Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4208 30.06.2015 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 30.06.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8816 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage 1: Welche Projekte wurden seit dem Beginn der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung “ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt entwickelt? Bitte das Projekt, die Hochschule und die Projektleitung benennen. Antwort zu Frage 1: Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz schloss mit Datum vom 12.4.2013 die Bund-Länder-Vereinbarung über ein gemeinsames Programm „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ gemäß Artikel 91 b des Grundgesetzes (Vereinbarung) ab. Die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ umfasst gemäß § 5 Abs. 3 der Vereinbarung zwei Förderphasen von 2014 bis 2018 und 2019 bis 2023. Die erste Förderphase teilt sich in zwei Bewilligungsrunden auf, die in den Jahren 2014 und 2015 durchgeführt wurden bzw. werden. An der ersten Bewilligungsrunde im Jahr 2014 nahmen die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg mit jeweils einem eigenen Antrag teil. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg:  Projekt: „Entwicklung nachhaltiger Vernetzungsstrukturen in der Lehrerbildung : Heterogenität, Kasuistik, Fachdidaktik (ENVID)“ 2  Projektleitung: Herr Prof. Dr. Thomas Bremer, Direktor des Zentrums für Lehrerbildung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg:  Projekt: „Institutionelle Kooperationen und individuelle Förderansätze für die evidenzbasierte Gestaltung von Berufsbiographien in der beruflichen und allgemeinen Lehrerbildung an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg“  Projektleiterin: Frau Dipl.-Lehrerin Kathrin Hirschmann, Geschäftsführerin des Zentrums für Lehrerbildung der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg An der zweiten Bewilligungsrunde im Jahr 2015 nehmen die beiden Universitäten erneut mit jeweils einem eigenen Antrag teil. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg:  Projekt: „Kasuistische Lehrerbildung für den inklusiven Unterricht (KALEI)“  Projektleiter: wie im Jahr 2014 Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg:  Projekt: „Vom Beruf ins Lehramt - Übergänge gestalten. Öffnung, Kooperation und Professionalisierung in der Berufsschullehrerbildung in Sachsen-Anhalt (B E L A I S A)“  Hauptansprechpartnerin: wie im Jahr 2014 Projektverantwortliche: Frau PD Dr. Kerstin Dietzel, Herr Prof. Dr. Dietmar Frommberger, Herr Prof. Dr. Klaus Jenewein, Frau Prof. Dr. Elke Knisel und Herr Prof. Dr. Marko Sarstedt Frage 2: Mit welchem(n) Projekt(en) bewarb sich welche Hochschule in Sachsen-Anhalt um eine Förderung im Rahmen der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“? Bitte den Titel sowie das Abstract des/der Projekts/Projekte ausführen. Antwort zu Frage 2: Der jeweilige Projekttitel ist der Antwort zu Frage 1 zu entnehmen. Die Zusammenfassungen zu den vier Anträgen sind als Anlage 1 angefügt. Weitere Förderanträge im Rahmen der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ haben die Hochschulen in Sachsen-Anhalt nicht gestellt. Frage 3: Wurde die Entwicklung sowie die Einreichung beim BMBF des/der Projekts /Projekte von der Landesregierung konzeptionell, personell oder finanziell unterstützt? Wenn ja, bitte die Art und den personellen sowie finanziellen Umfang der Unterstützung ausführen. Antwort zu Frage 3: Beide Universitäten haben konzeptionelle, personelle und finanzielle Unterstützung erhalten. Das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft und das Kultusministerium haben gemeinsam die Anträge mit Vertretern der jeweiligen Universität besprochen und ihnen in konzeptioneller Hinsicht beratend zur Seite gestanden. Zur Unterstützung von 3 Aspekten der Qualitätssicherung in Lehramtsstudiengängen wurde im Vorfeld der ersten Bewilligungsrunde außerdem ein gemeinsamer Workshop von Vertretern der Ministerien und der Universitäten Halle-Wittenberg, Jena und Leipzig durchgeführt. Die fachliche Expertise lag dabei bei den Professoren und Professorinnen und den wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Universitäten. Finanzielle Unterstützung erhalten beide Universitäten aus dem Hochschulpakt für die Lehrerbildung. In den Zielvereinbarungen für die Jahre 2015 bis 2019 wurden diese Beträge nochmals erhöht, um die Ausbildungskapazität und die qualitativ hochwertige Lehre in der Lehrerbildung zu gewährleisten. Gemäß den Anlagen zu den Zielvereinbarungen „Universitäre Lehrerausbildung“, Teilabschnitt Finanzierung wurden folgende Beträge vereinbart: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg: Die Universität erhielt für den Zeitraum von 2011 bis 2014 einen Betrag von insgesamt 7,25 Mio. Euro aus dem Hochschulpakt für die Lehrerausbildung (Zielvereinbarung mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 2011-2014). Für den Zeitraum 2015 bis 2019 erhält sie einen Betrag in Höhe von bis zu 12,1 Mio. Euro (Zielvereinbarung mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 2015-2019). Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg: Die Universität erhielt für die Jahre 2011 bis 2014 einen Betrag von 1,28 Mio. Euro aus dem Hochschulpakt für die Lehrerausbildung (Zielvereinbarung mit der Otto-vonGuericke -Universität Magdeburg 2011-2013). Für die Jahre 2015 bis 2019 erhält sie einen Betrag in Höhe von bis zu 2,63 Mio. Euro (Zielvereinbarung mit der Otto-vonGuericke -Universität Magdeburg 2015-2019). Personelle Unterstützung können die beiden Universitäten über die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ selbst erhalten. Die eingeworbenen Mittel aus dem Programm sollen auch zur Finanzierung von neuen wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und einer Juniorprofessur verwendet werden. Dieser personelle Aufwuchs führt nicht zu einer Erhöhung der Aufnahmekapazität an den Universitäten und kommt damit ausschließlich den qualitativen Aspekten der Projekte zugute. Dazu verpflichtete sich das Land in § 8 der Vereinbarung. Frage 4: Es wurden inzwischen bundesweit 19 Projekte vom BMBF ausgewählt, welche als förderwürdig gelten. Unter den für die nächste Phase ausgewählten Projekten ist keines aus Sachsen-Anhalt. 4.1. Mit welcher Begründung seitens des BMBF wurde(n) das Projekt/die Pro- jekte aus Sachsen-Anhalt nicht berücksichtigt? 4.2. Wie bewertet die Landesregierung dieses Ergebnis? Antwort zu Frage 4.1: Der Antrag der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wurde mit folgender Begründung abgelehnt: - Die Konsistenz des Konzepts sowie die Einbettung der Lehrerbildung in das Profil der Hochschule konnten nicht überzeugen. 4 - Die in der Vorhabenbeschreibung dargestellten Strategien der Hochschule zur Prozessbegleitung, Qualitätssicherung und Zielerreichung wurden als unzureichend bewertet. - Die mit dem Vorhaben angestrebten qualitativen Verbesserungen der Lehrerbildung an der Hochschule erschienen als unzureichend. Der Antrag der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg wurde mit folgender Begründung abgelehnt: - Die Konsistenz des Konzepts sowie die Einbettung der Lehrerbildung in das Profil der Hochschule konnten nicht überzeugen. - Die in der Vorhabenbeschreibung dargestellten Strategien der Hochschule zur Prozessbegleitung, Qualitätssicherung und Zielerreichung wurden als unzureichend bewertet. - Die Nachhaltigkeit der geplanten Maßnahmen erschien als zu schwach bzw. war nicht nachvollziehbar. Zur Erläuterung muss hinzugefügt werden, dass es sich bei diesen Begründungen um standardisierte Formulierungen handelt, die jeweils aus den einzelnen Kriterien abgeleitet werden, die der Ausschreibung für die Qualitätsoffensive Lehrerbildung zugrunde liegen. Sofern die Anträge der Hochschulen aus Sicht der Jury einzelne Kriterien nicht oder nicht ausreichend erfüllten, wurde dies durch entsprechende, jeweils gleichlautende Auskünfte kenntlich gemacht. Antwort zu Frage 4.2: Die Ablehnung der Anträge der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg ist im Kontext der gesamten ersten Bewilligungsrunde zu betrachten. In der ersten Bewilligungsrunde wurden 80 Anträge von Hochschulen aus den Bundesländern eingereicht. Von diesen 80 Anträgen betrachteten die Gutachter lediglich 19 als förderwürdig. Die 19 ausgewählten Anträge verteilen sich nicht auf alle Bundesländer . Aus sieben Bundesländern wurden keine Hochschulen berücksichtigt (siehe Anlage 2). Daraus lässt sich ableiten, dass die Schwierigkeiten mit dem Ausarbeiten der Anträge nicht landesspezifisch sind. Vielmehr gab es mehr generelle Probleme. Dies bestätigte das Auswahlgremium. Nach dessen Meinung wurde deutlich , dass die Erfahrung mit Wettbewerben dieser Art fehlte. Aus diesem Grunde wurden die antragstellenden Hochschulen vom Projektträger vor der zweiten Bewilligungsrunde beraten. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung hat öffentlich die Erwartung geäußert , dass die Bewilligungsquote in der zweiten Bewilligungsrunde wesentlich höher sein wird als in der ersten Bewilligungsrunde. Dem Land Sachsen-Anhalt sind bislang keine Fördermittel entgangen. Nach § 5 Abs. 9 der Vereinbarung werden die Mittel, die ein Land nach dem Königsteiner Schlüssel des Jahres 2013 (§ 5 Abs. 8 der Vereinbarung) von der Gesamtfördersumme nicht ausgeschöpft hat, erst nach der zweiten Bewilligungsrunde auf andere ausgewählte förderwürdige Anträge umverteilt. Die beiden Universitäten in HalleWittenberg und in Magdeburg haben daher weiter die Chance, durch verbesserte Anträge in der zweiten Bewilligungsrunde den gesamten auf Sachsen-Anhalt entfallenden Anteil der Förderung einzuwerben.