche Statistik des statistischen Bundesamtes, Jahr = Sommer- plus folgendes Wintersemester, Angaben 2014 vorläufig, Stand März 2015 Legende: MLU = Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg OvGU = Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg KHH = Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle HAn = Hochschule Anhalt HHz = Hochschule Harz HMd-Sdl = Hochschule Magdeburg-Stendal HoMe = Hochschule Merseburg FH Polizei = Fachhochschule Polizei Aschersleben HGS = Hochschule für Gesundheitswesen und Sozialarbeit Bratislava (Weißenfels) Friedensau = Theologische Hochschule Friedensau EKH = Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Halle In der Tabelle 4 sind die in der Tabelle 3 enthaltenen StudA-Zahlen der Human- und Zahnmedizin für die Jahre 2005 bis 2013 gesondert aufgeführt. Für das Jahr 2014 liegen noch keine amtlichen Daten der einzelnen Hochschulen für diese Studienfächer vor. Zu beachten ist zudem, dass der Meldetermin nicht alle tatsächlichen StudA erfasst, da im Allgemeinen aufgrund gerichtlicher Verfahren weitere StudA nach dem Erfassungstermin hinzukommen. Tabelle 4: StudA im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte) in Sachsen-Anhalt für Human- und Zahnmedizin 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 MLU – HM 199 187 175 225 219 246 212 204 206 MLU – ZM 24 43 36 36 38 36 36 36 35 OvGU – HM 176 182 180 203 185 178 191 183 157 Quelle: amtliche Statistik des statistischen Landesamtes, Jahr = Sommer- plus folgendes Wintersemester, Stand März 2015 Legende: MLU-HM = Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Humanmedizin MLU-ZM = Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Zahnmedizin OvGU-HM = Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Humanmedizin 4 Frage 2: Welche Besonderheiten gelten für das Jahr 2015? Wie gestaltet sich hier die Mittelzuweisung und welche Studienanfängerzahlen sind jeweils zugrunde zu legen? Die Bund-Länder-Vereinbarung zum Hochschulpakt 2020 trat am 19. März 2015 in Kraft und regelt die Finanzierung der zweiten Programmphase ab 2015 sowie ab 2016 die dritte Programmphase. Sie umfasst somit zwei unterschiedliche Programmphasen . Daher gelten bestimmte Maßgaben der Vereinbarung zur dritten Programmphase erst ab 2016. Hierzu zählt u.a. die Maßgabe zum Mitteleinsatz für zielgerichtete Maßnahmen, um mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem Abschluss zu führen . Für die im Wintersemester 2014/2015 immatrikulierten 8955 StudA im ersten Studiensemester erfolgte zwischenzeitlich die Zuweisung der ersten und zweiten Rate des Bundes an Sachsen-Anhalt auf Grundlage der Vereinbarung zur zweiten Programmphase (in der dort vereinbarten Höhe). In Sachsen-Anhalt erfolgt die Umsetzung der zweiten Programmphase des Hochschulpakts 2020 auf Grundlage der Vereinbarung zwischen dem MW und den HS vom 4. Juli 2011. Die Bundesmittel wurden dieser Vereinbarung gemäß den HS zugewiesen. Entsprechend den Zielvereinbarungen 2015-2019 soll für die Umsetzung der dritten Phase des Hochschulpakts 2020 zwischen dem MW und den HS eine neue Vereinbarung abgeschlossen werden. Der Entwurf der Vereinbarung orientiert sich an dem bisherigen Verfahren und befindet sich derzeit in der Abstimmung mit den HS. Die Bundesmittel werden vollständig an die HS ausgereicht. Die Ausreichung erfolgt nach einem Berechnungsverfahren im Wesentlichen anhand des Anteils der Hochschulen an den erreichten StudA-Zahlen in Sachsen-Anhalt. Die vollständige Ausreichung der Mittel an die HS bedeutet auch, dass das MW für mögliche Rückzahlungen an den Bund keine Rücklagen bildet. Etwaig anfallende Rückzahlungen wären dann von den HS zu tragen. Die HS wurden darüber in Kenntnis gesetzt. Zu den Modalitäten werden derzeit Gespräche mit den HS geführt. Frage 3: Wo wird die nach Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes über den Hochschulpakt 2020 erforderliche Gegenfinanzierung des Landes veranschlagt? Muss davon ausgegangen werden, dass, wenn die entsprechenden Studienanfängerzahlen durch einzelne Hochschulen nicht erreicht werden und die zur Verfügung stehenden Bundesmittel nicht voll ausgeschöpft werden können auch der Gegenfinanzierungsanteil des Landes an diese Hochschulen sinkt? Wenn ja, nach welchem Verfahren werden diese Mittel von diesen Hochschulen zurückgeführt? Der § 2 (Finanzbereitstellung) Abs. 5 der Bund-Länder-Vereinbarung sagt hierzu aus (siehe auch http://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Papers/BLV-HSPA-III.pdf, Stand 5. Mai 2015): „Die einzelnen Länder verpflichten sich, zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung der Ziele nach § 1 zusätzliche finanzielle Leistungen zu erbringen, die den erhalte- 5 nen Bundesmitteln für zusätzliche Studienanfänger gegenüber dem Referenzjahr 2005 entsprechen.“ Grundlage des Nachweises der Gegenfinanzierung sind die Gesamtbudgets der HS aus dem Jahr 2005. Der Nachweis der Gegenfinanzierung Sachsen-Anhalts erfolgt hochschulübergreifend und - wie bereits auch in den vorherigen Phasen - basierend auf den Steigerungen der aktuellen Hochschulbudgets gegenüber dem Referenzjahr 2005. Somit ist zu vermeiden, dass nach Abzug der anfallenden Gegenfinanzierung vom aktuellen Gesamtbudget der HS die Höhe der Gesamtbudgets der HS von 2005 unterschritten wird. Angesichts der derzeitigen mittelfristigen Finanzplanung ist von einer gesicherten Gegenfinanzierung des Hochschulpaktes 2020 auszugehen. Die Gegenfinanzierungsmittel sind entsprechend den Zielen des Hochschulpaktes 2020 einzusetzen und die HS haben darüber zu berichten. Hierzu wird die Höhe der Gegenfinanzierung anteilig auf die HS entsprechend den Berechnungsmodalitäten der Vereinbarung zur Umsetzung des Hochschulpaktes 2020 umgelegt. Im Falle einer Minderung der Hochschulpaktmittel Sachsen-Anhalts durch Ausgleiche unter den Ländern, bei Anpassungen der Prognose oder im Fall von Rückzahlungen von Mitteln direkt an den Bund würde sich auch die Höhe der Gegenfinanzierung (siehe hierzu § 2 Abs. 5 der Bund-Länder-Vereinbarung) mindern. Da es sich bei den dann nicht mehr gegenüber dem Bund nachzuweisenden Gegenfinanzierungsmitteln um einen Teil der Gesamtbudgets der HS handelt, müssen diese auch nicht an das Land zurückgezahlt werden. Frage 4: Die Landesregierung hat an verschiedener Stelle erklärt, dass die mit dem sogenannten „Bernburger Frieden“ vereinbarten Konsolidierungsbeiträge der Hochschulen und die in der Hochschulstrukturplanung verankerten Empfehlungen zum Abbau von Studienplätzen führen können. Ohne die in Frage 1 erbetenen Daten zu kennen, ist zu vermuten, dass die KMK Vorausberechnung 2014, auf die die genannte Verwaltungsvereinbarung ausdrücklich Bezug nimmt, in Sachsen-Anhalt erhöhte oder mindestens gleichbleibende Studienanfängerzahlen erforderlich macht. Trifft diese Vermutung zu? Und wenn ja, sieht die Landesregierung ein Spannungsverhältnis zwischen dem aus den Landesvorgaben ggf. resultierenden Studienplatzabbau und dem Ziel des Hochschulpaktes III, u. U. mehr oder gleichviel Studienanfänger als/wie in den Vorjahren aufzunehmen? Wie gedenkt die Landesregierung mit diesem Spannungsverhältnis umzugehen bzw. welche Umstände veranlassen sie, ein solches Spannungsverhältnis ggf. nicht zu sehen? Die Vermutung, dass die Bund-Länder-Vereinbarung zum Hochschulpakt 2020 in Sachsen-Anhalt erhöhte oder mindestens gleichbleibende StudA-Zahlen erforderlich macht, trifft zu. Die KMK-Prognose 2014 für die Jahre 2015-2020 geht von erhöhten StudA-Zahlen gegenüber dem Referenzjahr 2005 aus. Daran orientiert sich die Festbetragsfinanzierung des Bundes für den Hochschulpakt 2020 (siehe auch Antwort zu Frage 1). Auf der Grundlage der Hochschulstrukturplanung 2004 wurde vom Land bisher das Personal für ca. 34.000 Studienplätze finanziert. Die Einsparvorgaben der Hochschulstrukturplanung auf Grundlage der so genannten „Bernburger Vereinbarung“ 6 des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Haseloff mit den Hochschulrektoren des Landes entsprechen im Jahr 2019 der Finanzierung von etwa 1.800 StudienplatzÄquivalenten (siehe Anlage „Tabelle 2 des Entwurfes der Hochschulstrukturplanung - Stand: 16. Januar 2015“). Dabei handelt es sich um Berechnungsgrößen, nicht um hochschulplanerische Normen. Dies rührt daher, dass die Hochschulstrukturveränderungen von 2004 Verlagerungen von Fachbereichen und Studiengängen zwischen den HS in einem erheblichen Umfang erforderten. Um diese zu berechnen, fanden fächergruppenspezifische Summen pro Studienplatz Anwendung. Die erforderliche Stellenstruktur und die Finanzierung der HS wurden daran ausgerichtet. Jede HS erhielt eine feste Zahl von Studienplätzen, für die Personal erforderlich ist und entsprechendes Geld zur Verfügung gestellt wird. Diese Strukturen und die Finanzzuweisungen sind in den letzten Jahren jeweils fortgeschrieben worden. Wenn nun entsprechende Mittelkürzungen durch die Vorgaben der Hochschulstrukturplanung vorgenommen werden, entfällt das entsprechende Äquivalent an Studienplätzen . Die Absenkung der Zuweisungen an die HS führt somit automatisch zu einer Reduzierung der finanzierten Studienplätze, nicht aber notwendigerweise der Studierendenzahlen. Die Mittel des Hochschulpaktes sind ein zeitlich befristeter Zusatzfaktor, der sich auf die Zahl der Studierenden, nicht aber auf die landesseitig geplanten Studienplätze bezieht. Die neuen Länder haben sich mit dem Hochschulpakt verpflichtet, die Kapazität für Studienanfänger im 1. Hochschulsemester des Jahres 2005 (Referenzlinie = 8.765 StudA) aufrechtzuerhalten. Zur Erreichung dieses Zieles erhalten die neuen Länder eine Pauschale, die nur z. T. aus dem Gesamtbudget der HS gegenfinanziert werden muss (siehe auch Frage 3). Dies bedeutet, dass mit der Bund-LänderVereinbarung zum Hochschulpakt 2020 die neuen Länder finanziell unterstützt werden , die StudA-Kapazität aus dem Jahr 2005 zu erhalten. Damit werden SachsenAnhalt zusätzliche Mittel zur Erhaltung der Kapazität zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden die - gegenüber der Zahl von 8.765 StudA im Jahr 2005 - zusätzlichen StudA ebenfalls durch den Hochschulpakt mitfinanziert. Dabei ist zu beachten , dass in den Folgejahren von 2005 die Grundbudgets der HS SachsenAnhalts wesentlich gesteigert wurden. Im Ergebnis ist somit kein Widerspruch zwischen den Zielen der Hochschulstrukturplanung und dem Hochschulpakt erkennbar. Frage 5: Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um der Forderung nach einer Erhöhung des Anteils erfolgreicher Studienabschlüsse gerecht zu werden? Wie sollen die nach der genannten Verwaltungsvereinbarung auf 10 % der Gesamtfördersumme festgelegten Mittel konkret eingesetzt werden? Bitte geben Sie ggf. vorgesehene Kriterien sowie Berichts- und Kontrollverfahren an. Im § 1 Abs. 3 der Bund-Länder-Vereinbarung zum Hochschulpakt 2020 wird hierzu festgelegt: „Um mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen , setzen die Länder ab 2016 bis 2023 jährlich für zielgerichtete Maßnahmen ein Volumen in Höhe von 10 vom Hundert der erhaltenen Bundesmittel und der entsprechenden , zusätzlich bereitgestellten Landesmittel ein.“ 7 Mit dem Bund wurde dazu vereinbart, dass über die entsprechenden Maßnahmen zu berichten ist. Das Verfahren ist dabei offen angelegt, d.h. die Länder können neben den dort genannten Maßnahmen weitere aufnehmen. Die Bundesmittel werden vollständig den HS zur Verfügung gestellt. Das MW initiiert darüber hinaus keine gesonderten Programme. Dies stärkt nicht nur die Autonomie der HS, sondern ist vor dem Hintergrund der mit der Festbetragsfinanzierung verbundenen Mechanismen der beste Weg. Die mit den HS abzuschließende Vereinbarung zur Umsetzung des Hochschulpaktes in Sachsen-Anhalt wird für die dritte Programmphase Forderungen enthalten, die die Maßgaben des Bundes sowie deren Berechnungsgrundlage abbilden. Darüber hinaus werden Beispiele für Maßnahmen zur Verbesserung des Studienerfolgs aufgeführt . Die HS haben in ihren Berichten gegenüber dem Land den Nachweis über den Einsatz der Mittel zu führen.