Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4262 16.07.2015 (Ausgegeben am 20.07.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Neonazistischer Angriff auf DGB-Kundgebung in Weimar Kleine Anfrage - KA 6/8835 Vorbemerkung des Fragestellenden: In Weimar stürmten ca. 40 bis 50 Neonazis die 1. Mai-Kundgebung des DGB. Vier Menschen wurden bei diesem Angriff verletzt, ein Betroffener musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die herbeigerufene Polizei konnte einen Teil der Angreifer in einer Tiefgarage stellen und nahm 29 Personen vorübergehend fest. Nach Medienberichten kamen die rechten Angreifer auch aus Sachsen und Sachsen-Anhalt. Sie seien in Fahrzeugen mit Kennzeichen aus Görlitz, Magdeburg, Dresden und Bautzen nach Weimar gefahren. Einzelne Angreifer sollen u. a. in der Polizeidatei „Gewalttäter Sport“ aufgeführt sein und trugen ein Plakat der NPD-Jugendorganisation „Junge Nationaldemokraten“. Von den vorläufig Festgenommenen stammen 16 aus Sachsen, 8 aus Brandenburg, 2 aus Hessen und einer aus Thüringen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über den Ablauf des Angriffs vor? Aufgrund des polizeilichen Informationsaustausches und von Anfragen des Thüringer Landeskriminalamtes im Zusammenhang mit Ermittlungsersuchen ist der Landesregierung bekannt, dass am 1. Mai 2015 auf dem Marktplatz in Weimar (Freistaat Thüringen) eine Mai-Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) stattfand. Während dieser Veranstaltung sollen die Besucher von etwa 50 Rechtsextremisten attackiert und vier Personen verletzt worden sein. Zudem sollen die Angreifer einem SPD-Bundestagsabgeordneten das Mikrofon entrissen, darüber rechtsextremistische Parolen skandiert und ein Plakat der „Jungen Nationaldemokraten“ gezeigt haben. Im Verlauf der Fahndungsmaßnahmen konnten nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen 27 Tatverdächtige festgenommen werden. 2 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über eine Tatbeteiligung von in Sachsen-Anhalt gemeldeten Neonazis bzw. Rechtsextremen oder in der Polizei-datei „Gewalttäter Sport“ gespeicherten Personen? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 3. Um welche Personen aus Sachsen-Anhalt handelt es sich bei den Angreifern ? Bitte aufschlüsseln nach Wohnort und Geschlecht. In welchen neonazistischen bzw. rechten Strukturen sind diese organisiert und welche weiteren verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen über diese Personen vor? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 4. Welche Straftaten wurden bei dem Angriff festgestellt und werden nun juristisch verfolgt? Die Landesregierung kann nur zu Angelegenheiten Auskünfte erteilen, die in ihre Zuständigkeit fallen. Zu offenen Strafverfahren der Justiz des Freistaates Thüringen kann die Landesregierung keine Angaben machen, da es sich um Vorgänge außerhalb ihres Verantwortungsbereiches handelt. 5. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Klärung des Sachverhaltes und wie bemüht sie sich um die Identifizierung möglicher rechter Angreifer aus Sachsen-Anhalt? Die Strafverfahren im Freistaat Thüringen unterliegen nicht dem Verantwortungsbereich der Landesregierung, aber im Rahmen der Amtshilfe wurde seitens des Landeskriminalamtes Thüringen eine bundesweite Erkenntnisanfrage zu den 27 Tatverdächtigen gestellt. Diese Erkenntnisanfrage wurde den Staatsschutzdienststellen der Landespolizei Sachsen-Anhalt mit der Bitte um Prüfung und Erkenntnismitteilung zugeleitet. Im Ergebnis der Prüfung wurde dem Landeskriminalamt Thüringen zu einer in Sachsen-Anhalt gebürtigen, aber in Sachsen wohnhaften, männlichen Person vorliegende Erkenntnisse der Landespolizei Sachsen-Anhalt mitgeteilt. 6. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über eine Teilnahme von Neonazis bzw. Rechten aus Sachsen-Anhalt an weiteren Aktionen der rechten bzw. rechtsextremen Szene am 1. Mai in Thüringen? Informationen zu rechtsextremistischen Aktivitäten werden im Land SachsenAnhalt vom Verfassungsschutz gesammelt. Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. „Rechte“ Aktivitäten , die nicht als rechtsextremistisch bewertet werden, werden nicht erfasst. Der Landesregierung ist bekannt, dass an der Veranstaltung „Arbeit - Zukunft - Heimat. Überfremdung stoppen! Kapitalismus zerschlagen! Volkstod abwenden !“ in Saalfeld (Freistaat Thüringen) auch zwei in Sachsen-Anhalt wohnhafte Mitglieder der Partei „DER DRITTE WEG“ teilnahmen. Weitere Erkenntnisse über die Teilnahme rechtsextremistischer Personen aus Sachsen-Anhalt an weiteren Aktionen der rechtsextremistischen Szene am 1. Mai 2015 in Thüringen liegen der Landesregierung nicht vor.