Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4170 15.06.2015 (Ausgegeben am 16.06.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB (Unterbringung im Maßregelvollzug) Kleine Anfrage - KA 6/8807 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) berief im Februar 2014 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Ziel der Evaluierung der Regelungen zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB ein. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung Vorbemerkung: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 20. Januar 2015 das Arbeitsergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB auf seiner Internetseite dargestellt und den Hintergrund der Einsetzung der Arbeitsgruppe erläutert . In der Arbeitsgruppe war das Land Sachsen-Anhalt weder durch das Justiznoch durch das Gesundheitsressort beteiligt. Am 18. Mai 2015 hat das BMJV den Bundesländern einen noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 31. Juli 2015 vorgelegt. 2 1. Was war der Auslöser bzw. worin liegen die Ursachen für die Bildung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB? Die 84. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat sich mit Beschluss vom 14. November 2013 für eine eingehende Prüfung ausgesprochen, inwieweit Handlungsbedarf im Hinblick auf eine stärkere Ausrichtung des Unterbringungsrechts und dessen Anwendung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besteht, und das BMJV gebeten, hierzu eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Gesundheitsministerkonferenz der Länder einzurichten . Dabei sollten auch die bereits vorgestellten Überlegungen zu einer Reform des Rechts der Unterbringung nach § 63 StGB (insbesondere zu Anlasstaten , Gefahrenprognose, Befristung, Überprüfungsfristen und Begutachtung ) einbezogen werden. 2. Wie setzt sich die o. g. Bund-Länder-Arbeitsgruppe zusammen? Wer nahm seitens der Justiz daran teil? Wie erfolgte die Vertretung durch die Gesundheitsministerkonferenz? Es nahmen Vertreter der Landesjustizverwaltungen, der AG Psychiatrie der Länder sowie das Bundesministerium für Gesundheit teil. Die Vertretung der Gesundheitsministerkonferenz erfolgte durch fünf Vertreterinnen und Vertreter der AG Psychiatrie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden , die hauptamtlich in den Gesundheits- und Sozialministerien bzw. Gesundheits- und Maßregelvollzugsbehörden der Länder Berlin, Hessen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen arbeiten. 3. Welche Bundesländer sind in der Arbeitsgruppe vertreten? Wer ist seitens des Landes Sachsen-Anhalt Mitglied in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe? Für die Justizseite nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Justizministerien der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, NordrheinWestfalen , Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen teil, für den Bund waren das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Gesundheit vertreten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. Welche konkreten Aufgaben- und Zielstellungen setzte sich die Arbeits- gruppe? Gab es Zielvorgaben? Welche Schwerpunkte wurden gesetzt? Laut Ergebnisbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurden drei Ziele verfolgt: stärkere (wenngleich maßvolle) Beschränkung der Anordnung auf gravierende Fälle, zeitliche Limitierung der Dauer der Unterbringung bei weniger schwerwiegenden Gefahren und Ausbau der prozessualen Sicherung, um unverhältnismäßig lange Unterbringungen zu vermeiden. 5. In welchem Zeitrahmen sollen die gesteckten Ziele bzw. Aufgaben reali- siert werden? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. 3 6. Wie brachte sich das Land Sachsen-Anhalt in die Arbeitsgruppe ein? Siehe Antwort zu 3. 7. Wie ist der gegenwärtige Arbeitsstand? Welche Ergebnisse liegen derzei- tig vor? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. 8. Wann ist mit einem endgültigen Arbeitsergebnis zu rechnen? Wie soll dieses auf Bundes- bzw. Länderebene umgesetzt werden? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung.