Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4153 09.06.2015 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 10.06.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Helga Paschke (DIE LINKE) Unplanmäßige Personalabgänge in der Landesverwaltung Kleine Anfrage - KA 6/8767 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Namens und im Auftrag der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die im Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage durch die Ressorts gemeldeten unplanmäßigen Personalabgänge im Jahr 2014 weichen von der Beantwortung der KA 6-8704 vom 6. März 2015 des Abgeordneten Swen Knöchel (DIE LINKE ) - Personalausgaben im Haushaltsvollzug 2014 - ab. Die unterschiedlichen Ergebnisse bei den Antworten der Ressorts auf die Kleinen Anfragen lassen sich weitestgehend damit erklären, dass bei der KA 8704 befristet beschäftigtes Personal unberücksichtigt blieb. Darüber hinaus werden die Abgangsgründe bei den Ressorts unterschiedlich abgegrenzt und statistisch zusammengefasst. Des Weiteren wurde bei der Beantwortung der KA 6-8767 das Hochschulpersonal nicht berücksichtigt. 1. Wie viele unplanmäßige Personalabgänge in der Landesverwaltung seit dem Jahr 2013 gab es? Bitte nach Ressorts, nach Jahren und nach Geschlecht aufschlüsseln. Der Beantwortung der Anfrage liegt folgende Definition für einen „unplanmäßigen Personalabgang“ zugrunde: Ein Personalabgang wird dann als unplanmäßig gewertet, wenn der entsprechende Bedienstete den Landesdienst vor Erreichen der Regelaltersgrenze endgültig verlässt. In der betroffenen Personengruppe sind befristete und unbefristete Bedienstete enthalten. 2 Die zahlenmäßige Antwort der Frage 1 insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach den einzelnen Ressorts kann der Anlage 1 entnommen werden. 2. Worin lagen die hauptsächlichen Gründe für diese unplanmäßigen Perso- nalabgänge und wie stellen sie sich Zahlenmäßig dar? Die zahlenmäßige Antwort der Frage 2 kann der Anlage 2 entnommen werden. 3. Welches Finanzvolumen wurde seit 2013 jährlich durch diese unplan- mäßigen Personalabgänge eingespart? Die Höhe der durch unplanmäßige Personalabgänge errechneten Personalkosteneinsparungen können der zusammenfassenden Darstellung der Anlage 3 entnommen werden. Als Personalkosteneinsparungen wurden unabhängig vom Zeitpunkt des Ausscheidens der Bediensteten im jeweiligen Jahr sowie von durch die Dienststellen vorgenommenen Kompensationsmaßnahmen (Nachbesetzung etc.) die jeweiligen Jahresbruttopersonalkosten zugrunde gelegt. Im Bereich des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung erfolgte die Berechnung der Personalkosten monatsgenau. Zur Berechnung des eingesparten Finanzvolumens wurden die in der Anlage 3 a aufgeführten Durchschnittswerte1 der Personalkosten herangezogen, Sach- und Gemeinkosten blieben darin unberücksichtigt. 4. Mit welchen Maßnahmen wurden diese Personalabgänge kompensiert? Bitte nach Ressorts aufschlüsseln. Die durch die Ressorts infolge unplanmäßiger Personalabgänge vorgenommenen Kompensationsmaßnahmen können der Anlage 4 entnommen werden. 1 Quelle: Bericht des Interministeriellen Arbeitskreises Investitionsbank Sachsen-Anhalt zur Fortschreibung des Berichtes „Übertragung von Förderprogrammen auf die IB“