Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/419 21.09.2011 (Ausgegeben am 22.09.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) EU-Regionalpolitik für ressourcenschonendes Wirtschaften Kleine Anfrage - KA 6/7159 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten am 26. Januar 2011 in ihrer Mitteilung Nr. EK (2011) 92 „Beitrag der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020“ auf, in der Regionalpolitik umzusteuern. Die Mitteilung bezieht sich auf die 2014 beginnende, aber auch auf ein Umsteuern in der bereits laufenden Förderperiode. Der Umsetzung der Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ fällt eine Schlüsselrolle für die Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 zu. Prioritäten bei den Investitionen sollen in der Verbesserung der Energieeffizienz, dem Ausbau erneuerbarer Energien und der Senkung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor; dem Schutz der natürlichen Umwelt (Ökosystemdienstleistungen), der biologischen Vielfalt , der Anpassung an den Klimawandel und der Prüfung der Klimabeständigkeit, der Verhütung von Naturkatastrophen; der Ökoinnovation durch Einsatz von Informations - und Kommunikationstechnologien und der „grünen Cluster“ gesetzt werden. Die EU-Kommission erwartet, dass die Mitgliedstaaten und Regionen die Regionalpolitik nutzten, um durch Strukturreformen die Entwicklung zu einer ressourcenschonenden , klimabeständigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft mit geringen CO2- Emissionen zu fördern. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Das Land Sachsen-Anhalt verfolgt eine fondsübergreifende Förderstrategie, die EFRE, ESF und ELER gemeinsam betrachtet. Das Land fördert mit EU-Mitteln aus allen drei großen EU-Fonds (EFRE, ESF, ELER) in erheblichem Maße Umwelt- und 2 Klimaschutz. Dabei finden sich neben direkt auf Umweltverbesserung zielenden Maßnahmen z. B. zum Abwasserbereich, Abfallmanagement, Gewässerschutz, Biodiversität u. v. m. viele Maßnahmen, bei denen die Förderung des Umweltschutzes Förderbedingung oder Nebenzweck ist. Dies resultiert daraus, dass Umweltschutz als Querschnittsziel im Rahmen der integrierten fondsübergreifenden Förderstrategie des Landes fest installiert ist. Der ELER wird insbesondere im ländlichen Raum im Sinne eines ressourcenschonenden Wirtschaftens eingesetzt. Allerdings wird im Rahmen der Beantwortung der oben genannten Kleinen Anfrage auf den ELER nicht detailliert eingegangen, zumal er im Sinne der in der Kleinen Anfrage angesprochenen Mitteilung Nr. EK (2011) 17 endg. (BR-Drs. 31/11) nicht als Instrument der Regionalpolitik angesehen wird. Die zukünftige Regionalpolitik (ansatzweise bereits in der laufenden Förderperiode) wird verstärkt auch mit den Zielen und Prioritäten der Strategie Europa 2020 verknüpft. Für die vorliegende Fragestellung ist hierbei insbesondere die Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ mit einzubeziehen. Hierzu hat die EU mit der oben genannten Mitteilung ein erstes Gerüst vorgelegt. Die in der Kommissionsmitteilung behandelten Aspekte und Forderungen sind bereits seit längerer Zeit Gegenstand der politischen Diskussionen im Zusammenhang mit Programmen und Gesetzgebungsmaßnahmen in Deutschland, so beispielsweise jüngst bei der Behandlung des Gesetzespaketes zur beschleunigten Energiewende oder im Rahmen des Klima und Energiekonzeptes der Bundesregierung. Da die Vorbereitungen für die Programmierung der Förderperiode 2014 ff. noch nicht begonnen haben, wird im Folgenden vorrangig auf die aktuelle Förderperiode Bezug genommen. Verwiesen sei aber darauf, dass die Landesregierung mit dem Strategiepapier „Sachsen-Anhalt - Hier ist Zukunft - Der Beitrag Sachsen-Anhalts zur neuen EU-Strategie EUROPA 2020“ bereits einen ersten Abgleich zwischen der Strategie Europa 2020 und der Landesstrategie vorgenommen hat. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 1. Hat die Landesregierung zur Kommissionsmitteilung SEK (2011) 92 vom 26. Januar 2011 in der Plenarberatung des Bundesrats in der 881. Sitzung (18. März 2011) Stellung genommen? Wenn ja, mit welchem Wortlaut? Wenn nein, warum nicht? Der Bundesrat hat zur BR-Drucksache 31/11: „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Beitrag der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020“ in seiner 881. Sitzung am 18. März 2011 mit den Stimmen von Sachsen-Anhalt gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG beschlossen, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen. In den Empfehlungen der Ausschüsse zur Mitteilung der EU-Kommission (BRDrs . 31/1/11) wurde zur Begründung gegenüber dem Plenum angeführt: „Die vorliegende Mitteilung bezieht sich nicht nur auf die laufende Förderperiode , sondern weist über diese hinaus. Für die künftige Gestaltung der EU-Strukturpolitik liegen ein Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder vom 15. Dezember 2010 und eine gemeinsame Bund-Länder-Stellungnahme vor. Daher wird empfohlen, von der Mitteilung Kenntnis zu nehmen. 3 Im Übrigen wird zu der Frage der laufenden Förderperiode auf die Stellungnahme des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission über die Leitinitiative der Strategie Europa 2020 - Innovationsunion - in BR-Drucksache 616/10 (Beschluss ) verwiesen.“ Diese Argumentation wird von der Landesregierung geteilt. 2. In welchen Programmen, Prioritätsachsen und Maßnahmebereichen und mit jeweils welchem Mitteleinsatz wird die Landesregierung Projektprioritäten neu ausrichten und welche konkreten Projekte initiieren, um den Übergang zu einem ressourcenschonenden Wirtschaften im Sinne der Kommissionsmitteilung einzuleiten? Für die Frage nach der richtigen Strategie und Prioritätensetzung SachsenAnhalts bezüglich der Förderung eines nachhaltigen Wachstums (Stichwort „Ressourcenschonendes Europa“) aus EU-Mitteln sollte das StärkenSchwächen -Profil des Landes im Vergleich zur EU (und Deutschland) zugrunde gelegt werden. Demgegenüber trifft die EU-Kommission in der oben erwähnten Mitteilung ihre teilweise sehr tief und detailliert in die - nach dem Subsidiaritätsprinzip bei den Regionen liegende - Prioritätensetzung gehenden Empfehlungen auf der Basis europäischer Durchschnitte. Dies hat zur Folge, dass auf die in der jeweiligen Region bestehenden integrierten Förderstrategien naturgemäß kaum Bezug genommen werden kann. Grundsätzlich ist zu den EU-Fonds und dem Nachhaltigkeitsgrundsatz auf Basis der strategischen Bewertung aller drei Fonds zur Halbzeit der Förderperiode u. a. Folgendes festzustellen: Von den Gutachtern wurde konstatiert, dass die Umsetzung gerade bei den umweltbezogenen Maßnahmen noch zögerlich ist. Die EU-Mitteilung (S. 3) lässt darauf schließen, dass dies in vielen europäischen Mitgliedstaaten ähnlich ist. Das Land nimmt diese Befunde sehr ernst und arbeitet daran, die Förderhemmnisse abzubauen. Zugleich gibt dieser Umstand die Möglichkeit, neue Förderakzente zu prüfen. Die in der Mitteilung der EU-Kommission genannten Anregungen finden dabei nach Möglichkeit Berücksichtigung. In der Vielzahl der vom Land mittels EFRE, ELER und ESF geförderten Maßnahmen finden sich die von der EU-Kommission angesprochenen Themen wieder , die jeweils spezifisch auf die Stärken und Schwächen des Landes ausgerichtet sind. Neue Akzente bei der EU-Förderung in Sachsen-Anhalt ergeben sich dabei z. B. bei der stärkeren Orientierung an qualitativen Maßstäben in der Wirtschaftsförderung sowie der Förderung der Energieeffizienz von öffentlichen Gebäuden. Der nachsorgende Ansatz zur Lösung bestehender Umweltprobleme steht demgegenüber weniger im Vordergrund, auch wenn nach wie vor wichtige Maßnahmen ebenfalls im Rahmen der EU-Fonds, z. B. zur Verbesserung der Abwasser- und Abfallsituation, beitragen (s. u.). Dass für das Land Sachsen-Anhalt Handlungsbedarf im Rahmen der EU-Fonds EFRE und ESF insbesondere in Bezug auf die ökonomischen und sozialen Entwicklungsrückstände und weniger im Hinblick auf den Umwelt- und Naturschutz besteht, ist sowohl bei Programmerstellung durch den Umweltbericht im Rah- 4 men der Strategischen Umweltprüfung als auch von der fondsübergreifenden Halbzeitevaluation (Strategiebericht) des Einsatzes der EU-Fonds in SachsenAnhalt bestätigt worden. Nachfolgend stellt die Landesregierung Beispiele für nachhaltigkeitsrelevante Förderprogramme im Rahmen der Umsetzung der EU-Fonds in Sachsen-Anhalt dar. 1. Energieeffizienz und energetische Sanierung: STARK III Mit verschiedenen Maßnahmen setzt die Landesregierung in ihrer Förderpolitik verstärkt die Priorität auf die Verbesserung der Energieeffizienz, die Senkung des Energieverbrauchs und die Verminderung klimarelevanter Emissionen. Ein wichtiger Baustein ist hier das Abschlussinvestitionsprogramm STARK III zur (energetischen) Sanierung möglichst aller Kindertagesstätten und Schulen. Für die Umsetzung des Investitionsprogramms STARK III sollen in der laufenden EU-Förderperiode 2007 bis 2013 Mittel des OP EFRE und des EPLR SachsenAnhalt genutzt werden. Mit den derzeit in Abstimmung befindlichen Anträgen zur Änderung des EFRE und des EPLR will die Landesregierung: • verstärkt Maßnahmen mit der Zielsetzung Klimaschutz-Bildung-Innovation umsetzen, • Beiträge zur Umsetzung der Ziele der Strategie Europa 2020 bereits in den laufenden EU-Programmen verankern sowie • die Weichen für eine Weiterführung von STARK III in der nächsten Förderpe- riode stellen. Die Strategie Europa 2020 bedarf keine Veränderung in den Strukturfondsprogrammen , sondern es müssen Vorgaben/Maßnahmen vorgesehen werden, die der Umsetzung der Ziele der Strategie dienen. Zudem kommt es nicht auf eine stärkere Verankerung an, da die Strategie zum Zeitpunkt der Aufstellung der Programme noch nicht beschlossen war, sondern Ziel ist eine erstmalige Berücksichtigung der Ziele der Strategie. Als Reaktion auf die Halbzeitbewertung ist unter anderem vorgesehen, das EPLR 2007 bis 2013 dahingehend zu ändern, dass die Untermaßnahmen: „Bauliche Maßnahmen und Ausstattung im Bereich Kindertagesstätten“ und „allgemein bildende Schulen“ um 34 Millionen € EU-Mittel aufgestockt werden. Damit soll den festgestellten Umsetzungsproblemen sowie den Neueinschätzungen der Umweltbedarfe begegnet und gleichzeitig der Schwerpunkt auf die energieeffiziente und energiesparende Sanierung und Modernisierung von Gebäuden gesetzt werden. Die Umschichtungen werden die Umwelt- und Klimarelevanz des Programms erhöhen und gleichzeitig die Gemeinden entlasten. Hinsichtlich STARK III ist vorgesehen, in Prioritätsachse 4 unter dem Aspekt „Investitionen in Schulen und Kitas - Energieeffizienz“ (nach derzeitigem Stand) 5 im laufenden OP EFRE einen zweistelligen Millionenbetrag zusätzlich zur Verfügung zu stellen. 2. Klimaschutz Seitens der Landesregierung sind in der Mitteilung behandelte Sachverhalte im Klimaschutzprogramm 2020 sowie in der Klimaanpassungsstrategie des Landes verankert und werden auch im Rahmen des unter Punkt 1 dargestellten Programms STARK III in hohem Maße berücksichtigt. Darüber hinaus ist mit der Umsetzung der Maßnahmen der Landesprogramme begonnen worden. Die Notwendigkeit zur Korrektur aufgrund der o. g. Mitteilung der Kommission ist nicht gegeben. 3. Abfall Im Rahmen der EFRE-Maßnahmen im Bereich Abfallvermeidung/-verwertung/- beseitigung sollen die Ver- und Entsorgungsstrukturen im Land verbessert werden . Mit dem Ziel der Ressourcenschonung und Ressourceneffizienz sind bereits in der jetzigen Förderperiode gemäß Förderrichtlinie vom 17. Dezember 2008 innovative Projekte der Abfallwirtschaft Schwerpunkt der EU-EFRE-Förderung , insbesondere: • die Entwicklung innovativer Vorhaben zur stofflichen und energetischen Ver- wertung von Abfällen zur Schonung natürlicher Ressourcen, • die integrierte Produktpolitik sowie die Entwicklung neuer Produktkonzeptionen in Umsetzung der Europäischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling, • der produktintegrierte Umweltschutz. Damit soll die Europäische Strategie für Abfallvermeidung und -recycling umgesetzt und zu einem produktionsintegrierten Umweltschutz beigetragen werden. Insbesondere Projekte der Kreislaufwirtschaft zur Abfallvermeidung und -verwertung werden gefördert, um natürliche Ressourcen zu schonen. Nach derzeitigem Planungsstand, der auf Landesebene noch diskutiert werden muss, könnten hier für die zweite Hälfte der Förderperiode ca. 12 Millionen € EU-Mittel zur Verfügung stehen. Zu einer ersten Abstimmung der Bundesländer mit dem Umweltbundesamt im Oktober 2010 wurde vorgeschlagen, an diese Förderschwerpunkte auch in der nächsten Förderperiode (ab 2014) anzuknüpfen und sie mit den nachfolgenden Konkretisierungen fortzuführen: • Förderung integrierter Produktpolitik Öko-Design und ressourcenschonende Nutzungskonzepte von Gebrauchsgütern, • Förderung von Abfallvermeidung und -trennung, Wiederverwendung und Recycling , Schließung von Wertstoffkreisläufen/regionaler Stoffkreisläufe biotischer und abiotischer Rohstoffe, Optimierung der Sammellogistik, 6 • Förderung der Einführung von Umweltmanagementsystemen (nach EMAS bzw. DIN 14001), vor allem in KMU. 4. Trink- / Abwasser Zur Verbesserung der öffentlichen Trinkwasserversorgung und Wasser-/Abwasserinfrastruktur sind über 60 Millionen € EU-Mittel eingeplant; der bisherige Umsetzungsstand ist gut. Hinzu kommen knapp 60 Millionen € EU-Mittel aus dem ELER. Entsprechend der Lissabon-Strategie ist die Förderung darauf ausgerichtet , Synergien zwischen dem Schutz der Gewässer und der regionalen Wirtschaftsentwicklung zu erschließen. 5. Ökoinnovation Um den Standort Sachsen-Anhalt als Innovationscluster und Plattform für Photovoltaik -Technologie zu profilieren, sind 45 Millionen € EU-Mittel für die EFREMaßnahme „Außeruniversitäre Forschungsinfrastruktur (Photovoltaik)“ vorgesehen . Insofern ist die Anregung der EU-Kommission zur Förderung der Ökoinnovation durch Cluster in Sachsen-Anhalt bereits verwirklicht. Kern der Aktion ist die Errichtung des Fraunhofer „Center for Silicon Photovoltaics (CSP) Halle (Saale)“ Das Gesamtbudget in Höhe von 45 Millionen € wurde bereits bewilligt. 6. ESF-Maßnahmen Der ESF kann für Umweltziele und konkret die ressourcenschonende Wirtschaft ebenfalls wichtige komplementäre Beiträge leisten, wie z. B. im Rahmen des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) und der Qualifizierung von Beschäftigten vor allem in den kleinen und mittleren Unternehmen des Landes. Darüber hinaus wird derzeit diskutiert, in Ergänzung zu STARK III auch Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen zu den Themen Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden anzubieten. Die Auswertung der Monitoringdaten durch den unabhängigen Evaluator im Rahmen der Halbzeitbewertung hat gezeigt, dass bereits Vorhaben mit einem Volumen von 44,3 Millionen € ESF-Mitteln mit Umweltrelevanz bewilligt worden sind. Dies entspricht rund 20 % des bisher bewilligten ESF-Mittelvolumens und betrifft keineswegs nur die oben genannten Aktionen. Die Auswertung lässt vielmehr darauf schließen, dass eine Vielzahl von ESF-Aktionen indirekt positive Umweltwirkungen hat. Abschließend sei hierzu noch folgende Anmerkung erlaubt: Mehrere relevante Maßnahmen im Sinne eines ressourcenschonenden Wirtschaftens sind bisher noch nicht angelaufen, da hierfür innovative Finanzierungsinstrumente genutzt werden sollten. Aufgrund von Rechtsunsicherheiten, die seitens der EU-Kommission erst demnächst einer Klärung zugeführt werden, hat das Land darauf mit einer fördertechnischen Umstrukturierung reagiert. Somit steht der Förderung eines großen Teils dieser Maßnahmen ab Ende 2011/Anfang 2012 nichts mehr im Weg. Sollte es dennoch zu Kürzungen bei diesen Maßnahmen infolge des Zeitverlaufs kommen, wird die Landesregierung darauf achten, dass per 7 Saldo keine Kürzung für klimarelevante Maßnahmen stattfindet, wohl aber eine stärkere Akzentuierung auf bedarfsorientierte und effektive Programme. Neue Förderakzente können nur insofern noch sinnvoll in dieser Förderperiode gesetzt werden, wie deren Umsetzung gewährleistet erscheint oder zumindest auf Pilotprojekt-Basis Lerneffekte für die nächste Förderperiode zu erhoffen sind. 3. Hat das Land in der laufenden Förderperiode europäische Strukturfondsmittel zur Verfügung gestellt, um - wie seit der geänderten EFREVerordnung 397/2009 vom 6. Mai 2009 möglich - in die Energieeffizienz und erneuerbare Energien in bestehenden Wohngebäuden zu investieren und wenn ja, in welchem Umfang? Gemäß des Operationellen Programms für den EFRE in Sachsen-Anhalt ist Wohnungsbau bisher nicht förderfähig. Die Anwendung der Möglichkeiten durch die Änderung der EFRE-Verordnung, wonach neben Investitionen in die Energieeffizienz öffentlicher und gewerblicher Gebäude nun auch bis zu 4 % der EFRE-Mittel im Wohnungsbau eingesetzt werden können, wird für Sachsen-Anhalt noch geprüft. Allerdings steht der Wohnungsbau beim Thema Energieeffizienz von Gebäuden angesichts des vergleichbar guten Sanierungsstandes und angesichts der demografischen Entwicklung (Leerstandsproblematik) in Sachsen -Anhalt weniger im Vordergrund als in anderen Bundesländern. Wie in der Antwort auf Frage 2 dargestellt, wird den gestiegenen Anforderungen an die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden in einem größeren Umfang und zielgerichteter im Rahmen des STARK III-Programms entsprochen . 4. Im Verkehrsbereich soll verstärkt in saubere öffentliche Verkehrsmittel und die Reduzierung des CO2-Ausstoßes investiert werden. Die Regionen sind aufgefordert, die vorhandenen EU-Mittel umfassend auszuschöpfen, um einen Umstieg auf effizientere Verkehrsträger zu unterstützen. Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung dieser Empfehlung folgen? Die Maßnahmen im Verkehrsbereich sind im Klimaschutzprogramm des Landes unter Punkt 3.3 Mobilitätsentwicklung umfassend behandelt. Sie beinhalten Maßnahmen zu den Bereichen Individualverkehr, Verkehrs- und Mobilitätserziehung , Attraktivitätssteigerung im Radverkehr, Verbesserung der Situation von Fußgängern, den Motorisierten Individualverkehr, Verkehrspolitik und Raumordnung, Transport und Verkehrslogistik, Fragen des Luftverkehrs, des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Verkehrsfragen bei Landes- und Kommunalverwaltungen sowie Möglichkeiten der Einflussnahme auf Bundesund EU-Politik. Auch hier wird kein Änderungsbedarf aufgrund der o. g. EU-Mitteilung gesehen. Im Verkehrsbereich sieht das Land für die Förderperiode 2007 bis 2011 für das spezifische Ziel Verbesserung umweltfreundlicher Straßeninfrastruktur derzeit EU-Mittel in der Größenordnung von 20 Millionen € vor, die durch folgende Aktionen umgesetzt werden: 8 • Die EFRE-Maßnahme „Förderung in die Straßenbahninfrastrukturen“ soll Beiträge zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit, Verkehrssicherheit und Steigerung der Attraktivität des umweltfreundlichen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) leisten. • Die EFRE-Maßnahme „Förderung des Radwegesystems“ zielt auf die Ver- netzung der Aktivitäten im Radverkehr, Zusammenführung in ein Radwegesystem und die Schließung der bestehenden Infrastrukturlücken ab. • Im Rahmen der EFRE-Maßnahme „Förderung der Verkehrsforschung“ sollen unter anderem Forschungsprojekte zur Stauvermeidung durch intelligente Verkehrslenkung gefördert werden. In der Strukturfondsperiode 2007 bis 2013 sollte aus EU Mitteln die „Technologieförderung von Erdgas-Niederflur-Linienomnibussen“ erfolgen. Für diese Förderung hätte jedoch eine Notifizierung der Förderrichtlinie erfolgen müssen. Deshalb wurde von einer Förderung aus EFRE-Mitteln abgesehen und es werden keine Maßnahmen umgesetzt. 5. Wie trägt die Landesregierung der Anforderung der EU-Kommission Rechnung, dass alle über die Regionalpolitik in Sachsen-Anhalt geförderten Investitionen auf Klimabeständigkeit und Ressourceneffizienz geprüft und auf die klimafreundlichste und ressourcenschonendste Option ausgerichtet werden? Wie bereits in der Vorbemerkung der Landesregierung sowie in der Antwort zur Frage 2 dargestellt, wurden die in der Mitteilung der EU-Kommission genannten Ansätze in den angesprochenen Bereichen bereits bisher weitestgehend berücksichtigt . Auch wurden die Operationellen Programme bei ihrer Aufstellung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen. Damit wurde die Vereinbarkeit von der Zielhierarchie bis hin zur Maßnahmenstruktur und -beschreibung auf ihre umweltpolitischen Wirkungen untersucht. Da Umweltschutz im weiteren Sinne ein Querschnittsziel für den Einsatz der EU-Fonds in Sachsen -Anhalt ist, ist dieses auch ein ständiges Thema in den Bewertungsaktivitäten zu den EU-Fonds. Ein umfassendes Nachhaltigkeits-Monitoring zur laufenden Beobachtung der Situation des Landes bezüglich nachhaltigkeitsrelevanter Indikatoren wird bereits entwickelt; zum derzeitigen Stand bezüglich nachhaltiger Regionalentwicklung im Rahmen des „Regionalkompass Sachsen-Anhalt“ s. http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=kennzahlen, bezüglich umweltrelevanter Nachhaltigkeitsindikatoren s. http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=35814. Im Rahmen der Programmumsetzung der EU-Fonds verwendet das Land Verfahren zu einer Nachhaltigkeitsprüfung im Projektzyklus bereits in Gestalt des Demografiechecks. Die Anregungen aus der fondsübergreifenden Halbzeitbe- 9 wertung für eine Erweiterung der Nachhaltigkeitsprüfung um Umwelt- und Klimagesichtspunkte werden derzeit geprüft. Der EU-Verwaltungsbehörde obliegt gemäß Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 die Pflicht, das Verwaltungs- und Kontrollsystem zur Umsetzung der EU-Strukturfondsmittel zu beschreiben. Unter anderem wird die Benennung von Regelungen zum Nachweis von Anweisungen / Anleitungen zur Einhaltung des EU-Umweltrechts verlangt. Um dieser Anforderung nachzukommen, hat die EU-Verwaltungsbehörde mit Erlass vom 30. Juli 2008 ein Formular mit Prüfgegenständen entwickelt, die von den entsprechenden Fachreferaten in Bescheiden sowie gegebenenfalls in Antragsformularen zu prüfen sind, um die Vorgaben aus den EU-Verordnungen zu beachten. Seit 2010 hat Sachsen-Anhalt als erstes Bundesland einen „Klimacheck“ eingeführt . Bei wichtigen Entscheidungen der Landesregierung wird seitdem geprüft, ob diese Einfluss auf die Klimaschutzziele des Landes haben. Dadurch soll der Klimaschutz noch stärker als Aufgabe, Verpflichtung und fachübergreifendes Thema verstanden sowie in ökonomische Betrachtungsweisen integriert werden . Mittlerweile sind auch die Förderverfahren durch eine Vielzahl von Schritten - so auch mit der Berücksichtigung von Haupt-, Neben- und Querschnittszielen - überfrachtet und daher laufen insbesondere neue und kleine (bzw. an KMU gerichtete ) Maßnahmen nur schwer an bzw. können nur mit Zeitverzug umgesetzt werden. Auch in der Mitteilung der Europäischen Kommission KOM (2011) 92 endg. regt die Kommission wiederum neue Verfahrensschritte an, mit dem Ziel einer Integration des Nachhaltigkeitsgrundsatzes in den gesamten Projektzyklus . Solange stattdessen keine anderen Verwaltungsverfahren wegfallen können, wäre zu prüfen, ob dies die Förderpraxis nicht weiter verkomplizieren und verlangsamen würde.