Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4130 03.06.2015 (Ausgegeben am 04.06.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Kita-Statistik des Landesjugendamtes Kleine Anfrage - KA 6/8788 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung: Das Landesjugendamt besteht aus den beiden Referaten 601 (Kinder und Jugend) und 602 (Familie und Frauen) im Landesverwaltungsamt. 1. Mit welchen personellen und finanziellen Ressourcen war die Erstellung der Kita-Statistik des Landesjugendamtes verbunden? Bitte dazu die zur Erfüllung dieser Aufgabe veranschlagten VZÄ sowie deren Eingruppierung und Grundgehalt für die Jahre 2010 bis 2013 angeben und darstellen, welcher zeitlicher Umfang pro Arbeitsjahr dafür notwendig gewesen ist. Für die Erfüllung der Aufgabe „Vorbereitung, Erstellung und Auswertung der Personal- und Platzzahlmeldung“ (Kita-Statistik) wurde im Referat 601 in den Jahren 2010 bis 2013 eine Sachbearbeiterin eingesetzt. Im Jahr 2010 zeichnete eine Sachbearbeiterin der Vergütungsgruppe IVb, Fallgruppe 1a BAT-O (übergeleitet in die Entgeltgruppe 9 TV-L) für diese Aufgabe verantwortlich. Nach ihrem Ausscheiden nahm eine Sachbearbeiterin der Besoldungsgruppe A 11 BesO diese Aufgabe in den Jahren 2011 bis 2013 wahr. Beide Sachbearbeiterinnen waren jeweils in einem Umfang von 6.720 Minuten (112 Stunden = 14 Tage) pro Jahr mit dieser Aufgabe betraut. 2 2. Bitte angeben, wie viele VZÄ in den Jahren 2010 bis 2013 insgesamt im Landesjugendamt beschäftigt waren und darstellen, in welchem Verhältnis die mit Frage 1 erfragten Ressourcen zu den gesamten Ressourcen des Landesjugendamtes stehen. Den Angaben liegen folgende Personalwerte zugrunde: 1,0 Vollzeitäquivalent (VZÄ) = 91.242 Jahresarbeitsminuten (JAM) bzw. 1.520,70 Stunden. Die Ergebnisse der JAM und Stunden wurden jeweils entsprechend auf- bzw. abgerundet. Referat Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 601 (39 Bedienstete) 30,75 VZÄ = 46.762 Stunden (2.805.692 JAM) (40 Bedienstete) 30,91 VZÄ = 47.005 Stunden (2.820.290 JAM) (37 Bedienstete) 29,66 VZÄ = 45.104 Stunden (2.706.238 JAM) (33 Bedienstete) 28,00 VZÄ = 42.580 Stunden (2.554.776 JAM) 602 (25 Bedienstete) 19,58 VZÄ = 29.775 Stunden (1.786.518 JAM) (20 Bedienstete) 17,66 VZÄ = 26.856 Stunden (1.611.334 JAM) (19 Bedienstete) 16.71 VZÄ = 25.411 Stunden (1.524.654 JAM) (22 Bedienstete) 18,41 VZÄ = 27.996 Stunden (1.679.765 JAM) Gesamt (64 Bedienstete) 50,33 VZÄ = 76.537 Stunden (4.592.210 JAM) (60 Bedienstete) 48,57 VZÄ = 73.861 Stunden (4.431.624 JAM) (56 Bedienstete) 46,37 VZÄ = 70.515 Stunden (4.230.892 JAM) (55 Bedienstete) 46,41 VZÄ = 70.576 Stunden (4.234.541 JAM) Verhältnis Ressourcen Frage1 zu Gesamtressourcen 0,15% 0,15% 0,16% 0,16% 3. Wie bewertet die Landesregierung rückblickend den Aufwand für die Er- stellung der Statistik? Die Landesregierung ist der Auffassung, dass der Aufwand bei den Trägern der Kindertageseinrichtungen für die Erstellung einer zweiten, nicht amtlichen Statistik , deren Stichtag lediglich zwei Monate vor der amtlichen Statistik liegt, die beim Statistischen Landesamt geführt wird und weitgehend die gleichen Daten erfasst, nicht gerechtfertigt ist.