Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4118 02.06.2015 Hinweis: Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 03.06.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hendrik Lange (DIE LINKE) Ausbildungskapazität für das Lehramt an Grundschulen Kleine Anfrage - KA 6/8773 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage 1: Trifft es zu, dass die Martin-Luther-Universität, statt der in der Zielvereinbarung vereinbarten Zahl von 165 Plätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger für das Lehramt an Grundschulen lediglich mit einer Zielzahl von 145 Plätzen operiert? Wenn das zutrifft, wie bewertet die Landesregierung diesen Umstand und beabsichtigt sie, ggf. dagegen vorzugehen? Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) operiert gegenwärtig mit 146 Plätzen des aktuellen NC-Verfahrens. Damit entspricht die MLU der Übereinkunft in der Zielvereinbarung, der zufolge die Studienanfängerplätze ab WS 2015/16 schrittweise von derzeit 95 erhöht werden sollen. Die NC-Zulassungszahlen für das Wintersemester 2015/2016 betragen im Detail: Deutsch/Mathematik/Englisch: 19 Deutsch/Mathematik/Gestalten: 14 Deutsch/Mathematik/Musik: 14 Deutsch/Mathematik/Sachunterricht: 46 Deutsch/Mathematik/Sport: 19 Deutsch/Mathematik/Ethik: 14 Deutsch/Mathematik/Kath. u. Ev. Religion: 20 Frage 2: 2 Wie legt die Landesregierung die Formulierung in Ziffer 2.2. der Anlage 4 der Zielvereinbarung mit der Martin-Luther-Universität „Universitäre Lehrerbildung “ aus, wonach die Kapazitäten für die einzelnen Schulformen „schrittweise “ erreicht werden sollen? Welche Kapazitäten im Sinne der Ziffer 2.2. der Anlage 4 der Zielvereinbarung mit der Martin-Luther-Universität „Universitäre Lehrerbildung“ erreicht die Martin-Luther-Universität derzeit bei den einzelnen genannten Schulformen? Die Veränderung der Kapazitäten ist schrittweise erforderlich, um entsprechende Anpassungen beim Personal- und Ressourceneinsatz (u. a. in Form von Vereinbarungen mit Schulen für die parallel notwendige Planung der Praktikumsplätze) und um ggf. Nachsteuerungen, vor allem bei der Erhöhung der Kapazitäten beim Sekundarschullehramt , vornehmen zu können. Dort blieb in den letzten Jahren die Nachfrage zum Teil hinter den im Falle einer Umschichtung vom Gymnasiallehramt planerisch erreichbaren Kapazitäten zurück. Im Wintersemester 2014/15 haben sich 445 Studienanfänger/-innen im ersten Hochschulsemester eingeschrieben. Davon entfielen auf die einzelnen Lehramtsstudiengänge : Lehramt an Grundschulen: 88 Lehramt an Förderschulen: 56 Lehramt an Sekundarschulen: 118 Lehramt an Gymnasien: 183 Zusammen mit „Quereinsteigern“ nach einem Studienfachwechsel, der Neueinschreibung von Studienortwechslern aus anderen Universitäten (Einschreibungen in höhere Fachsemester) und Immatrikulationen in berufsbegleitenden Studiengängen ergibt sich eine Gesamtaufnahmekapazität für die Lehramtsstudiengänge im Wintersemester 2014/15 von deutlich über 500 Studienanfängern. Die quantitativen Vorgaben der Zielvereinbarung wurden somit insgesamt nicht verfehlt, wenn auch die Verteilung der in den einzelnen Studiengängen eingeschriebenen Studienanfänger noch nicht mit dem absehbaren künftigen schulformspezifischen Lehrkräftebedarf übereinstimmt . Da aber auch die gegenwärtige Verteilung der Aufnahmekapazität in allen Lehrämtern oberhalb der Einstellungskapazität im Vorbereitungsdienst liegt, korrespondiert die schrittweise Anpassung der Ausbildungskapazitäten mit der Entwicklung der Einstellungskapazitäten des Landes. Frage 3: Welche Vorschläge hat die Martin-Luther-Universität bisher unterbreitet für die Umsetzung der Aufgabe, die in der Fußnote 1 der Anlage 4 der Zielvereinbarung mit der Martin-Luther-Universität „Universitäre Lehrerbildung“ enthalten ist und nach der jene 20 Studienplätze, die durch eine Erhöhung der Regelstudienzeit beim Grundschullehramt „verbraucht“ werden, durch „Umschichtung innerhalb der Universität“ aufgebracht werden sollen? Wenn es diesbezügliche Vorschläge der Universität geben sollte, zu Ungunsten welcher Bereiche wird die Umschichtung erfolgen? Diese Frage ist ein Thema in der derzeit innerhalb der MLU geführten Strukturdebatte . Sie berührt neben den quantitativen auch inhaltliche Fragen. Das Zentrum für Lehrerbildung der MLU hat daher im April 2015 eine Arbeitsgruppe gebildet, der Ver- 3 treter/-innen des Kultusministeriums, des Landesprüfungsamts für Lehrämter, der Institute für Schulpädagogik und Grundschuldidaktik bzw. für Rehabilitationspädagogik sowie des Zentrums für Lehrerbildung selbst angehören. Das Ziel der Arbeitsgruppe ist die Erstellung einer neuen Studienordnung für das Lehramt an Grundschulen, auf deren Grundlage eine Immatrikulation mit einer erhöhten Regelstudienzeit von acht Semestern möglichst bereits zum Wintersemester 2016/17 erfolgen kann.