Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4125 03.06.2015 (Ausgegeben am 04.06.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erfassung von gesicherten und geschaffenen Arbeitsplätzen bei der Verwendungsnachweisprüfung von Fördermitteln Kleine Anfrage - KA 6/8778 Vorbemerkung des Fragestellenden: Ein zentrales Instrument der Wirtschafts- und Regionalpolitik in Deutschland ist die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW). Das Ziel besteht darin, Investitionen und sonstige Maßnahmen in den einzelnen Regionen zu fördern, um zusätzliches Einkommen innerhalb der Region zu generieren und insbesondere wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen und zu sichern. Das Land gewährt nach Maßgabe des Gesetzes über die GRW und auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur des Landes“ Zuwendungen für Investitionen für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft. Durch die Investitionsförderung der GRW werden in strukturschwachen Regionen neue wettbewerbsfähige Dauerarbeitsplätze (DAP) geschaffen oder bestehende Arbeitsplätze dauerhaft gesichert. Die Zweckbindungsfrist für die geschaffenen DAP beträgt fünf Jahre. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage 1: Wie überprüft der Fördermittelgeber, ob durch Fördermittel geschaffene oder gesicherte DAP tatsächlich besetzt sind? 2 Antwort zu Frage 1: Die Einhaltung des Zuwendungszweckes, die Sicherung und Schaffung der DAP sowie deren Besetzung, ist für jedes bewilligte Investitionsvorhaben im Rahmen der GRW (gewerbliche Wirtschaft) sowohl mit dem Verwendungsnachweis als auch mit dem Zweckbindungsnachweis durch den Zuwendungsempfänger nachzuweisen. Die Verwendung der Zuwendung im Rahmen der GRW (gewerbliche Wirtschaft) ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks - Investitionsende des geförderten Investitionsvorhabens - durch den Zuwendungsempfänger der Bewilligungsbehörde nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung wird die vom Zuwendungsempfänger angeforderte Gegenüberstellung der gemäß Zuwendungsbescheid beauflagten zu sichernden und neu zu schaffenden DAP und den tatsächlich vorhandenen DAP/Anzahl der Beschäftigten zum Abschluss des Investitionsvorhabens durch die Investitionsbank SachsenAnhalt geprüft. Mit den Investitionsvorhaben sollen durch die Schaffung von dauerhaft wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen die strukturschwachen Regionen gestärkt werden. Daher müssen für eine Überwachungszeit von mindestens fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens (Zweckbindungszeitraum) die Arbeitsplätze tatsächlich besetzt oder zumindest auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft angeboten werden. Die Erfüllung dieser Auflage ist durch den Zuwendungsempfänger nach Ablauf des Zweckbindungszeitraumes gegenüber der Bewilligungsbehörde unaufgefordert nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt mit dem Formblatt „Nachweis der geschaffenen und besetzten Dauerarbeitsplätze“ (Zweckbindungsnachweis), welches dem Zuwendungsempfänger mit dem Bescheid nach Verwendungsnachweisprüfung ausgehändigt wird. Der Verwendungsnachweis und das Formblatt „Nachweis der geschaffenen und besetzten Dauerarbeitsplätze" werden sowohl durch den Zuwendungsempfänger als auch durch einen berechtigten Prüfer (u. a. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte , vereidigte Buchprüfer) rechtsverbindlich unterschrieben. Das Formblatt wird von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt auf Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben überprüft. In Abhängigkeit von den in Bezug auf das Vorhaben bewilligten Struktureffekten werden z. B. Ausbildungsverträge bzw. Verträge der als FuE-Personal eingestellten Mitarbeiter überprüft. Werden im Rahmen der Überprüfung Unstimmigkeiten festgestellt oder werden Sachverhalte bekannt, die auf Unstimmigkeiten in Bezug auf den Zuwendungsempfänger oder das geförderte Vorhaben schließen lassen (z. B. aus Veröffentlichungen, Hinweisen Dritter), wird eine Vor-Ort-Überprüfung bei dem Zuwendungsempfänger durchgeführt. Im Rahmen der Vor-Ort-Überprüfung werden risikoorientiert z. B. vollständig alle Arbeits- und Ausbildungsverträge und die Zahlungsflüsse in Bezug auf Löhne, Gehälter und sozialversicherungspflichtige Beiträge überprüft. Sofern die Auflage zur Sicherung und Schaffung der DAP sowie deren Besetzung nicht oder nicht in ausreichender Anzahl nachgewiesen wird - und eine Neufestsetzung der Anzahl der beauflagten DAP bzw. eine Verlängerung des Überwachungszeitraumes nicht möglich ist -, liegt ein Verstoß gegen die Auflage des Zuwendungsbescheides vor. In diesen Fällen ergeht ein (Teil-)Widerrufsbescheid gegenüber dem Zuwendungsempfänger. 3 Frage 2: Wie viele der durch Fördermittel geschaffenen oder gesicherten DAP sind tatsächlich besetzt? Frage 3: Wie viele der durch Fördermittel geschaffenen oder gesicherten DAP sind tatsächlich nicht besetzt? Frage 4: Wenn der Landesregierung zu Frage 2 bzw. 3 keine statistischen Angaben vorliegen : Warum erhebt die Landesregierung diese Daten nicht? Wie hoch wäre der bürokratische Aufwand? Hält die Landesregierung die Frage, ob geförderte Arbeitsplätze auch tatsächlich mit Arbeitskräften besetzt werden, für relevant? Antwort zu den Fragen 2, 3 und 4: Die Statistik zur GRW im Land Sachsen-Anhalt folgt den Vorgaben der zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmten Ergebnisdarstellung der regionalen Wirtschaftsförderung (vgl. Koordinierungsrahmen Teil I). Der Erfolg der Förderung wird im Sinne einer Zielerreichungskontrolle in der Dauerhaftigkeit der DAP gemessen (kontinuierliche Besetzung der DAP während des fünfjährigen Zweckbindungszeitraumes). Der Zielerreichungsgrad wird ermittelt durch den Vergleich der geplanten Ziele (Soll gem. Bewilligung bzw. Verwendungsnachweisprüfung ) mit der nach der Durchführung der Maßnahme tatsächlich erreichten Zielrealisierung (Ist gem. Zweckbindungsnachweis), die durch das realisierte Investitionsvorhaben induziert sind. Insofern spiegelt sich die tatsächliche Besetzung der DAP gemäß der beauflagten Anzahl der DAP im Berichtswesen zur Erfolgskontrolle wider. Nicht besetzte DAP sind nicht Bestandteil der Statistik der GRW. Denn beauflagte DAP, die tatsächlich nicht mit Beschäftigen besetzt sind, führen zu einem Auflagenverstoß . Die in den Fragen 2 und 3 angeforderten Angaben können in dieser Form nicht zusammengestellt werden, da diese in der Methodik der GRW-Statistik nicht vorgesehen sind. Die verfügbaren statistischen Auswertungen dienen ausschließlich dazu, die Soll- bzw. Ist-Werte der beauflagten DAP darzustellen. Eine gesonderte Datenerhebung und -erfassung nicht besetzter DAP wird hingegen nicht vorgenommen. Eine solche Datenerhebung und -erfassung würde eine wesentliche Erweiterung des Berichtswesens bedeuten, die sowohl zu erheblichen Initiierungs-/Programmierungsaufwendungen als auch zu Verwaltungsaufwand zur Erfassung bzw. Auswertung seitens der Bewilligungsbehörde führt. Die Sicherung und Schaffung der geförderten DAP sowie deren Besetzung als Zuwendungszweck haben eine hohe Relevanz. Es kommt dabei nicht auf eine statistische Darstellung von nicht besetzten DAP sondern darauf an, dass Fördermittel für DAP, die nicht oder nicht mehr bestehen und deren Besetzung nicht oder nicht in ausreichender Anzahl nachgewiesen wird, zurückgefordert werden. Dies setzt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt um, in dem sie gegebenenfalls GRW-Förderungen (teilweise) widerruft. 4 Frage 5: Bei wie vielen Projekten ergab die Verwendungsnachweisprüfung, dass nicht alle der geförderten DAP tatsächlich besetzt waren? Bei wie vielen dieser Projekte wurden Rückforderungen seitens des Fördermittelgebers geltend gemacht ? Bitte auch die Summe der Rückforderungen, die sich auf diesen Sachverhalt beziehen, angeben. Antwort zu Frage 5: In Ergänzung der Ausführungen unter Frage 2 bis 4 ist festzuhalten, dass eine qualitative Auswertung zum Grund eines (Teil-)Widerrufes nicht möglich ist, da dieser nicht gesondert erfasst wird. Die Gründe für einen (Teil-) Widerruf sind förderrechtlich bedingt vielfältig. Neben der Nichtbesetzung von Arbeitsplätzen sind dies u. a. Nichtförderfähigkeit der Investitionskosten, Überschreitung des Subventionswertes (z. B. aufgrund weiterer hinzugetretener öffentlicher Finanzierungsmittel), Verfehlung des Zuwendungszwecks, Nichteinhaltung eines spezifischen Förderkriteriums, Insolvenz, Stilllegung der Betriebsstätte, Verkauf/Vermietung der Betriebsstätte u. a.; die einzelnen Gründe können auch kombiniert auftreten. Seitens der Investitionsbank Sachsen-Anhalt wird eingeschätzt, dass in ca. 10 % der Projekte, für die ein (Teil-)Widerruf ausgesprochen wird, der wesentliche Grund in der teilweisen Nichtbesetzung von Arbeitsplätzen liegt. Frage 6: Welche Gründe wurden seitens der Fördermittelempfänger dafür angeführt, dass nicht alle der geförderten DAP tatsächlich besetzt waren? In wie vielen Fällen ist der Fördermittelgeber der Argumentation der Fördermittelempfänger gefolgt und hat von einer Rückforderung abgesehen? Antwort zu Frage 6: Von den Zuwendungsempfängern werden insbesondere folgende Gründe aufgeführt: - grundlegende marktstrukturelle Veränderungen, - Wirtschafts- und Finanzkrise und damit verbundene Auftrags-, Umsatz- und Gewinneinbrüche und - nachweislich vorgenommene Ausschreibungen der Arbeitsplätze bei der Agen- tur für Arbeit bzw. anderweitig nachweisbare Bemühungen, Arbeitnehmer einzustellen (z. B. Zeitungsannoncen). In diesen Fällen liegt es im Ermessen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, ob sie gegebenenfalls von einer Rückforderung (teilweise) absehen kann. Nicht anerkannt werden als Gründe durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt z. B. konjunkturelle Einbrüche oder keine geeigneten Bewerber (ohne Nachweis von Ausschreibungen etc.).