Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4201 25.06.2015 (Ausgegeben am 25.06.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Keindorf (CDU) Integration von minderjährigen EU-Bürgern in Halle Kleine Anfrage - KA 6/8795 Vorbemerkung des Fragestellenden: In ihrer Ausgabe vom 4. Mai 2015 berichtet die Mitteldeutsche Zeitung, dass von 141 schulpflichtigen rumänischen und bulgarischen Kindern, die nach Halle zugezogen und in der Stadt gemeldet sind, 68 Kinder nicht am Unterricht teilnehmen bzw. den Schulen nicht bekannt sind. Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Herausforderungen bei der Integration von Kindern und Jugendlichen rumänischer und bulgarischer Herkunft sieht die Landesregierung in Halle? Wie bei allen Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund ist das schnellstmögliche Erlernen der deutschen Sprache als Grundlage für eine erfolgreiche Integration in den schulischen Regelbetrieb die wesentliche Herausforderung. Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Durchsetzung der Schulpflicht von Kindern und Jugendlichen rumänischer und bulgarischer Herkunft in Halle und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Es gelten - wie für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen - die Regelungen des Schulgesetzes und des Erlasses “Umgang mit Schulverweigerung“. 2 Frage 3: In welchem Umfang wurden Kinder und Jugendliche rumänischer und bulgarischer Herkunft den Schulen in Halle zugeführt? Bitte nach Schulstandorten und für die letzten 24 Monate aufschlüsseln. Weder das Landesschulamt noch das Ordnungsamt der Stadt Halle verfügen über Statistiken, aus denen hervorgeht, welche Nationalität die den Schulen zugeführten Schüler besitzen. Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Erziehungsberechtigten von Kindern und Jugendlichen rumänischer und bulgarischer Herkunft über Rechte und Pflichten, an der schulischen Erziehung und Bildung mitzuwirken, aufzuklären? Sofern die Schülerinnen und Schüler durch die Schulträger gemeldet werden oder sich selbst um die Aufnahme in die Schule bemühen, stehen Beratungs- und Informationsangebote durch die Schulen und das Landesschulamt zur Verfügung. Da das Landesschulamt keine eigenen Möglichkeiten zur Ermittlung von schulpflichtigen Kindern hat, erreichen die Beratungsangebote regelmäßig nur den in Satz 1 beschriebenen Adressatenkreis. Frage 5: Welche konkreten Unterstützungsangebote stellt die Landesregierung den Grund- und Sekundarschulen in Halle zur Verfügung, damit die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund erfolgreich gelingen kann? Bitte nach Schulstandorten aufschlüsseln. In den nachfolgend aufgezählten Schulen werden die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund mit den angegebenen Stundenzahlen gefördert. Überwiegend werden die Stunden zur Sprachförderung genutzt. Name Stunden Sekundarschule „A. H. Francke“ Halle 20 Grundschule „A. H. Francke“ Halle 33 Landesgymnasium Latina A. H. Francke Halle 0 Grundschule Diemitz/Freiimfelde Halle 7 Grundschule „Wolfgang Borchert“ Halle 3 Christian-Wolff-Gymnasium Halle 3 Grundschule am Zollrain Halle 7 Grundschule Karl Friedrich Friesen Halle 34 Grundschule Neumarkt Halle 4 Grundschule Neumarkt Halle 7 Sekundarschule „Johann Christian Reil“ Halle 40 LBZ für Hörgeschädigte Halle 2 Grundschule Südstadt Halle 7 Grundschule Kastanienallee Halle 10 Grundschule Kastanienallee Halle 50 3 Name Stunden Grundschule Am Heiderand Halle 21 Grundschule Silberwald Halle 7 Grundschule Hanoier Straße Halle 10 Johannesschule Halle - Grundschule - 7 Auenschule Halle - Grundschule - 0 Sekundarschule „Am Fliederweg“ Halle 40 Lilien-Grundschule Halle 20 Lilien-Grundschule Halle 14 Kooperative Gesamtschule „W. v. Humboldt“ Halle 3 Grundschule „Ulrich von Hutten“ Halle 7 Förderschule (GB) „A. Lindgren“ Halle 3 Grundschule „Am Ludwigsfeld“ Halle 10 Gemeinschaftsschule Kastanienallee Halle 20