Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4171 15.06.2015 (Ausgegeben am 16.06.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Bundesratsinitiative „Schutzparagraph 112“ für Polizei und Rettungskräfte Kleine Anfrage - KA 6/8808 Vorbemerkung des Fragestellenden: Hessen plant die Einführung eines Schutzparagraphen im Strafgesetzbuch, der Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte besonders unter Strafe stellt. Eine entsprechende Bundesratsinitiative wurde durch die hessische Landesregierung beschlossen . Ziel derer ist es, das Strafgesetzbuch um einen neuen „Schutzparagrafen 112“ (§ 112 StGB) zu erweitern. Dieser stellt tätliche Angriffe auf Beamte des Polizeidienstes sowie Helfer von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten unter Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren. In besonders schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren verhängt werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung Vorbemerkung: Aktuell liegen dem Bundesrat zwei Gesetzesinitiativen - eine des Landes Hessen (BR-Drucksache 165/15) und eine des Saarlandes (BR-Drucksache 187/15) - zur Beratung vor, die beide auf unterschiedliche rechtssystematische Weise das Ziel verfolgen , das strafrechtliche Schutzniveau bei gewalttätigen Übergriffen auf Polizeibeamte und Rettungskräfte zu erhöhen. Der saarländische Vorschlag bezieht im Gegensatz zum hessischen Entwurf auch Justizbedienstete und Soldaten in die vorgeschlagene Regelung ein. Es bedarf einer einheitlichen Meinungsbildung darüber, wie dieses Ziel am wirkungsvollsten erreicht werden kann. In diese Diskussion soll der von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder in Auftrag gegebene Evaluationsbericht zu der im Jahr 2011 erfolgten Verschärfung des § 113 StGB einfließen. Der Evaluationsbericht soll während der Frühjahrskonferenz der Innenminister und -senatoren beraten werden. 2 Deshalb haben sowohl der BR-Rechtsausschuss in der 931. Sitzung am 27.05.2015 als auch der BR-Innenausschuss in der 943. Sitzung am 28.05.2015 die Vorlagen bis zum Wiederaufruf vertagt. Eine Empfehlung an das Plenum liegt deshalb noch nicht vor. 1. Welche Position vertritt die Landesregierung hinsichtlich der geplanten Ein- führung eines neuen „Schutzparagraphen 112“ (§ 112 StGB)? Wird diesbezüglich die dringende Notwendigkeit der Neuregelung ebenfalls gesehen und die Positionierung Hessens mittels hessischer Bundesratsinitiative geteilt ? Die Landesregierung hat aufgrund der bislang nicht abgeschlossenen Diskussion noch keine Entscheidung hinsichtlich der Gesetzesinitiativen der Länder Hessen und Saarland getroffen. 2. Wie wird sich die Landesregierung im Bundesrat zur geplanten Erweiterung des Strafgesetzbuches, in dem der § 112 StGB n. F. eingeführt wird, verhalten ? Bitte Entscheidung begründen. Siehe Antwort zu 1. 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dahingehend, dass der neue § 112 StGB n. F. anders als § 113 StGB nicht an eine Vollstreckungshandlung eines Vollstreckungsbeamten/in anknüpft, sondern stattdessen lediglich einen tätlichen Angriff auf Beamte des Polizeidienstes sowie Helfer von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten voraussetzt? Siehe Antwort zu 1. 4. Werden sich aus der Sicht und den bisherigen Erfahrungen der Landesregierung mit der Einführung des Schutzparagraphen 112 im StGB Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte reduzieren? Bitte begründen. Siehe Antwort zu 1.