Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4189 23.06.2015 (Ausgegeben am 24.06.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Nadine Hampel (SPD) Fortbildung für Polizeibeamtinnen und -beamte zum Vorgehen bei häuslicher Gewalt in der Landeshauptstadt Magdeburg Kleine Anfrage - KA 6/8812 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Dezernat V der Landeshauptstadt Magdeburg hat durch die Information I0305/12 am 27. November 2012 den „Bericht zur konzeptionellen Ausrichtung von Angeboten gegen die Folgen häuslicher Gewalt in der Landeshauptstadt Magdeburg“ veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet unter anderem verschiedene Handlungsfelder zur Weiterentwicklung des Hilfesystems, aus denen sich für den Zeitraum 2013/2014 zwölf Maßnahmen ergeben haben. Die Maßnahme sieben umfasst die Fortbildung für Polizeibeamtinnen und -beamte zum Vorgehen bei häuslicher Gewalt. Die Zuständigkeit für diese Maßnahme liegt beim Amt 50 des Dezernats V der Landeshauptstadt Magdeburg. Am 18. November 2014 wurde mit der Information I0330/14 über den Umsetzungsstand der Maßnahmen berichtet. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Weshalb gab es im Jahr 2014 seitens der Polizei keine konkrete Anfrage für dezentrale Schulungen für Polizeibeamtinnen und -beamte sowie für die Anwärterinnen und Anwärter an der Fachhochschule der Polizei in Aschersleben zum Vorgehen bei häuslicher Gewalt durch die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking (IST)? 2 Die Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt führt die Laufbahnausbildung der Anwärterinnen und Anwärter sowie die Zentrale Fortbildung für die Landespolizei durch. Das Vorgehen bei häuslicher Gewalt ist Bestandteil der Laufbahnausbildung. In der Zentralen Fortbildung wird die Thematik insbesondere im Lehrgang „Professionelle polizeiliche Intervention bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen und in Fällen von Stalking“ vermittelt. Lehrgangsinhalte sind u. a. - Begriffsbestimmungen, Ursachen und Erscheinungsformen der Gewalt in engen sozialen Beziehungen - Erscheinungsformen, Ausmaß, Charakteristik häusliche Gewalt und Stalking; Rolle/Situation betroffener Frauen und Kinder; Hilfsangebote/Opferberatung; Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Polizei, Wirksamkeit von Wegweisungsverfügungen - rechtliche Grundlagen - praktische Aspekte der polizeilichen Bearbeitung - Arbeit mit Tätern (insbesondere Männer), Aggression und Gewalt, Gewalt- verlauf, Jungensozialisation, mögliche Ursachen und Funktionen der Gewalt, männliche Lebenswelten als Entscheidung für Gewalt, Beratungsmöglichkeiten und Grenzen. Bei diesem Lehrgang kommen auch Referenten von Interventions- und Beratungsstellen zum Einsatz. Zentrale Fortbildungsangebote der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt werden durch dezentrale Schulungsangebote der Behörden und Einrichtungen der Landespolizei ergänzt. Über Inhalte und Schwerpunkte der dezentralen Fortbildungsangebote entscheiden die jeweiligen Leiter. Im Rahmen der dezentralen Fortbildung hatte das Polizeirevier Magdeburg in der Vergangenheit Schulungen zur Thematik Stalking, häusliche Gewalt und Opferschutz durchgeführt. Hierbei wurde es von der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking unterstützt. Diesbezügliche Informationsunterlagen stehen den Beamtinnen und Beamten zur Verfügung. Im Jahr 2014 wurden wegen entsprechender Lageentwicklungen andere Themenbereiche in der dezentralen Fortbildung behandelt. 2. Welche Maßnahmen sind im Jahr 2015 bereits ergriffen worden, um für ei- ne Bereitschaft zur Schulung der Einsatzkräfte und der Leitungsebene zu werben? 3. Welche weiteren Maßnahmen sind für das Jahr 2015 geplant, um für eine Bereitschaft zur Schulung der Einsatzkräfte und der Leitungsebene zu werben? Wegen des engen Zusammenhangs beantwortet die Landesregierung die Fragen 2. und 3. zusammen. 3 Nach § 21 der Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (PolLVO LSA) in Verbindung mit § 29 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Sachsen-Anhalt (LVO LSA) dienen Fortbildungsmaßnahmen der Erhaltung und Fortentwicklung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz. Ausgehend vom Leitbild der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt und basierend auf dem erworbenen Grundlagenwissen aus Studium und Ausbildung ist die Fortbildung ein ständiger Bestandteil der weiteren Personalentwicklung aller Bediensteten. Aufbauend auf den Inhalten und Methoden der Ausbildung sowie unter dem speziellen Aspekt der Einführung des Bachelor-Studiums sind die für die jeweilige Funktion bzw. für den jeweiligen Bereich notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten als Schlüsselqualifikationen zu erwerben bzw. zu vertiefen. Die Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen ist Bestandteil der Führungsaufgabe des jeweiligen Vorgesetzten. Er ist unbeschadet der Eigenverantwortung der Bediensteten für die Feststellung des persönlichen Fortbildungsbedarfs , die Fortbildungsbedingungen und den Fortbildungserfolg mitverantwortlich . Der Fortbildungsbedarf ist durch Analyse der jeweiligen Organisationsziele, des konkreten Funktions- und Aufgabenspektrums und des daraus abgeleiteten Anforderungsprofils sowie der persönlichen Voraussetzungen des Bediensteten festzustellen. In der Regel nimmt mithin jede Polizeivollzugsbeamtin und jeder Polizeivollzugsbeamte mehrmals jährlich an Schulungsmaßnahmen teil. Besonderer Maßnahmen zur Erhöhung der Bereitschaft an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen bedarf es nicht. 4. Welche „konkreten Absprachen“, die in der Anlage zur Information I0330/14 erwähnt werden, sind zwischen der Polizei und der IST zum Vorgehen bei häuslicher Gewalt und/oder Stalking mit den zuständigen Einsatzleitern in den Dienststellen der Landeshauptstadt Magdeburg getroffen worden? Zwischen Polizei und der Interventionsstelle gibt es konkrete Absprachen zur Vermittlung von Hilfsangeboten der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking an Betroffene.