Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4176 17.06.2015 (Ausgegeben am 18.08.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Joachim Mewes (DIE LINKE) Bitten und Beschwerden (Eingaben) an die Landesregierung Kleine Anfrage - KA 6/8806 Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei Vorbemerkung: Der Landesregierung liegen bereits zwei Kleine Anfragen (KA 6/8089 und KA 6/7106) des Abgeordneten Hans-Joachim Mewes (DIE LINKE) mit fast identischen Fragestellungen aus den Jahren 2011 und 2013 vor. In der aktuellen Kleinen Anfrage KA 6/8806 wurden lediglich die abgefragten Zeiträume aktualisiert bzw. angepasst . Daher wird auf die diesbezüglichen Antworten der Landesregierung vom 22. August 2011 (LT-Drs. 6/314) sowie vom 5. Dezember 2013 (LT-Drs. 6/2630), verwiesen. Darin wird u. a. mitgeteilt, dass eine systematische Erfassung von Bitten und Beschwerden (Eingaben) in mündlicher, fernmündlicher, schriftlicher Form bzw. per Mail in der Landesregierung auch zukünftig nicht erfolgen soll, da dieser Aufwand in keinem Verhältnis zu einem etwaigen Nutzen stehen würde. An dieser Praxis hat sich nichts geändert. Der Landesregierung ist es daher nicht möglich, die Anfrage in dem umfassenden Sinne, in dem sie gestellt wurde, sachgerecht zu beantworten. Eine Ausnahme bildet, wie bereits in den Antworten der Landesregierung vom 22. August 2011 und 5. Dezember 2013 dargelegt, die im Ministerium für Inneres und Sport gebildete Zentrale Beschwerdestelle der Polizei. Die Mitteilungen in den Antworten zu den einzelnen Fragen beziehen sich daher auf die Erfassungen in der Zentralen Beschwerdestelle der Polizei. Gegenüber den Angaben in den Antworten vom 22. August 2011 und 5. Dezember 2013 haben sich keine grundsätzlichen Änderungen ergeben. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt wird angemerkt, dass in der Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage auch Diskrepanzen zu dem in Kürze zu erwartenden Jahresbericht 2014 der Zentralen Beschwerdestelle festzustellen sein werden. Diese unter- 2 schiedlichen Zahlen sind darauf zurückzuführen, dass in der Kleinen Anfrage Bezug auf eingegangene Beschwerden, Bitten und Hinweise genommen wird, während dem Jahresbericht eine Ausgangsstatistik zugrunde liegt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit wie vielen Bitten und Beschwerden sowie Vorschlägen wandten sich die Bürgerinnen und Bürger des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2014 sowie im I. Quartal 2015 direkt an die Landesregierung? Wie viele Bitten und Beschwerden wurden davon abgeschlossen? Bitte nach den jeweiligen Geschäftsbereichen der Landesregierung bzw. Ministerien auflisten. Im Jahr 2014 gingen unmittelbar bei der Zentralen Beschwerdestelle 275 Bitten, Beschwerden und Hinweise ein (I. Quartal 2015: 83). Davon wurden während der zur Rede stehenden Zeiträume insgesamt 243 (79) endbearbeitet. Den Eingaben lagen dabei 425 (190) unterschiedliche Einzelanlässe zugrunde. Wie viele davon seitens Bürgerinnen und Bürgern des Landes Sachsen-Anhalt eingebracht wurden, ist - wie bereits weiter oben dargelegt - statistisch nicht erfasst. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 2: Mit welchen Anliegen wandten sich die Bürgerinnen und Bürger des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2014 sowie im I. Halbjahr 2015 direkt an die Landesregierung bzw. welchen Sachverhalt beinhalteten die Bitten und Beschwerden bzw. Vorschläge? Bitte nach den jeweiligen Geschäftsbereichen der Landesregierung bzw. Ministerien auflisten. Von den einzelnen Beschwerdeanlässen bezogen sich 2014 insgesamt 179 (I. Quart. 2015: 106) auf repressives Handeln und 115 (35) auf präventives Tätigwerden. Die in diesem Zusammenhang bei der Zentralen Beschwerdestelle erhobenen Vorwürfe zielten vorrangig auf persönliches Fehlverhalten ab. Zusammengefasst beschwerten sich die Petenten aus 168 (79) Anlässen heraus über Auftreten, Umgangsformen, Erscheinungsbild u. ä. der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei. Bei 15 Sachverhalten (4) handelte es sich um interne Beschwerden. Die verbleibenden Schilderungen hatten sonstige Beschwerdegründe bzw. lediglich Hinweise zum Inhalt. Welche Anliegen dabei von Bürgerinnen und Bürgern des Landes Sachsen-Anhalt stammen, wird statistisch nicht erfasst. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 3: Wie wurden seitens der Landesregierung die Bitten, Beschwerden sowie Vorschläge bearbeitet, welches Verfahren wurde zugrunde gelegt? Wie lange dauerte in der Regel die Bearbeitung der Eingabeverfahren? 3 Bitte nach den jeweiligen Geschäftsbereichen der Landesregierung bzw. Ministerien auflisten. Die Bearbeitung der vorgebrachten Bitten, Beschwerden und Vorschläge erfolgt auf Grundlage der Geschäftsordnung der Ministerien des Landes Sachsen-Anhalt in der jeweils gültigen Fassung. Konkretisierungen ergeben sich aus der „Richtlinie zum Beschwerdemanagement bei der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt“ vom 10. Januar 2013. Dementsprechend sollen Eingangsbestätigungen spätestens eine Woche nach Beschwerdeeingang ergehen. Sofern die Beschwerde im weiteren Verlauf aus sachgerechten Erwägungen nicht innerhalb von vier Wochen abschließend beschieden werden kann, ist eine Zwischennachricht zu übersenden. Darin ist der Ablauf der Bearbeitung zu erläutern und der wahrscheinliche Zeitpunkt des Abschlusses der Bearbeitung mitzuteilen. Dieser erfolgt grundsätzlich durch ein förmliches Anschreiben oder im Rahmen eines persönlichen Gesprächs mit der Beschwerdeführerin/ dem Beschwerdeführer. Die Dauer der Bearbeitung in der Zentralen Beschwerdestelle betrug bei den im Kalenderjahr 2014 abgeschlossenen Anliegen in 68,9 % der Fälle vier Wochen. In den nachfolgenden vier Wochen wurden weitere 21,6 % erledigt; 9,5 % konnten erst innerhalb eines längeren Zeitraums abgeschlossen werden. Die Vergleichszahlen aus dem I. Quartal 2015 lagen (gerundet) bei 50,9 %, 41,8 % und 7,2 %. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkung. Frage 4: Welches Ergebnis der Erledigung lag in den einzelnen Eingabeverfahren vor? Bitte nach den jeweiligen Geschäftsbereichen der Landesregierung bzw. Ministerien auflisten. Im Jahr 2014 waren nach hiesiger Bewertung der Anlässe 44 der abgeschlossenen Eingaben gerechtfertigt und 381 ungerechtfertigt (I. Quartal 2015: 23 bzw. 167). Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkung.