Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4165 15.06.2015 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 16.06.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Agrarstruktur in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8797 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der „top agrar“ Ausgabe 5/2015 legt Minister Aeikens seine Vorstellungen zum geplanten Agrarstrukturgesetz dar. Es werden nun seitens des Landesbauernverbandes Befürchtungen laut, dass einzelne Gesellschaftsformen zukünftig beim Erwerb von Boden beschnitten würden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Vorbemerkung: Boden ist die wichtigste Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft und nicht vermehrbar . Gesetzliche Bestimmungen im Bereich des Bodeneigentums und der Bewirtschaftung von Pachtflächen sollten deshalb so ausgestaltet sein, dass eine Vielzahl landwirtschaftlicher Unternehmen - unabhängig von ihrer Rechtsform - zur gesellschaftlichen Entwicklung im ländlichen Raum und zur wirtschaftlichen Entwicklung im Land beitragen können. 1. Wie ist der Besitz von Boden im Land Sachsen-Anhalt verteilt? Bitte nach Größe a) < 1000 ha, b) 1000 bis 1500 ha, c) 1500 bis 2000 ha, d) > 2000 ha 2 und Rechtsform (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Personengemeinschaften , juristische Personen, Sonstige) sortieren. Die Größenstruktur von landwirtschaftlichen Betrieben wird nach der amtlichen Statistik gemäß der beiliegenden Übersicht (Anlage) abgebildet. Differenzierte Angaben für Betriebe mit mehr als 1.000 ha stehen aus amtlichen Informationen somit nicht zur Verfügung. Nach internen Übersichten gibt es 67 Betriebe in Sachsen-Anhalt mit einer Größe von mehr als 2.000 ha. Die beiliegende Übersicht ist die aktuell zur Verfügung stehende Auswertung der Agrarstrukturerhebung 2013 auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobenerhebung zu Eigentums- und Pachtverhältnissen an der landwirtschaftlich genutzten Fläche in landwirtschaftlichen Betrieben 2013 nach Rechtsformen und Größenklassen. Zu beachten ist, dass die Definition „landwirtschaftlicher Betrieb“ als Erhebungseinheit nicht gleich zu setzen ist mit der Definition des landwirtschaftlichen Unternehmens . So kann ein landwirtschaftliches Unternehmen mehrere Betriebe umfassen. 2. Hat die Landesregierung eine Übersicht über die Verteilung von Boden im Hinblick auf die Gemarkung? Wenn ja, bitte nach Rechtsform und Anteil (in Prozent) sortieren. Nein. 3. Wie schätzt die Landesregierung die Verteilung von Grund und Boden ein? Wo liegt nach Auffassung der Landesregierung eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden vor? Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass sich die derzeitige Verteilung von Grund und Boden historisch entwickelt hat. Eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden liegt nach Auffassung der Landesregierung vor, wenn die Ziele einer vielfältigen landwirtschaftlichen Betriebsstruktur und einer breiten Eigentumsstreuung gefährdet sind.